Datum: 22.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag - Neubau Teamhaus, Bio-Berghotel Ifenblick; Bauort: Gschwend, Fl. Nr. 322/1, 322/2, 322/4
2 AK Tourismus
2.1 Allfälliges
3 AK Wege & Loipen
3.1 Allfälliges
4 AK Soziales
4.1 Allfälliges
5 AK Bau & Landwirtschaft
5.1 Allfälliges
6 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bauantrag - Neubau Teamhaus, Bio-Berghotel Ifenblick; Bauort: Gschwend, Fl. Nr. 322/1, 322/2, 322/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Mitarbeiterhauses südlich des Hotels Ifenblick zwischen der Kreisstraße und dem bestehenden Hotel auf den Fl. Nr. 322/1, 322/2 und 322/4 im Ortsteil Gschwend. 
Auf die bisherigen Beratungen im Gemeinderat wird verwiesen.

Die Grundfläche des Hauptbaukörpers beträgt ca. 570 qm. Das Hauptgebäude ist in 2 Baukörper unterteilt, die höhenmäßig nach Verlauf des Geländes um ca. 1,50 m versetzt angeordnet sind. Geplant ist ein KG, EG, 1. u. 2. OG, wobei das Kellergeschoss zum größten Teil nicht in Erscheinung tritt und nur für den östlichen Gebäudeteil verwirklicht wird.
Die Nutzung des Gebäudes ist in der beiliegenden Betriebsbeschreibung beschrieben.
Die Wohnflächen der geplanten 18 Mitarbeiterwohnungen im 1. u. 2. OG, betragen bei den 14 Single-Appartements ca. 30 qm und bei den 4 Dreizimmer-Wohnungen ca. 63 qm. 

Das Gebäude ist mit einem flach geneigten Satteldach mit 10 Grad Dachneigung und einem Dachüberstand von jeweils 0,50 m geplant.
Auf der Südseite ist eine PV-Anlage geplant, im Norden werden die Dachflächen begrünt. 

Die bestehende Blockhütte für die Skischule sowie das Gebäude der Bushaltestelle werden rückgebaut.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung sind in Wohngebäuden max. 2 Wohneinheiten zulässig.
Nach Absprache mit dem Landratsamt Oberallgäu, würde einer Befreiung für die geplanten 18 Wohneinheiten zugestimmt, sofern der Bauwerber eine notarielle Dienstbarkeit unterzeichnet, wonach die entstehenden Wohneinheiten nur als Hauptwohnsitze in Verbindung mit dem bestehenden Hotelbetrieb genutzt werden.
Somit ist die Entstehung von Zweitwohnungen ausgeschlossen. 
Voraussetzung für die Befreiung durch das Landratsamt ist jedoch die Zustimmung der Gemeinde.

Bzgl. der Dachform wurde in der Gemeinderatssitzung am 25.05. ausführlich über das zunächst geplante Flachdach diskutiert.
Wie bereits im Sachverhalt erwähnt, wurde die Planung inzwischen dahingehend geändert, dass nunmehr der Baukörper mit einem Satteldach mit 10 Grad Dachneigung und einem Dachüberstand von 0,50 m geplant ist. Die vorgelagerten Balkone sind somit nur in Teilen überdacht. Begründet wird die Planung damit, dass das Flachdach der vorgelagerten Balkone insbesondere im Winter sehr sinnvoll ist, um Dachlawinen im Bereich der Bäckerei und Skischule zu vermeiden. 
Aus Sicht der Verwaltung würde sich eine komplette Überdachung der vorgelagerten Balkone gestalterisch auch mit Blick auf die umgebende Bebauung positiv auswirken.
Hierüber gilt es in der Gemeinderatssitzung nochmals abschließend zu diskutieren.  


Stellplätze:
Nach den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind bei Hauptwohnungen pro Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen.
Aufgrund der geringen Wohnfläche der 14 Single-Appartements beantragt der Bauwerber eine Befreiung von der Satzung, dass pro Wohneinheit lediglich 1 Stellplatz nachzuweisen ist. 
Die Berechnung der Stellplätze würde wie folgt lauten:
- 14 Wohneinheiten mit ca. 30 qm Wohnfläche, 
       je Wohnung 1 Stellplatz,                                                           =  14 Stellplätze,
-   4 Wohneinheiten mit ca. 63 qm Wohnfläche,
       je Wohnung 2 Stellplätze,                                                         =     8 Stellplätze,

Für die übrigen Nutzungen im EG (Skischule, Gastronomie, Terrassen usw.) sind die Stellplätze nach den Festsetzungen der Stellplatzsatzung nachzuweisen. 
Insgesamt ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 38 Stellplätzen.
8 Stellplätze sind im Süden des geplanten Neubaus mit einer gemeinsamen Ein- u. Ausfahrt zur Kreisstraße geplant. Diese Planung wurde im Vorfeld mit der Kreistiefbauverwaltung besprochen.
Im Zuge der Planung bzgl. der Erweiterung des Hotelbetriebes ist ein Gesamtstellflächenplan vorzulegen, der sowohl die erforderlichen Stellplätze des Hotelbetriebs als auch die Stellplätze des Mitarbeiterhauses darstellt. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    - Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
      notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang und
      dem Freistaat Bayern zu unterzeichnen, wonach die entstehenden Wohnein-
      heiten ausschließlich in Verbindung mit dem bestehenden Hotelbetrieb 
      genutzt werden und dadurch eine spätere Aufteilung der Wohneinheiten bzw. 
      Nutzung als Zweitwohnsitze ausgeschlossen ist.

    - Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
      notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang mit 
      folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
      a) Emmissionsduldung für Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher Ver-
          kehr, Alp- u. Weidwirtschaft usw.
      b) Ausführung der Baumaßnahmen gemäß den in der Gemeinderatssitzung am
          22.06.2023 zugestimmten Bauplänen mit Änderungen bzgl. der Dachüber-
          stände (sh. Ziffer 2 des Beschlusses).

2. Die Dachüberstände bei den Giebelseiten sind mit mindestens 0,80 m auszu-
    führen.
    Der Dachüberstand auf der Südseite ist mit mindestens 0,50 m, gemessen ab 
    Vorderkante Balkonanbau auszuführen.
    Der Dachüberstand auf der Nordseite ist mit mindestens 0,50 m, gemessen ab 
    Vorderkante Laubengang auszuführen.

3. Einer Befreiung von § 3 Abs. 2 der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“
    wird hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten zugestimmt, sofern die in Ziffer
    1 des Beschlusses erforderlichen Dienstbarkeiten unterzeichnet werden und
    die Dachüberstände gemäß Ziffer 2 ausgeführt werden.   

4. Einer Befreiung von § 2 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Balderschwang 
    wird zugestimmt, wonach für die „Single-Appartements“ je Appartement 
    1 Stellplatz nachzuweisen ist.

5. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 38 Stellplätze nachzuweisen.
    Im Stellflächenplan sind 8 Stellplätze ausgewiesen. Die übrigen Stellplätze sind
    vor Erteilung der Baugenehmigung darzustellen und sofern sie sich nicht auf
    dem Baugrundstück befinden, vor Erteilung der Baugenehmigung rechtlich zu 
    sichern. 
    Die erforderlichen 16 Stellplätze für die Skischule, Bistro/Cafe/Eisdiele/
    Bäckerei inkl. Terrasse sind möglichst Gebäudenah auszuweisen. 

6. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der Rad- u.
    Fußgängerverkehr beim angrenzenden Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt
    bzw. gefährdet wird.

7. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
    berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der
    VG Hörnergruppe einzureichen.

8. Auf die Wasserabgabesatzung der Gemeinde Balderschwang wird verwiesen,
    wonach im Einzelfall Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasser-
    versorgung erlassen werden können.   

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter folgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    - Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
      notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang und
      dem Freistaat Bayern zu unterzeichnen, wonach die entstehenden Wohnein-
      heiten ausschließlich in Verbindung mit dem bestehenden Hotelbetrieb 
      genutzt werden und dadurch eine spätere Aufteilung der Wohneinheiten bzw. 
      Nutzung als Zweitwohnsitze ausgeschlossen ist.

    - Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
      notarielle Grunddienstbarkeit zugunsten der Gemeinde Balderschwang mit 
      folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
      a) Emmissionsduldung für Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher Ver-
          kehr, Alp- u. Weidwirtschaft usw.
      b) Ausführung der Baumaßnahmen gemäß den in der Gemeinderatssitzung am
          22.06.2023 zugestimmten Bauplänen mit Änderungen bzgl. der Dachüber-
          stände und Dachneigung (sh. Ziffer 2 und 3 des Beschlusses).

2. Der konstruktive Dachübersprung ohne Dachrinne ist zwingend, an allen Haus-
    seiten mit mindestens 0,60 m auszuführen. 
    Die Balkonanbauten werden in der Gebäudelänge an der Ost- u. Westseite um 
    mindestens 1,50 gekürzt.
    Die Balkonanbauten werden mit einer Mindesttiefe von 1,40 m als konstruktiver
    Dachüberstand gesehen.
    Der Gemeinderat empfiehlt, die Tiefe der Balkone an der Südseite zu 
    verschmälern.

3. Die Dachneigung vom Hauptdach muss mit mindestens 15 Grad ausgeführt
    werden. 

4. Einer Befreiung von § 3 Abs. 2 der Ortsabrundungssatzung „Gschwend-Ost“
    wird hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten zugestimmt, sofern die in Ziffer
    1 des Beschlusses erforderlichen Dienstbarkeiten unterzeichnet werden und
    die Dachüberstände gemäß Ziffer 2 ausgeführt werden.   

5. Einer Befreiung von § 2 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Balderschwang 
    wird zugestimmt, wonach für die „Single-Appartements“ je Appartement 
    1 Stellplatz nachzuweisen ist.

6. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 38 Stellplätze nachzuweisen.
    Im Stellflächenplan sind 8 Stellplätze ausgewiesen. Die übrigen Stellplätze sind
    vor Erteilung der Baugenehmigung darzustellen und sofern sie sich nicht auf
    dem Baugrundstück befinden, vor Erteilung der Baugenehmigung rechtlich zu 
    sichern. 
    Die erforderlichen 16 Stellplätze für die Skischule, Bistro/Cafe/Eisdiele/
    Bäckerei inkl. Terrasse sind möglichst Gebäudenah auszuweisen. 

7. Die Anlieferung muss aus Sicherheitsgründen so erfolgen, dass der Rad- u.
    Fußgängerverkehr beim angrenzenden Geh- u. Radweg nicht beeinträchtigt
    bzw. gefährdet wird.

8. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
    berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der
    VG Hörnergruppe einzureichen.

9. Auf die Wasserabgabesatzung der Gemeinde Balderschwang wird verwiesen,
    wonach im Einzelfall Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasser-
    versorgung erlassen werden können.   

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 2
zum Seitenanfang

2.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 2.1

Diskussionsverlauf

GR Traubel berichtet über den Geschäftsführerwechsel an der Tourismus Hörnerdörfer GmbH. Der bisherige Geschäftsführer Stephan Köhl wurde zum 30.06.2023 abgerufen. Frau Melanie Rothmayr, die bisher für die Personalabteilung und Gasgeber-Betreuung zuständig war, wird als neue Geschäftsführerin ab 01.07.2023 einberufen.


GR Lenz berichtet über den geplanten Gastgeber-Stammtisch der „Hörnerdörfer Tourismus GmbH in Balderschwang. Er bittet um rege Teilnahme an dieser Veranstaltung. Da auch Touristiker aus den anderen Hörnerdörfern kommen ist es eine gute Möglichkeit sich kennenzulernen und auszutauschen.

zum Seitenanfang

3. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 3
zum Seitenanfang

3.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 3.1

Diskussionsverlauf

GR Kohler beklagt sich über den schlechten bzw. sehr rauen und löchrigen Bolgenachweg. Er schlägt vor, diesen fräsen zu lassen damit die Löcher 
geschlossen werden und der Weg glatt wird.
BGM Kienle notiert sich dies und gibt es an den Bauhofmitarbeiter weiter.

GR Jenn bemerkt die vielen Parkscheinautomaten am Riedbergerhorn-Parkplatz
und befürchtet einen Nachteil für den Betrieb des Pass-Stübles. 
BGM Kienle stellt fest, dass der gesamte Parkplatz vor dem Pass-Stüble nicht kostenpflichtig ist. Der Pächter hat die Möglichkeit die freien Plätze zu markieren bzw. auszuschildern. Die Parkscheinautomaten sind am unteren Ende und in der Mitte des Parkplatzes aufgestellt.

Zweite BGMin Lässer bemängelt den schlechten Zustand des Parkplatzes am Riedberhorn. Der Parkplatz ist übersäht mit großen Schlaglöchern. 

zum Seitenanfang

4. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Zweite BGMin Lässer plant, den nächsten Seniorennachmittag auf der Lenzenalpe.
Der Termin wird nach Rücksprache mit der Familie Wachter bekannt gegeben. 

BGM Kienle berichtet, dass die neue Kneipp-Anlage am Dorfweiher von Einheimischen und Gästen sehr gut angenommen wird.
Besonders freut er sich über die vielen positive Rückmeldung.

zum Seitenanfang

5. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 5
zum Seitenanfang

5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

BGM Kienle erläutert, dass die Planung des Gewerbegebietes am Schwabenhof sehr gut vorangeht und mit einer Genehmigung noch in diesem Jahr zu rechnen ist.
In einer der nächsten Sitzung soll der neue Plan des Gewerbegebietes gezeigt und besprochen werden.

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 40. Gemeinderatssitzung 22.06.2023 ö 6
Datenstand vom 22.09.2023 09:55 Uhr