Datum: 15.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gästeticket Bus & Bahn – Gründe & Chancen, Finanzierung & Umsetzung
2 Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung
3 Kommunales Unternehmensrecht; Privatisierungsklausel
4 OATS; Finanzierungszusage zur Neubeschaffung AWC
5 AK Tourismus
5.1 Allfälliges
6 AK Wege & Loipen
6.1 Allfälliges
7 AK Soziales
7.1 Allfälliges
8 AK Bau & Landwirtschaft
8.1 Allfälliges
9 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Gästeticket Bus & Bahn – Gründe & Chancen, Finanzierung & Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

    1. Warum Gästeticket? Ein Blick auf unsere Region und über den Tellerrand

Das Allgäu zieht als eine der tourismusstärksten Regionen in Deutschland ganzjährig Reisende aus Deutschland sowie dem Ausland zum Wandern und Radfahren, für Wintersport, Wellness, Kulinarik und weiteren Erlebnissen an. Aktivitäten innerhalb des eigenen Urlaubsortes, insbesondere aber auch in der gesamten Region erfordern eine gute Mobilität. Hierbei gewinnt das Bedürfnis von Gästen eines guten Angebots, mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln verschiedene Ziele erreichen zu können, eine immer größer werdende Rolle. 

Die Einführung eines beitragsfinanzierten Gästetickets für die Nutzung von Bus und Bahn für Übernachtungsgäste der Region ist neben künftig geplanten Angebotsverbesserungen ein zentrales und notwendiges Instrument, um dieses Bedürfnis zu erfüllen. Folgende Gründe sprechen für die Einführung eines solchen Ticketangebots für Übernachtungsgäste:


  • Attraktivierung des ÖPNV
    Durch vereinfachten Zugang und einfache Nutzung des ÖPNV-Systems für die Gäste der Region werden Zugangsbarrieren abgeschafft. Es ist keine Kenntnis des Tarifs und des Ticketangebots notwendig, da mit dem Gästeticket der Zugang zu den meisten Fahrtstrecken gewährleistet ist. Des Weiteren erfolgt eine Zeiteinsparung in den Bussen durch den Wegfall von Ticketverkäufen, wodurch in Spitzenzeiten Verspätungen reduziert werden können.

  • Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz
    Durch die stärkere Nutzung des ÖPNV kann eine Reduzierung des Individualverkehrs der Gäste vor Ort erfolgen. Gleichzeitig steigt die Attraktivität einer Anreise per Bahn, weil mit dem Angebot die Mobilität der Gäste vor Ort auch ohne eigenes Auto gesichert ist. 

  • Wettbewerbsfaktor
    Entsprechende Angebote stellen einen zunehmend wichtigen Faktor im Wettbewerb zwischen den Destination dar. Ein einfach zugängliches Gästeticket kann zur Stärkung der Region und ihrer touristischen Marke(n) erheblich beitragen. Andere Regionen im In- und Ausland haben entsprechende Angebote (teils bereits vor vielen Jahren) eingeführt und Urlaubsgäste betrachten dieses Angebot mehr und mehr als Basisleistung einer Destination. 

  • Beispielregionen mit ÖPNV auf Gästekarte:
    • KONUS Schwarzwald (seit 2005)
    • Bodensee
    • Bregenzerwald
    • Südtirol
    • Garda Trentino
    • Bayerischer Wald
    • Insel Usedom
    • Sächsische Schweiz
    • Ostallgäu
    • und Weitere

  • Finanzierung des ÖPNV
    Einen Faktor für die ÖPNV-Finanzierung in der Region stellt bereits heute in vielen Gemeinden die Refinanzierung touristischer Angebote über den Kurbeitrag und damit auch über die Nutzer (= Gäste) dieser Angebote dar. Mit einem übergreifenden Gästetickt erfolgt auch diese Finanzierungsgrundlage künftig übergreifend und einheitlich.

  • Urlaubskarte
    Früher ein stark nachgefragtes Produkt, verliert die Urlaubskarte (4/7/14 Tage) jedoch weiterhin enorm an Relevanz, insbesondere durch die sukzessive Einführung lokaler Gästekarten mit ÖPNV-Nutzung, des Weiteren durch die Einführung des Deutschlandtickets. Das Finanzierungsmodell der Urlaubskarte hatte mit Einführung einen Ausbau des ÖPNV auf von Übernachtungsgästen, aber auch von Einheimischen genutzten Buslinien ermöglicht.

    Die Urlaubskarte wird mit Einführung des neuen Gästetickets eingestellt, spätestens aber jedoch – unabhängig von der Einführung des neuen Gästetickets – zum 01.01.2025.


Heute sind Gästetickets in einigen Kommunen bereits vorhanden, bisher im Projektgebiet ausschließlich auf lokaler Ebene und nur für Buslinien. So gibt es Freifahrtsmodelle in den Destinationen Oberstaufen, Bad Hindelang, Oberstdorf, Kleinwalsertal, Alpsee-Grünten und in den Hörnerdörfern (ohne Ofterschwang). Die Gemeinde Oy-Mittelberg nimmt derweil teil an dem Gästefreifahrtsmodell des Landkreises Ostallgäu (allgäumobil).

Ein Blick auf andere Regionen zeigt, dass auch großflächigere Lösungen funktionieren können, z.B. am Bodensee mit der Echt-Bodensee-Card. Seit 2017 gibt es für Gäste teilnehmender Kommunen eine beitragsfinanzierte Freifahrt im Gebiet des Verkehrsverbunds bodo. Nach dem Start von vier Pilotgemeinden mit insgesamt lediglich 450.000 Übernachtungen p.a. im Jahr 2017 nehmen mittlerweile 15 Gemeinden mit insgesamt rund 4,5 Mio. Übernachtungen p.a. teil und finanzieren über die Beiträge die Echt-Bodensee-Card mit inkludierter ÖPNV-Nutzung. Die Kosten hierfür bewegen sich in etwa im gleichen Bereich der für das Oberallgäu kalkulierten Werte.


    1. Bausteine für eine erfolgreiche regionale Lösung

      1. Grundlagen: Zielgruppe, Bedingungen, Einschränkungen

        1. Wer erhält das Gästeticket?

  • Alle Übernachtungsgäste ab 6 Jahren in den teilnehmenden Kommunen erhalten das ÖPNV-Gästeticket. Aus Gleichbehandlungsgründen gilt dies auch für Zweiwohnsitzinhaber. Kinder unter 6 Jahren werden grundsätzlich in Begleitung der Elternteile kostenfrei befördert.

  • Geschäftsreisende erhalten kein Gästeticket und keine Allgäu-Walser-Card (neu ab Herbst: Allgäu-Walser-Pass). Der Status als Gast ist möglich, sofern freiwillig ein Kurbeitrag geleistet wird.

        1. Was beinhaltet das Gästeticket?

    • Freie Nutzung des Nahverkehrs (Bus und Bahn) in der 2. Klasse im definierten Gebiet während des Aufenthaltes.

    • Keine grundsätzlich freie Beförderung von Haustieren oder Fahrrädern – es gelten die jeweiligen Tarif- und Beförderungsbestimmungen (Hinweis: Haustiere werden im aktuellen Tarif kostenfrei mitbefördert).

    • Sonderverkehre wie Anruf-Sammel-Taxi und einzelne Sonderlinien (Hinterstein-Giebelhaus, Steibis-Hörmoos, Oberstdorf-Spielmannsau) sind ausgeschlossen. Verschiedene Orts- und Stadtbusse sind grundsätzlich integriert.


      1. Gebietskulisse: Kerngebiet, Kooperations- und Erweiterungsgebiete

        1. Kerngebiet

Das Kerngebiet für die Nutzung des Verkehrsangebotes bilden der Landkreis Oberallgäu, die Stadt Kempten und Jungholz. In Teilen grenzüberschreitende Linien der mona (z. B. Linie 66 bis Leutkirch) sind enthalten.

Eine Nutzung des Gästetickets im Kleinwalsertal ist zum Start der Pilotphase noch nicht möglich. Vorgesehen ist die Nutzbarkeit des Walserbusses bis zur Grenzhaltestelle „Walserschanze“. 

        1. Erweiterungs- und Kooperationsgebiete

Es laufen Abstimmungen und Verhandlungen mit benachbarten Regionen, damit Gäste mit Gästeticket auch die dortigen Verkehrsmittel nutzen können:
 
    • Tannheimer Tal
Geplant zur Umsetzung mit Start Pilotphase des Gästetickets. Gäste mit dem Ticket sollen die Busse im Tannheimer Tal mit nutzen können. 

    • Westallgäu und Württembergisches Allgäu (bodo-Verkehrsgebiet)
Geplant zur Umsetzung mit Start Pilotphase; Gäste sollen mit Gästeticket auch Bus und Bahn im bodo-Verkehrsgebiet (insbesondere Stadt und Landkreis Lindau/Westallgäu sowie Württembergisches Allgäu) nutzen können. 

    • Bregenzerwald (Regio Bregenzerwald / Verkehrsverbund Vorarlberg)
Ursprünglich vorgesehen für einen Start ca. Mitte bis Ende 2025, wird derzeit bereits für den Start der Pilotphase geplant. Mit Gästeticket sollen Busse im Bregenzerwald bis Bregenz genutzt werden können. 

    • Landkreis Ostallgäu
Eine Umsetzung ist hier in vollem Umfang voraussichtlich erst ab 2027 realisierbar, es laufen hier in gewissen Abständen Gespräche zwischen den beiden Gebieten. Angebracht ist es grundsätzlich, auf Basis eines gemeinsamen Verkehrsverbundes künftig eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, wofür aber eine größere Vorlaufzeit benötigt wird.


      1. Finanzierung: Kalkulation und Verhandlungen

        1. Kalkulationsgrundlage Übernachtungszahlen

Als eine der wichtigsten Grundlagen für die Kalkulation wurden die Übernachtungszahlen im Kerngebiet des Gästetickets herangezogen.

Im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten werden abzüglich der 0- bis 6-Jährigen, abzüglich Geschäftsreisender und abzüglich weiterer nicht kurbeitragspflichtiger Personen ca. 8,66 Mio. Übernachtungen als Berechnungsgrundlage herangezogen (Basisjahr 2019).


        1. Solidarbeitrag je Übernachtung

Die Abrechnung der Kosten soll über einen Solidarbeitrag pro ticketrelevanter Übernachtung durch die Kommunen erfolgen. Jede Kommune soll sich mit dem identischen Solidarbeitrag je Übernachtung beteiligen.

Die Kalkulation des Solidarbeitrags enthält folgende Bestandteile:

  • Ausgleichsleistungen ggü. DB Regio, 
    aufbauend auf antizipierten Nutzungsszenarien

  • Ausgleichsleistungen ggü. Busunternehmen im nördl. Oberallgäu und Kempten (mona), 
    aufbauend auf antizipierten Nutzungsszenarien

  • Ausgleichsleistungen ggü. Busunternehmen im südl. Oberallgäu (VGOA), 
    aufbauend auf Alteinnahmenansatz i.V.m. antizipierten Nutzungsszenarien

  • Betrieb und Clearing 
    insb. eTicket-Erstellung und Clearingstelle

  • Ausgleichsleistungen für Anerkennung in Erweiterungs- und Kooperationsgebieten

Bisher vom Landkreis Oberallgäu in die laufende Finanzierung der Urlaubskarte (4/7/14 Tage), insbesondere im Rahmen des damaligen Ausbaus der Nahverkehrsleistungen eingebrachten Eigenmittel in Höhe von jährlich 620.000 € (fortgeschriebener Wert für Pilotphase inkl. Kostensteigerung) fließen vorbehaltlich eines tatsächlichen Starts in die Finanzierung des Gästetickets mit ein. Damit entlastet der Landkreis Oberallgäu die Kommunen beim Gästeticket um ca. 7 Ct. pro ticketrelevanter Übernachtung. 

Nach Abzug dieses Finanzierungsbausteins sowie unter Berücksichtigung der für 2024, 2025 und 2026 anstehenden Tarifsteigerungen und nach Berücksichtigung eines Abschlags für das Deutschlandticket in Höhe von 20% (sofern das Deutschlandticket auf den Verkehren anerkannt ist, einzelne Verkehrsmittel ohne Anerkennung des Deutschlandtickets sind nicht vom Abschlag betroffen) ergibt sich für die Kommunen ein Finanzierungsbetrag in Höhe von 0,93 € je Übernachtung +/- ca. 5 Cent (inkl. MwSt.). 

Im Regelfall ist vorgesehen, dass die Refinanzierung der Kosten über eine Anpassung/Anhebung des Kurbeitrags erfolgt, wo dies möglich ist.

Die Abweichung (+/- ca. 5 Cent) ergibt sich aktuell noch aus den verschiedenen Zusammensetzungen eines möglichen endgültigen Teilnehmerfeldes für die Pilotphase, da insbesondere beim Verkehr im südlichen Oberallgäu bereits Gästekartenverträge bestehen, die ggf. abzulösen bzw. einzubeziehen sind und Kostenbausteine darstellen, die je nach Übernachtungszahl im Gesamtgebiet rechnerisch stärker oder schwächer je einzelner Übernachtung ins Gewicht fallen können.

Es ist vorgesehen, vom Frühjahr 2025 bis Frühjahr 2026 für ein Jahr eine Evaluation durchzuführen, um insbesondere festzustellen, ob die in der Kalkulation zum Teil getroffenen Annahmen zur Erstellung der Nutzungsszenarien zu korrigieren sind und die Kalkulation entsprechend anzupassen ist. Mitentscheidend für die Ableitung möglicherweise erforderlicher Anpassungen ist auch das tatsächliche Nutzungsverhalten mit dem Allgäu-Walser-Pass und dem darauf befindlichen Gästeticket. Neben den Auswertungen von Ticketregistrierungen sollen auch Fragebögen erstellt und Befragungen in den Verkehrsmitteln durchgeführt werden.

      1. Organisation: Technik, Abrechnung und laufender Betrieb

        1. Ticketing: Wie kommt der Gast zum Gästeticket?

  • Digitaler Meldeschein
Die Ausgabe der ÖPNV-Berechtigung im Rahmen des Gästetickets als eTicket erfolgt auf Basis des Meldescheins im AWC-System. Wichtig dabei ist, dass in den teilnehmenden Kommunen für die Ausgabe des Gästetickets künftig keine Papier-Meldescheine mehr möglich sind, sondern flächendeckend digital agiert wird.

  • Allgäu-Walser-App
Die Bereitstellung der digitalen ÖPNV-Berechtigung erfolgt für jeden Gast über die Anmeldung in der neuen Allgäu-Walser-App (Scan QR-Code auf/mit Meldeschein durch den Gast oder Self-Check-In).

  • Fallback-Lösung
Insbesondere in der früheren Phase nach Einführung sollen Gäste die Möglichkeit haben, die Berechtigung beim Gastgeber oder über die Tourist-Info ausdrucken zu lassen, insb. wenn der Umgang mit mobilen Endgeräten noch nicht so vertraut ist.


        1. Technik im laufenden Betrieb und Abrechnung

Für den laufenden Betrieb ist vorgesehen, dass die Oberallgäu Tourismus Service GmbH (OATS, künftig Allgäu-Walser-Service GmbH) zuständig ist für die wirtschaftliche, organisatorische und technische Abwicklung und als Clearingstelle agiert. Der Landkreis Oberallgäu soll bis auf Weiteres den Projekt-Lead innehaben, betraut aber (gemeinsam mit den Kommunen) die OATS mit der Abwicklung und führt ggf. den Eigenanteil des Kreises an der (Mit-)Finanzierung an die OATS ab.

Die Kommunen führen indes ihren Solidarbeitrag an die OATS ab, welche den beteiligten Verkehrsunternehmen (später u.U. dem künftigen Verkehrsverbund) die Ausgleichszahlungen zukommen lässt, welche den Unternehmen im Rahmen der abzuschließenden Verträge zustehen.


      1. Rechtsrahmen: Vertragsbeziehungen und Steuermodell

Aktuell erfolgt die Erstellung und Abstimmung des Rechtsrahmens zu den Vertragsbeziehungen und der steuerlichen Ausgestaltung.

Die Grafik zeigt den aktuellen Planungsstand zum Konstrukt der Vertragsbeziehungen:


Für das Modell der Vertragsbeziehungen sind erste Abstimmungen bereits erfolgt und es liegen positive Rückmeldungen zur Umsetzbarkeit vor. In den kommenden Wochen und Monaten werden die Strukturen sowie die Verträge ausgearbeitet. 

Es ist vorgesehen, für das angedachte Steuermodell eine verbindliche Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.

    1. Timeline – Zeitplan und Darstellung der nächsten Schritte im Projekt

Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Umsetzung zum Start der Wintersaison 2024/2025 vor, voraussichtlich ab Mitte November, gleichzeitig zur Einführung des neuen Systems der Allgäu-Walser-Card, dann Allgäu-Walser-Pass.

Zur abschließenden Kalkulation und finalen Festlegung des Solidarbeitrags der teilnehmenden Kommunen je Übernachtung benötigt der Landkreis Oberallgäu bis spätestens Ende März 2024 eine verbindliche Rückmeldung, ob eine Teilnahme und Finanzierung im Rahmen des Preisfensters erfolgt. 

Infolge dessen ist die Finalisierung der Kalkulation Anfang April 2024 vorgesehen, damit alle Kommunen entsprechend zur abschließenden Planung des konkret anzupassenden Kurbeitrags nochmals informiert werden können.

Rechtliche Beurteilung

Gem. Art. 7 Abs. 1 KAG können Gemeinden, die ganz oder teilweise als Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Ort, Ort mit Heilquellenkurbetrieb, Ort mit Heilstollenkurbetrieb, Ort mit Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort oder Erholungsort anerkannt sind, im Rahmen der Anerkennung zur Deckung ihres Aufwands für Einrichtungen und Veranstaltungen, die Kur- oder Erholungszwecken dienen, einen Beitrag erheben (Kurbeitrag). Hierzu kann auch ein Finanzierungsanteil zählen, der auf Leistungen außerhalb des Gemeindegebiets entfällt, sofern der regionale Bezug eine regelmäßige Inanspruchnahme durch die Gäste zu Kur- oder Erholungszwecken erwarten lässt. Insbesondere zählt darunter auch ein Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf die Kurgäste entfällt.

Der Landkreis Oberallgäu ist Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs gem. Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayÖPNVG und nimmt im Rahmen der Projektleitung im Auftrag der beteiligten Kommunen insbesondere die Rolle wahr, die Interessen des Gesamtgebietes zu wahren und die Verhandlungen mit den Verkehrsunternehmen zu führen, damit angemessene Ausgleichsleistungen festgesetzt werden können.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Konzept zur Einführung des „Gästetickets Bus & Bahn“ und begrüßt die gemeindeübergreifende Initiative.

  1. Die Umsetzung des Projektes zur Einführung samt möglicher Erweiterungsoptionen soll erfolgen und wird von der Gemeinde unterstützt, soweit auf Basis des derzeit gültigen Fahrplanes keine Reduzierungen der Fahrten vorgenommen werden. 

  1. Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Solidarbeitrag von bis zu 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung für die gesamte Dauer der Pilotphase ab November 2024 bis einschließlich Dezember 2026.

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis Oberallgäu die Teilnahme der Gemeinde an der Einführung des Gästetickets und ihre Beteiligung an der Finanzierung mit bis 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung verbindlich zu erklären.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung hinsichtlich der Anpassung der Kurbeitragssatzung sowie weiterer relevanter Themen vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Herr Sandro Drechsel, vom Landratsamt OA, Abteilung ÖPNV, stellt das aktuelle Projekt „Gästeticket Bus & Bahn“ vor.
Das Gästeticket ist kein kostenfreies ÖPNV-Angebot für Gäste. Die Gäste leisten deren Anteil über den Kurbeitrag. Somit wurde der Projektname von „Gästefreikarte“ zu „Gästeticket Bus & Bahn“ abgeändert. 
Ein Pressetermin fand bereits statt. 
Eine Gästefahrt von Balderschwang nach Hittisau wird weiterhin mit der AWC-Karte kostenlos möglich sein, auch wenn der Bregenzerwald sich voraussichtlich erst ab 2027 am Projekt beteiligt.
GR Sonneborn merkt an, dass vor dem Einsatz des Regelbetriebes die Fahrttaktungen klargestellt sein müssen. Durch Analysen und Studien sollten die benötigten Taktungen gefiltert werden.
GR Traubel merkt an, dass er die Tophotels, die bei diesem Projekt nicht mitwirken möchten, zum Teil verstehen kann. Die meisten Tophotel-Gäste nutzen den ÖPNV nicht regelmäßig wie z.B. Kleinvermieter, die einen großen Nutzen für dieses Projekt haben.
Des Weiteren merkt GR Traubel an, ob auch durch die Erhöhung des Kurbeitrags die weiteren und laufenden Kosten, die ebenfalls durch den Kurbeitrag ausgeglichen werden, weiterhin gedeckt werden können? (Wege, Loipe, …) Besteht ein Plan, falls das Projekt nicht umgesetzt werden kann, egal aus welchen Gründen? Wurde die Erweiterung für Mitarbeiter und Einheimische angesprochen?
Herr Drechsel erklärt, dass der Anteil für das Gästeticket, extra auf den Kurbeitrag drauf zu rechnen ist.  Des Weiteren wird es bis zum Regelbetrieb ein Finanzierungsmodel geben, welche aufzeigt, ob das Projekt umgesetzt werden kann oder nicht. Eine Erweiterung für Mitarbeiter und Einheimische ist derzeit noch nicht denkbar oder erst am Ende 2024 möglich. Das Deutschlandticket ist preislich kaum zu schlagen.
GR Jenn möchte gerne wissen, ob eine Fahrt mit dem Gästeticket auch durch die Gemeinden möglich ist, die sich an dem Projekt nicht beteiligen. Herr Drechsel erklärt, dass die Gäste mit einem Gästeticket ganz normal, kostenfrei, die Busverbindungen nutzen können. Gäste aus der Gemeinde, die sich nicht an dem Projekt beteiligen, müssen für eine Busfahrt bezahlen.
Leider ist bekannt, dass „zahlende Gäste“ den Busverkehr sehr aufhalten können, doch leider gibt es noch keine Alternative. 
Der GR ist sich einig, dass die Taktungen nicht reduziert werden dürfen und weitere Verbindungen erweitert werden sollten. Außerdem muss ebenfalls an Berufspendler, sowie Schüler gedacht werden.
Herr Drechsel nimmt die Wortmeldungen der Gemeinderäte zur Kenntnis.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Konzept zur Einführung des „Gästetickets Bus & Bahn“ und begrüßt die gemeindeübergreifende Initiative.

  1. Die Umsetzung des Projektes zur Einführung samt möglicher Erweiterungsoptionen soll erfolgen und wird von der Gemeinde unterstützt, soweit auf Basis des derzeit gültigen Fahrplanes keine Reduzierungen der Fahrten vorgenommen werden und die Erweiterungsoptionen Oberstaufen/Westallgäu bzw. Bregenzerwald/Bodensee kommen. 

  1. Die Gemeinde beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Solidarbeitrag von bis zu 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung für die gesamte Dauer der Pilotphase ab November 2024 bis einschließlich Dezember 2026.

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Landkreis Oberallgäu die Teilnahme der Gemeinde an der Einführung des Gästetickets und ihre Beteiligung an der Finanzierung mit bis 1,00 € (inkl. MwSt.) je ticketrelevanter Übernachtung verbindlich zu erklären.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung hinsichtlich der Anpassung der Kurbeitragssatzung sowie weiterer relevanter Themen vorzubereiten und zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

I. Gesamthaushalt



II. Verwaltungshaushalt
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr:


Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt wieder mit einem Überschuss (Zuführung an den Vermögenshaushalt) in Höhe von Euro 460.000 (Vorjahr Euro 417.900) ab. Abzüglich des ordentlichen Tilgungsdienstes i.H.v. Euro 135.384 € ergibt sich eine freie Finanzspanne i.H.v. Euro 324.616 €.


III. Vermögenshaushalt
Folgende Investitionen sind im Haushalt 2024 vorgesehen:



Für die Investitionen stehen der Gemeinde folgende Einnahmen zur Verfügung:


Die Finanzierungslücke i.H.v. Euro 717.000 kann komplett durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden. 


IV. Rücklagenentwicklung


Die Mindestrücklage beträgt im Jahr 2022 Euro 27.110.



V. Schuldenentwicklung
Insgesamt hat die Gemeinde Balderschwang zum Ende des Jahres 2024 einen Schuldenstand von 1.867.653 €. Da ab 2022 nur noch das Darlehen für den kommunalen Wohnungsbau besteht, kann der komplette Schuldenstand als rentierlich angesehen werden.


VI. Stellenplan
Im Stellenplan sind insgesamt 6,25 Stellen enthalten.

VII. Finanzplan
Der Finanzplan für die Jahre 2025-2027 wurde im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben fortgeschrieben.

Rechtliche Beurteilung

Art. 63 ff. GO, KommHV

Finanzielle Auswirkungen

lt. Haushaltsplan

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

  1. Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2024 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.


Beschluss 2:

  1. Dem Finanzplan für die Jahre 2025 – 2027 wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Die Kämmerin, Lucia Huber, ist bei der heutigen Sitzung nicht persönlich anwesend, aber für Fragen telefonisch erreichbar. GS Jacqueline Hillmann stellt anhand der Präsentation von der Kämmerin den aktuellen Haushalt 2024 vor.

Beschluss

Beschluss 1:

  1. Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2024 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.


Beschluss 2:

  1. Dem Finanzplan für die Jahre 2025 – 2027 wird zugestimmt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Kommunales Unternehmensrecht; Privatisierungsklausel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Rechtsaufsicht beim Landratsamt Oberallgäu hat die Gemeinden erneut mit Schreiben vom 08.01.2024 aufgefordert, die regelmäßige Überprüfung vorzunehmen, ob und in welchem Umfang gemeindliche Aufgaben durch private Dritte mindestens ebenso gut erledigt werden könnten. 
Diese Privatisierungsklausel ist nach Nr. 4 Satz 2 der Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht mindestens alle fünf Jahre durchzuführen und das Ergebnis der Rechtsaufsichtbehörde schriftlich mitzuteilen (vgl. Anhang).  
Da die Überprüfung keine laufende Angelegenheit darstellt, muss die Entscheidung im Gemeinderat herbeigeführt werden.
Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss wurde zuletzt am 12.12.2019 gefasst.   

Rechtliche Beurteilung

Gemäß Art. 61 Abs. 2 der Gemeindeordnung –GO- ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.
Zu den Voraussetzungen für die Errichtung, Übernahme oder wesentliche Erweiterung eines Unternehmens gehört, dass ein öffentlicher Zweck es erfordert (Art. 87 Abs. 1 Nr. 1 GO).    

Beschlussvorschlag

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung ist nicht veranlasst.
  3. Bei Bedarf sind die einzelnen Bereiche erneut im Hinblick auf Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO zu untersuchen.

Diskussionsverlauf

Nach Erläuterung des Sachverhaltes durch Bürgermeister Kienle stimmt der Gemeinderat einstimmig der Beschlussvorlage zu. 

Beschluss

  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Eine Änderung der derzeitigen Aufgabenerledigung ist nicht veranlasst.
  3. Bei Bedarf sind die einzelnen Bereiche erneut im Hinblick auf Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO zu untersuchen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. OATS; Finanzierungszusage zur Neubeschaffung AWC

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Die Allgäu-Walser-Card ist seit Dezember 2002 in Betrieb, aktuell bei 6.400 Gastgebern im Oberallgäu, Westallgäu und Kleinwalsertal mit jährlich rund 780.000 Meldescheinen, über 10 Mio. Karten-Nutzungen bei rund 2,2 Mio. Kartenausgaben vor allem an Übernachtungsgäste. 
Der Vertrag mit dem Dienstleister (Firma Wilken) läuft 2026 aus. Daher wurde 2022 eine Markterkundung durchgeführt, die nun Basis für die Neu-Ausschreibung sein soll. Zu einem erhöhten Zeitdruck führt aktuell die globale Halbleiterkrise, da die bisher verwendeten Chipkarten nicht mehr verfügbar sind. Der Restbestand reicht voraussichtlich bis Ende 2023. Veränderungen am aktuellen System sind denkbar, aber nicht wirtschaftlich (siehe Vertragslaufzeit Wilken). Deshalb soll das Ausschreibungsverfahren beschleunigt werden, damit die nächste Generation des Kartensystems möglichst bereits im Jahr 2024 eingeführt werden kann. 
Die Investitionskosten für das neue Allgäu-Walser-Card-System werden voraussichtlich ca 2,0 Mio. € netto zzgl. MwSt betragen (Ergebnis Markterkundung) und sollen auf Basis der Anteile am Stammkapital der OATS durch die Gesellschafter finanziert werden. Dies sind für Balderschwang bei 0,67 % Anteil am Stammkapital ein Betrag von max. 13.400 € netto zzgl. MwSt. Es ist geplant, dass der Landkreis Oberallgäu (BgA) die Investition zunächst übernimmt und in gleichen Teilen über fünf Jahre bei den Gesellschaftern erhebt. 
Die Kosten für den laufenden Betrieb der Allgäu-Walser-Card betragen inkl. Kleinwalsertal und Westallgäu derzeit insgesamt ca. 1,2 Mio. € netto zzgl. MwSt pro Jahr. Die anteiligen Kosten für das Oberallgäu trägt bisher der Landkreis Oberallgäu mit ca. 900.000 €/Jahr. Die laufenden Kosten werden im Jahr 2024 voraussichtlich ca 1.4 Mio. € netto zzgl. MwSt. betragen. 
Künftig soll der auf das Oberallgäu entfallende Anteil (ca. 75% entspricht ca. 1 Mio EUR), sowohl für die Finanzierung des technischen Betriebs des Allgäu-Walser-Card-Systems als auch des Geschäftsbetriebs der OATS, zu 50% auf Basis eines Verteilungsschlüssels unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags, der Steuerkraft, der Einwohnerzahlen sowie nach dem Verursacherprinzip, z.B. auf Basis der Übernachtungszahlen, Anzahl an Meldescheinen, Kartennutzungen oder Supportaufkommen durch die Oberallgäuer Kommunen erfolgen, vorbehaltlich der Kostenübernahme der anderen 50 % des Anteils, der auf das Oberallgäu entfällt, durch den Landkreis Oberallgäu. 2 

Die Oberallgäuer Kommunen haben sich darauf verständigt, gemeinsam mit den Partnern außerhalb des Oberallgäus (z.B. Kleinwalsertal und Westallgäu) diesen Verteilungsschlüssel bis Mitte 2023 festzulegen. 
Mittelfristig soll auf eine einheitliche touristische Kartenlösung über das bestehende Allgäu-Walser-Card-Gebiet hinaus für das gesamte Allgäu mit entsprechenden Gesellschafterstrukturen hingearbeitet werden. Damit soll die Marke „Allgäu“ gestärkt und weitere Synergien genutzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Ausgaben in Höhe von 13.200,00 €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt das geplante Vorgehen zur Fortführung des Allgäu-Walser-Card-Systems zustimmend zur Kenntnis und beschließt im Einzelnen: 

  1. Der Gemeinderat ist sich auf Basis der Markterkundung des grundsätzlichen finanziellen Volumens des Systembetriebs für das Gebiet der Allgäu-Walser-Card bewusst. Aufgrund der Dringlichkeit wird die schnellstmögliche Ausschreibung eines neuen Allgäu-Walser-Card-Systems befürwortet. Verantwortlich für die Ausschreibung soll die Oberallgäu Tourismus Service GmbH (OATS) sein. 

  1. Investitionskosten: Die Kosten für die Neubeschaffung des Allgäu-Walser-Card-Systems, die voraussichtlich im Jahr 2024 anstehen, betragen gesamt 1,5 bis 2,0 Millionen € netto zzgl. MwSt. Die Investition wird auf Basis der Gesellschafter-Anteile an der OATS erfolgen. Es ist geplant, dass der Landkreis Oberallgäu (BgA) die Investition zunächst übernimmt und in gleichen Teilen über fünf Jahre bei den Gesellschaftern erhebt. Der Investitionsanteil für die Gemeinde 13.200 € beläuft sich damit gemäß Anteil am Stammkapital i.H.v. 0,67 % auf 13.200 € netto zzgl. MwSt. zu gleichen Teilen verteilt auf fünf Jahre. 

  1. Laufender Betrieb: Die Kosten für den Betrieb des Allgäu-Walser-Card-Systems werden für das Jahr 2024 mit voraussichtlich ca 1.4 Mio. € netto zzgl. MwSt. veranschlagt, ca. 900 TEUR davon werden für den Betrieb der technischen Systeme benötigt, für den Geschäftsbetrieb der OATS fallen ca. 500 TEUR netto zzgl. MwSt. an. Künftig soll der auf das Oberallgäu entfallende Anteil zu 50% auf Basis eines Verteilungsschlüssels unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags, der Steuerkraft, der Einwohnerzahlen sowie möglichst nach dem Verursacherprinzip, z.B. auf Basis der Übernachtungszahlen, Anzahl an Meldescheinen, Kartennutzungen oder Supportaufkommen von den Oberallgäuer Kommunen finanziert werden, vorbehaltlich der Kostenübernahme der anderen 50 % des Anteils, der auf das Oberallgäu entfällt, durch den Landkreis Oberallgäu. Der Verteilungsschlüssel wird bis Mitte 2023 durch Vertreter der Oberallgäuer Kommunen gemeinsam mit den weiteren Partnern außerhalb des Oberallgäus (z.B. Kleinwalsertal und Westallgäu) festgelegt. 

  1. Der Gemeinderat stellt die Kostenübernahme in Aussicht und ermächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Konrad Kienle den Investitionskosten im beschriebenen Kostenrahmen, sowie den Kosten für den laufenden Betrieb ab 2024 für OATS und Kartensystem auf Basis des noch zu verhandelnden Verteilungsschlüssels zuzustimmen.
 
  1. Der Gemeinderat befürwortet es ausdrücklich, mittelfristig auf eine einheitliche touristische Kartenlösung über das bestehende Allgäu-Walser-Card-Gebiet hinaus für das gesamte Allgäu mit entsprechenden Gesellschafterstrukturen hin zu arbeiten. 

Diskussionsverlauf

Nach längerer, intensiver Diskussion ist sich der GR einig, 
dass die Umstellung auf ein neues Gästekartensystem alternativlos ist

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das geplante Vorgehen zur Fortführung des Allgäu-Walser-Card-Systems zustimmend zur Kenntnis und beschließt im Einzelnen: 

  1. Der Gemeinderat ist sich auf Basis der Markterkundung des grundsätzlichen finanziellen Volumens des Systembetriebs für das Gebiet der Allgäu-Walser-Card bewusst. Aufgrund der Dringlichkeit wird die schnellstmögliche Ausschreibung eines neuen Allgäu-Walser-Card-Systems befürwortet. Verantwortlich für die Ausschreibung soll die Oberallgäu Tourismus Service GmbH (OATS) sein. 

  1. Investitionskosten: Die Kosten für die Neubeschaffung des Allgäu-Walser-Card-Systems, die voraussichtlich im Jahr 2024 anstehen, betragen gesamt 1,5 bis 2,0 Millionen € netto zzgl. MwSt. Die Investition wird auf Basis der Gesellschafter-Anteile an der OATS erfolgen. Es ist geplant, dass der Landkreis Oberallgäu (BgA) die Investition zunächst übernimmt und in gleichen Teilen über fünf Jahre bei den Gesellschaftern erhebt. Der Investitionsanteil für die Gemeinde 13.200 € beläuft sich damit gemäß Anteil am Stammkapital i.H.v. 0,67 % auf 13.200 € netto zzgl. MwSt. zu gleichen Teilen verteilt auf fünf Jahre. 

  1. Laufender Betrieb: Die Kosten für den Betrieb des Allgäu-Walser-Card-Systems werden für das Jahr 2024 mit voraussichtlich ca 1.4 Mio. € netto zzgl. MwSt. veranschlagt, ca. 900 TEUR davon werden für den Betrieb der technischen Systeme benötigt, für den Geschäftsbetrieb der OATS fallen ca. 500 TEUR netto zzgl. MwSt. an. Künftig soll der auf das Oberallgäu entfallende Anteil zu 50% auf Basis eines Verteilungsschlüssels unter Berücksichtigung eines Sockelbetrags, der Steuerkraft, der Einwohnerzahlen sowie möglichst nach dem Verursacherprinzip, z.B. auf Basis der Übernachtungszahlen, Anzahl an Meldescheinen, Kartennutzungen oder Supportaufkommen von den Oberallgäuer Kommunen finanziert werden, vorbehaltlich der Kostenübernahme der anderen 50 % des Anteils, der auf das Oberallgäu entfällt, durch den Landkreis Oberallgäu. Der Verteilungsschlüssel wird bis Mitte 2023 durch Vertreter der Oberallgäuer Kommunen gemeinsam mit den weiteren Partnern außerhalb des Oberallgäus (z.B. Kleinwalsertal und Westallgäu) festgelegt. 

  1. Der Gemeinderat stellt die Kostenübernahme in Aussicht und ermächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Konrad Kinele den Investitionskosten im beschriebenen Kostenrahmen, sowie den Kosten für den laufenden Betrieb ab 2024 für OATS und Kartensystem auf Basis des noch zu verhandelnden Verteilungsschlüssels zuzustimmen.
 
  1. Der Gemeinderat befürwortet es ausdrücklich, mittelfristig auf eine einheitliche touristische Kartenlösung über das bestehende Allgäu-Walser-Card-Gebiet hinaus für das gesamte Allgäu mit entsprechenden Gesellschafterstrukturen hin zu arbeiten. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Info Sitzung des Kompetenzteam Tourismus (KtT) am 01.02.
BGM Kienle berichtet über die letzte Sitzung mit dem Kompetenzteam Tourismus am 01.02. zusammengesetzt aus dem AK Tourismus und den Sprechern des KtT.
Aus der Versammlung kam heraus, dass Gäste und Einheimische besser informiert werden sollten, dass z.B. die Loipen sowie Skipisten geöffnet sind. Alle Tourismusbetriebe können den tagesaktuellen Winterbericht über die Homepage der HöDö einsehen. Das Tourismusbüro wird die Skischulen und Vermieter mit dem wöchentlichen Newsletter informieren.
BGM Kienle möchte Werbung, zum aktuellen Schnee-, Loipen- und Pistenverhältnisse, bei der Kreuzung Müselbach – Lingenau (Krönele) im Bregenzerwald anbringen und hat hierzu Bertram Fetz kontaktiert. Herr Fetz betreibt in Alberschwende/Müselbach ein Jagd-, Fischerei und Waffenzubehör Fachgeschäft. Herr Fetz findet diese Werbeidee gut wird dies mit dem Eigentümer abklären.

Des Weiteren wurden die Öffnungszeiten der Skibetriebe angesprochen. 
Das Skigebiet Balderschwang schließt voraussichtlich am 01.04. und das Skigebiet Grasgehren am 07.04. Die Berghütten sollten bis zum 07.04. geöffnet sein, damit Gäste noch Einkehrmöglichkeiten beim Winterwandern haben.
Dritte BGMin Lässer sieht den 07.04. als Saisonende, bei der derzeitigen Schneelage sehr bedenklich.
Das KtT möchte den angebotenen ÖPNV mehr bewerben, gerade die Verbindung Balderschwang nach Grasgehren bittet den Gästen die Möglichkeit kostenlos ins 
„Gletscher -Skigebiet Grasgehren“ zu fahren. GR Traubel merkte an, dass man ab 9 / 10 Uhr keinen Parkplatz mehr in Grasgehren findet und darum sollte man die Gäste über den ÖPNV informieren, denn mit dem Skibus können die Gäste bis an den Einstieg der Grasgehrenlifte fahren und müssen nicht über den gesamten Parkplatz nach oben laufen.
Außerdem findet der KtT die Werbung von den Hörnerdörfern sehr schwach.
Die Gäste und Bürger sollten mehr und besser Informiert werden z.B., dass Grasgehren sowie Balderschwang die besten Schneeverhältnisse haben und alle Skipisten sowie Loipen bestens Präpariert sind. Des Weiteren sollen die Veranstaltungen mehr beworben werden wie z.B. das Nachtskifahren,…

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6. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 6
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6.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 6.1

Diskussionsverlauf

Winterwanderwege
Das präparieren der Winterwanderwege gestaltet sich bei der aktuellen Schneelage vor allem am Höhenweg (Zeitweg) immer schwieriger. 
BGM Kienle bittet den GR sich Gedanken zu machen wo man in Zukunft Winterwanderwege anlegt die mit aber auch ohne Schnee begehbar sind. 
BGM Kienle schlägt vor, dass der Winterwanderflyer 2023/24 nicht mehr gedruckt wird, da die Aktualisierung zu lange gebraucht hat und es sinnvoller ist auf die Wintersaison 24/25 mit den evtl. Neuerungen den Flyer zu erstellen.

Loipen
Derzeit sind auf einigen Abschnitten der Loipen Wasserpfützen.
Der Bauhof sowie der AK Wege & Loipen sollen die problematischen Stellen dokumentieren bzw. fotografieren, damit diese schwierigen Bereiche vor der nächsten Loipensaison verbessert werden können.
Im GR kommt die Frage auf, ob eine extra Loipe für Wettbewerbe gezogen werden kann, da dieses Jahr viele Anfragen bzgl. Wettbewerben bei der Gemeinde eingingen. Der AK Wege & Loipen wird diesen Vorschlag mit den Eigentümern und dem Loipenfahrer besprechen und vor der Saison 2024/25 das Ergebnis im GR vorstellen. Der GR ist sich einig, dass Rennen und Wettbewerbe z.Z. nicht in den normalen Betriebszeiten durchgeführt werden dürfen, sondern erst ab 16/17 Uhr.
BGM Kienle berichtet über das Gespräch mit Theo Schwärzler bzgl. der schon länger geplanten Höhenloipe. Herr Schwärzler wird die verschiedenen Optionen einer Höhenloipe begehen, diese dann mit dem AK besprechen und begehen.
Tobi Lienemann, Geschäftsführer der BeNe GmbH, möchte nach Möglichkeit wieder zum Saisonsabschluss wieder im Grasgehrenkessel eine Höhenloipe präparieren. Voraussetzung ist das die Firma Käsbohrer – Pistenbully  ein Spurgerät zur Verfügung stellt.

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7. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 7
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7.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 7.1

Diskussionsverlauf

Interreg Projekt: Grenzenlos pflegen & betreuen
BGM Kienle berichtet über die Roundtable Veranstaltung in der Hochschule Kempten am 25.01.2024. Dritte BGM in Lässer und GR Sonneborn waren ebenfalls bei der Veranstaltung.
Leider waren keine Vertreter der Krankenkassen bei der Veranstaltung anwesend.
Die Grenzgemeinden sind sehr kooperativ, sehen die Umsetzung aber schwierig. BGM Kienle berichtet über eine mögliche Sonderlösung/Finanzierung für die Gemeinde Balderschwang.

Seniorennachmittag
Dritte BGMin Lässer kümmert sich um einen neuen Termin.

Schneesporttag Holzmann – Kinder
BGM Kienle berichtet über das großzügige Angebot der Schneesportschule Balderschwang für Einheimische Kinder. Andreas Holzmann bietet den Kindern einen kostenlosen Wintersporttag für die Loipe oder Alpin an. 
Die angebotenen Termine 20.01. + 21.01. und 27.01. + 28.01. wurden gut angenommen und die Kids waren begeistert.
Dieses Angebot soll weiter ausgebaut werden.

Familiengipfel
Dritte BGMin Lässer berichtet, dass Herr Pfarrer Dr. Kocher den Termin für den Familiengipfel am 13.10. leider nicht wahrnehmen kann.
Herr Pfarrer Dr. Kocher möchte am Familiengipfel sehr gerne dabei sein und bittet um eine Verschiebung. Frau Lässer wird dies nochmals abklären und den neuen Termin bekannt geben. 

Leitfaden Friedhof
GR Sonneborn berichtet, dass der Leitfaden in Arbeit ist und noch einige Punkte überarbeitet werden müssen.
Es soll noch vor der nächsten Bürgerversammlung eine digitale Fassung an alle GR versendet werden um mögliche Verbesserungswünsche mitaufzunehmen. 
Erst nach Freigabe durch den GR soll eine Druckversion erstellt werden.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.

Beerdigungen/Bestattungen
Dritte BGMin Lässer möchte wissen, ob ein Beerdigungstermin durch die Gemeinde öffentlich bekannt gegeben werden darf.
BGM Kienle merkt an, dass es der Trauerfamilie obliegt, eine Traueranzeige mit den genauen Daten zu veröffentlicht. 
Er wird beim Standesamt nachfragen, ob bei einem Todesfall die Angehörigen gefragt werden können, ob sie mit einer gemeindlichen Bekanntmachung einverstanden sind.

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8. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 8
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8.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö Beschliessend 8.1

Diskussionsverlauf

Workshop – Freiflächenphotovoltaikanlagen
Am 18.01.2024 fand in Balderschwang der Workshop zum Thema Freiflächen-Photovoltaik statt.
Gabriele Weber, Michael Läufle, Thorsten Metke vom Landratsamt haben den Workshop geleitet, um die wichtigsten Informationen vorzustellen sowie Fragen zu beantworten. Das Protokoll wurde den Gemeinderäten zur Prüfung und Kenntnis zugesendet. Die Bürger sollen über das Ergebnis informiert werden.
Ein passendes Anschreiben soll von der Verwaltung VG erstellt werden und dem GR zur Freigabe vorgelegt werden. 

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9. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 47. Gemeinderatssitzung 15.02.2024 ö 9
Datenstand vom 09.04.2024 16:31 Uhr