Datum: 08.08.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Alpkuhstalls;
Bauort: Gschwend 25, Fl. Nr. 325, 326
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Erweiterung des bestehenden Alpkuhstalls im Süden an die bestehende landwirtschaftliche Hofstelle Gschwend 25, Fl. Nr. 325 u. 326.
Die Größe des Anbaus beträgt 45 m x 27,50 m.
Der eingeschossige Baukörper ist mit einem Pultdach mit Neigung an die bestehende Hofstelle geplant. Das Pultdach soll begrünt werden.
Die Ost- u. Westfassade erhält einen Boden-Deckel-Schirm, auf der Südseite werden für den Stallbau übliche „Curtains“ (eine Art Vorhang-Netz-Konstruktion) angebracht.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Zum geplanten Pultdach hat das Landratsamt im Vorfeld Stellung genommen. Aus Sicht der Ortsplanung gibt es keine Rechtsgrundlage, das Pultdach abzulehnen. Das Orts- u. Landschaftsbild ist durch das Pultdach nicht beeinträchtigt, das Vorhaben „müsste die Landschaft grob verunstalten“. Insbesondere bei privilegierten Vorhaben ist die Schwelle der Verunstaltung sehr hoch.
Das Landwirtschaftsamt wird vom Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens am Verfahren beteiligt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens bestätigt.
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Diskussionsverlauf
GS Hillmann liest die Begründung von Herrn Fehr für den Umbau vor.
Der gestellte Bauantrag wurde in der letzten nichtöffentlichen Sitzung bereits dem GR vorgestellt.
GR Jenn ist der Meinung, dass die geplante Größe des neuen Stalles
nicht mehr als Alpe gesehen werden kann und somit auch nicht in ein Alpdorf passt.
GR Traubel fordert, dass der Bauherr auf der Westseite einen Art Sichtschutz-Wall errichtet, damit der wuchtige Stall etwas verdeckt wird.
Der GR diskutieren über mehrerer Varianten damit das Gebäude optisch versteckt wird. Ein Schichtschutz-Wall müsste an der Ost und Westseite errichtet werden.
GR Bilgeri erklärt, dass die Bewirtschaftung eines Walls für den Landwirt nicht optimal ist.
Folgender Fazit soll ich den Beschlussvorschlag mitaufgenommen werden:
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Vorhabens bestätigt.
Der GR fordert einen Bepflanzungsplan zwecks Sichtschutz für die West- und Ostseite des Gebäudes.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht; Änderung der Kurbeitragssatzung
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Die Gemeinde Balderschwang setzte zum 01.12.2022 den Kurbeitrag auf Euro 2,00 brutto fest. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 15.02.2024 die Teilnahme an der Einführung des Gästetickets. Da die Finanzierung des „Gästetickets Bus & Bahn“ zu 100% über den Kurbeitrag finanziert werden soll, muss dieser neu kalkuliert werden. Das Gästeticket wird zum 12.11.2024 eingeführt.
Im Durchschnitt hat die Gemeinde Balderschwang insgesamt rd. 182.186 Übernachtungen im Jahr, davon rd. 18.538 Übernachtungen von Kindern zwischen 6 – 13 Jahren und 163.648 Übernachtungen ab 14 Jahren. Bisher wurde der Kurbeitrag erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr fällig.
Es gilt daher zu überlegen, den Kurbeitrag für Kinder zwischen 6 – 13 Jahren einzuführen, da alle Übernachtungsgäste ab 6 Jahren das ÖPNV-Gästeticket erhalten.
Die Gemeinde Fischen hat bereits 2022 einen Kinderkurbeitrag eingeführt. Die Gemeinde Obermaiselstein hat ebenfalls beschlossen, diesen zukünftig einzuführen. Die Gemeinde Bolsterlang hat sich, ebenso wie Ofterschwang bereits früher, gegen eine Einführung des Kinderkurbeitrags ausgesprochen (2 : 2 in der VG).
Aufgrund eines Finanzierungsbedarfs/Unterdeckung von Euro 122.268 würde sich für eine kostendeckende Erhebung des Kurbeitrags folgende Erhöhung ergeben:
Variante 1 – mit Kinderkurbeitrag:
Variante 2 – ohne Kinderkurbeitrag:
Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer
Für die Berechnung der Jahreskurbeitragspauschale für die Zweitwohnungsbesitzer werden 40 Übernachtungen angesetzt. Multipliziert mit dem Kurbeitrag ergeben sich folgende Pauschalen:
Variante 1 – mit Kinderkurbeitrag:
Variante 2 – ohne Kinderkurbeitrag:
Rechtliche Beurteilung
Anpassung der Kurbeiträge und entsprechenden Kurbeitragssatzung nach Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes –KAG-.
Finanzielle Auswirkungen
- Mehreinnahmen Kurbeitragserhöhung rd. 100.000 Euro netto
- Mehreinnahmen Jahreskurbeitragspauschale Zweitwohnungsbesitzer rd. 5.000 Euro netto.
Beschlussvorschlag
Variante 1 mit Kinderkurbeitrag:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf 31.07.2024 - Variante 1 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
- Kurbeitrag in Höhe von 2,60 € ab dem 01.12.2024,
- Einführung eines Kinderkurbeitrags in Höhe von 1,00 € ab dem 01.12.2024,
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 104,00 € (Erwachsene) und 40,00 € (Kinder 6 – 13 Jahre) ab dem 01.01.2025.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024- Variante 2 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
- Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024,
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 110,00 € ab dem 01.01.2025.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Der Kurbeitrag für die Kinder soll neu eingeführt werden, da die Kinder in Bussen und Bahn schon ab 6 Jahren berechnet werden. Bis dato waren Kinder bis 14 Jahren vom Kurbeitrag befreit. Zur Finanzierung des ÖPNV-Gästetickets könnte die Kurbeitragspflicht schon ab 6 Jahren eingeführt werden.
In den anderen Gemeinden der Hörnerdörfer wird folgende Jahreskurbeitragspauschale berechnet:
Bolsterlang – 50 Tage
Obermaiselstein – 40 Tage
Fischen – 45 Tage
Der Gemeinderat ist sich einig, die Übernachtungstage bei der Jahreskurbeitragspauschale für ZWB von 30 Tagen auf 40 Tagen zu erhöhen.
Die Gemeinde Bolsterlang hat sich gegen einen Kinderkurbeitrag entschieden.
Die Gemeinde Ofterschwang ist beim ÖPNV Gästeticket nicht dabei und somit bleibt auch der Kurbeitrag unverändert. Die Gemeinden Obermaiselstein und Fischen haben sich für eine Kinderkurbeitragspauschale entschieden.
BGM Kienle findet es sehr schade, dass die HöDö-Gemeinden keine einheitliche Berechnung für den Kurbeitrag finden. Er bemängelt die schlechte Kommunikation zwischen „HöDö Tourismus“ und den Gemeinden, zu diesem Thema.
In verschiedenen Vorgesprächen war man sich auf Bürgermeisterebene einig,
den Kinderkurbeitrag positiv in dem jeweiligen Gemeinderat zur Entscheidung vorzustellen.
Dritte BGMin Lässer möchte wissen, wie die Kinderkurbeitragspauschale außerhalb der HöDö behandelt wird.
GR Jenn merkt an, dass die Gemeinde durch die Erhebung einer KKP nicht mehr als Kinderfreundlich betrachtet werden kann. Da in Balderschwang sehr viele Familien mit Kindern ihren Urlaub verbringen, wäre die Erhebung eines KKP keine gute Werbung. GR Jenn empfiehlt die „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ einzuführen.
GR Traubel erwidert, dass er aus privater Sicht und aus Sicht des Hotelleiters gegen die Einführung der KKP ist. Als GR stimmt er für eine KKP, da es finanziell für die Gemeinde positiv ist. Er bittet darum, keine 0,05 € Beträge zu beschließen.
Er fordert die Pauschalbeträge entweder auf- oder abzurunden.
Zweiter BGM Hiemer tendiert ebenfalls zu „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“,
da die Familienfreundlichkeit nicht verloren gehen sollte.
Dritte BGMin Lässer ist der Meinung, dass keine KKP verlangt werden kann, wenn sich die Kinderattraktionen in Balderschwang bis jetzt noch sehr gering halten.
Die Gemeinde kann kein Freibad, keinen See oder sonstige größere Angebote für Kinder anbieten. Sie ist der Meinung, dass aus diesem Gründen keine KKP ab 6 Jahren verlangt werden kann.
BGM Kienle gibt zu bedenken, dass die KKP zur Finanzierung des Gästetickets eingeführt werden soll und der „ÖPNV - Bus und Bahn“ bereits ab 6 Jahren kostenpflichtig ist.
Auch Kinder nehmen im Bus ganze Plätze ein, aus diesem Grund wäre das Argument für eine KKP gerechtfertigt aber BGM Kienle versteht die Argumentation der Gegner eines KKP und kann mit der „Variante 2 ohne Kinderkurbeitrag“ gut mitgehen, weil auch er die Familienfreundlichkeit in Balderschwang für Wichtig hält. BGM Kienle bedankt sich für die offene und konstruktive Diskussion und plädiert für eine einstimmige Entscheidung.
Der GR ist sich einig, keine KKP in Balderschwang zu veranlassen und
verlangt um eine Aufrundung des Erwachsenen Betrag auf 2,80 €.
Ebenfalls soll die Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 110,00 € ab dem 01.01.2025 festgelegt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024- Variante 2 - zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
- Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024,
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 112,00 € ab dem 01.01.2025.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 31.07.2024 zur 4. Änderung der Kurbeitragsatzung als Satzung mit folgenden Regelungen:
- Kurbeitrag in Höhe von 2,80 € ab dem 01.12.2024,
- Jahreskurbeitragspauschale für Zweitwohnungsbesitzer und deren Angehörige in Höhe von 112,00 € ab dem 01.01.2025.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. AK Tourismus
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3.1. Aktueller Sachstand Wegebau Riedbergerhorn
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet, dass der AK Tourismus sich einig ist, den Weg vom Parkplatz bis zur Liftbergstation zu beleben.
Der Förderantrag für den Weg von der Bergstation bis zum Gipfelkreuz wurde gestellt und die Umsetzung kann im Frühjahr / Mai 2025 starten. Der Wegebau in diesem Abschnitt kann schon vor dem 01. August begonnen werden, da sich die Raufußhühner nicht in diesem Wegabschnitt ansiedeln.
Die Tourismus HöDö GmbH wird die Planung des Erlebnisweges und die Koordination des Weges vom Parkplatz bis zur Bergstation federführend begleiten.
Tamina Kiesling, Projektleiterin der THG, hat bei der Regionalentwicklung OA
ein LEADER Projekt für diesen Weg sichern können. Hier findet im April 2025 eine Gremiensitzung statt. Ab dann kann die Planung und Umsetzung stattfinden. Mit einer Förderung zwischen 55 – 65 % ist zu rechnen.
Geplant ist eine Holzkugelbahn mit Rutschen. Insgesamt sollen es 12 Stationen werden.
Der GR ist sich einig und bittet BGM Kienle, auch die „BeNe“ bei der Planung, Finanzierung und Umsetzung miteinzubeziehen.
Es muss im Vorhinein festgelegt werden, wer den Weg sowie die Attraktionen bewirtschaftet, unterhält und pflegt.
GR Bilgeri ist sich sicher, dass die Kapazität der Gemeindemitarbeiter am Anschlag ist und der Bauhof den Unterhalt dieses Weges, nicht auch noch stemmen kann.
Er plädiert dafür einen Verantwortlichen zu bestimmen der für den Unterhalt
und die Pflege des Erlebnisweges verantwortlich ist.
Er weist in diesem Bezug auf den maroden Spielplatz an der Bolgenach hin.
Bgm. Kienle stellt fest, dass der Spielplatz vor 20 Jahren gebaut wurde und ein Neubau des Spielplatzes schon aus Sicherheitsgründen für den kommenden Sommer 2025 unumgänglich ist.
Die jährliche stattfindende Sicherheitsprüfung, der Spiel-und Sportgeräte,
durch einen Gutachter sieht die Nutzung für den nächsten Sommer 2024 sowieso Kritisch.
Seit dem Frühjahr ist Heidi Kaiser für die regelmäßige Kontrolle des Spiel-, Grill-, und Bolzplatzes zuständig. Auch der Dorfweiher, die Kneippanlage, der Dorfgarten mit Brunnen sowie der Spielplatz am Maibaum werden von Ihr kontrolliert und in Ordnung gehalten.
GR Kohler unterstreicht diese Aussage des Kollegen Bilgeri und findet es ebenfalls wichtig die Bergbahn miteinzubeziehen.
GR Jenn empfiehlt ebenfalls zusätzlich, das Alpinium, die Staatsforsten sowie den Naturpark in die Verantwortung einzubeziehen.
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3.2. Spiel- und Sportanlagen Pilotprojekt
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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3.2 |
Diskussionsverlauf
Letzte Woche war Frau Jendl von der Firma „moveAll“ in Balderschwang und stellte verschiedene Möglichkeiten vor, das Spiel- und Sportangebot in Balderschwang zu erweitern. Diese Angebote könnten durch das ganze Tal entstehen.
Wäldle, Oberberg, Dorf, Dorfweiher & Kneippanlage und der Ortsteil Schlipfhalden.
Es wäre ein großes Pilotprojekt zur Verbesserung der Infrastruktur, für Gäste und Bürger.
Bgm. Kienle wird sich in Augsburg bei der RvS über mögliche Förderprogramme informieren
Es soll weiter Gespräche mit der Firma „MoveAll“ organisiert werden um einen Fahrplan für die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Der Spiel-, Grill-, Sport- und Bolzplatz soll in der Umsetzung Priorisiert werden.
Ideal wäre eine Umsetzung dieser Maßnahme im Frühjahr 2025.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis und bittet den AK die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
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3.3. Allfälliges
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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3.3 |
Diskussionsverlauf
Sommerbetrieb Schelpenbahn:
Die Betriebsgenehmigung vom LRA OA für eine Sommernutzung der Schelpebahn wurde auf den 1. August 2024 erteilt.
Leider gibt es derzeit noch Unstimmigkeiten zwischen dem Bahnbetreiber (Fischer) und dem Grundstücksbesitzer, der Weideflächen um die Talstation (Kohler).
Der Grundstücksbesitzer möchte keinen Sommerbetrieb auf seinem Grundstück.
Dieser Bahnbetrieb beeinträchtigt seinen landwirtschaftlichen Betrieb erheblich.
Eine friedliche Lösung gestaltet sich sehr schwierig, da der Grundstücksbesitzer gar keine Kompromisse eingehen möchte.
Vertraglich wurde zwischen dem getroffenen Landwirt und Liftbetreiber ein Bahnbetrieb vereinbart, dabei wurde kein Sommerbetrieb ausgeschlossen.
Somit kann die Bahn im Sommer und Winter betrieben werden.
Der Bahnbetreiber versichert, dass er im Recht ist. Der Grundstücksbesitzer behauptet das Gleiche. Die Rechtsanwälte beider Parteien sind an einer Außergerichtlichen Lösung dran.
BGM Keine berichtet, dass der Sommerbetrieb an der Schelpenbahn z.Z. am Vernünftigsten ist, da um den Gelbhansekopf ein ausgebautes Wegenetz und einige bewirtschaftete Hütten sind.
Es gibt viele positiven Rückmeldungen von Gästen und Gastgeber für einen Sommerbetrieb der Sesselbahn.
Sommerbetrieb Riedbergerhorn:
Der Wegebau an der RBH-Bahn von der Bergstation zum RH ist in Planung.
Die Vorhabenträgerschaft hat der Naturpark Nagelfluhkette.
Kompetenzteam Tourismus (KT):
BGM Kienle signalisiert die Wichtigkeit des KT und verlangt eine aktivere Unterstützung aller Leistungsträger des Tourismus. Er bittet den GR die Gastgeber und Hoteliers zu motivieren, damit eine gute und nachhaltige Weiterentwicklung des Tourismus in unserer Talschaft möglich ist. Nur zusammen werden wir die künftigen Herausforderungen bewältigen. Nicht meckern, sondern mitmachen.
Qualitätsoffensive Wanderwege:
BGM Kienle erklärt die Wichtigkeit dieser Qualitätsoffensive. Ziel ist es unser gesamtes Wegenetz zu sanieren und die Beschilderung wo nötig, zu ersetzen.
Zweiter BGM Hiemer, Leiter der Qualitätsoffensive schlägt vor, die Arbeitseinsätze auf einen Samstag zu verschieben. Ihm ist bewusst, dass an diesem Tag viele Betriebe „Wechsel“ haben. Gerade unsere Jungbürger, die nicht im Tal arbeiten haben am Wochenende eher Zeit für freiwillige Arbeitseinstätze.
BGM Kienle findet diese Idee sehr gut und freut sich auf die Umsetzung.
Bei den letzten beiden Arbeitseinsätzen war leider kein einziger Helfer
aus den großen Tourismusbetrieben anwesend. Das sorgte für heftige Kritik!
Die Talschaft wird schon seit längerer Zeit von Mountainbiker mit und ohne „E“ überrannt. Der GR ist sich einig, vorhandene Bike-Routen auszubauen,
damit diese nicht auf den reinen Wanderwegen unterwegs sind und Konflikte vorprogrammiert sind. Eine gute Besucherlenkung ist unabdinglich.
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4. AK Wege & Loipen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.1. Qualitätsoffensive Wanderwege
Gremium
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Diskussionsverlauf
BGM Kienle erklärt die Wichtigkeit dieser Qualitätsoffensive. Es müssen die Wege sowie die Beschilderungen auch Vordermann gebracht werden.
Zweiter BGM Hiemer, Leiter der Qualitätsoffensive, schlägt vor, die Offensive auf einen Samstag zu verschieben sodass auch mal alle Arbeitstüchtigen dabei sein können. Ihm ist bewusst, dass an diesem Tag viele Wechsel haben aber die Jungbürger könnten sich hier Zeit nehmen.
BGM Kienle erläutert, dass hierfür ein Termin gefunden werden muss.
Des Weiteren wird die Gemeinde derzeit von Mountainbiker und E-Bikern überrannt.
Der GR ist sich einig, vorhandene Bikewege herzustellen, damit diese nicht auf Wanderwegen unterwegs sind.
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4.2. Aktueller Sachstand Notwasserversorgung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Die Beprobung der möglichen Quellen zur Notwasserversorgung findet bis April 2025 statt.
GR Erich erklärt, dass bei seinem Gasthaus Schwabenhof die Wasserschwankungen nur noch bei einem Bar liegen. Bei der Nutzung des Hydranten fällt der Druck in der Wasserleitung noch weiter ab. Eine sichere Wasserversorgung im Bereich Schwabenhof ist nicht 100%ig gewährleistet.
BGM Kienle stellt fest, dass nur mit einem zweiten Hochbehälter im Schwabenhof, eine sichere Trinkwasser- und Löschwasserversorgung zu garantieren ist.
Die Planung dieses Projektes wird vom Bauamt der VG Hörnergruppe z.Z. geprüft.
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4.3. Aktueller Sachstand Quellsammelschacht
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.3 |
Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über die erfolgreiche Eröffnung des Alpweges zum Quellsammelschacht.
Am 09.09. ist eine „Bauanlaufbesprechung“ angesetzt damit die Woche darauf
mit den Bauarbeiten am Quellsammelschacht begonnen werden kann.
Die Bauarbeiten konnten wegen dem Alpbetrieb nicht früher begonnen werden.
Wir hoffen auf einen milden Herbst und einen späten Wintereinbruch.
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4.4. Allfälliges
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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4.4 |
Diskussionsverlauf
Kreuzweg:
Die Zuständigkeiten für den Kreuzweg sind noch unklar, aus diesem Grund sollte ein Gespräch mit den Bayr. Staatsforste, Herrn Hubert Albinger und Herrn Ralf Kurrle stattfinden.
Für die Hochwassergefahr kann keine Förderung beantragt werden.
Laut WWA wäre dies nicht notwendig.
Der GR fordert vom WWA ein schriftliches Schreiben für diese Aussage.
Der Kreuzweg soll so ausgebaut werden damit er im Sommer und Winter genutzt werden kann.
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5. AK Soziales
Gremium
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5.1. Aktueller Sachstand Grenzenlos pflegen und betreuen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
Ein Brainstorming Termin zusammen mit dem Sozialsprengel Vorderwald, der Gemeinde Hittisau und mit der Euregio - Marina Kuhn findet am 27.08.2024 in Balderschwang statt. Der AK Soziales ist zu diesem Gespräch geladen.
Die Gemeinde Oberstaufen sowie Scheidegg interessieren sich ebenfalls für dieses Projekt.
BGM Kienle hat bereits mit seinem Kollegen – Gerhard Beer gesprochen und vereinbart, dass das Projekt erst für Balderschwang umgesetzt werden muss, bevor weitere Gemeinden ins Boot geholt werden.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.
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5.2. Termine und Veranstaltungen
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
Seniorenausflug:
Der Seniorenausflug fand am 02.08. statt und war aus Sicht von BGM Kienle und vielen weiteren Teilnehmern ein voller Erfolg. BGM Kienle spricht ein großes Lob an die dritte BGMin Anke Lässer aus, für die perfekte Organisation dieses Ausfluges.
BGM gibt bekannt, dass der Seniorenausflug immer am ersten Mittwoch im August stattfindet.
Seniorentreff:
Dem AK Soziales möchte einen regelmäßigen „Seniorentreff“ veranstalten.
Geplant ist ein regelmäßig stattfindender Termin bei dem sich die Senioren treffen und austauschen können. Der Termin könnte zum Beispiel jeden zweiten Monat stattfinden. Möglich wäre, dass ein Hotel/Gasthof in Balderschwang ein Senioren-Menü anbietet und sich die Senioren dort zum Essen & Austausch treffen können.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.
Familiengipfel:
Der Familiengipfel findet am 22.08.2024 statt. Dritte BGMin Lässer wird GS Hillmann die Einladung zum Versenden im Newsletter zukommen lassen.
Schafkopf-Akademie:
BGM Kienle berichtet über die erfolgreiche Schafkopf-Akademie und bedankt sich bei den Sponsoren für die großzügigen Gutscheine fürs Preisschafkopfen am 22.07.24.
Am 30.09. startet die Akademie in die nächste Runde.
Auch Einheimische von Sibratsgfäll haben sich schon angeschlossen.
Ebenfalls haben auch Bürger aus Hittisau angefragt, für eine Teilnahme an der Schafkopf-Akademie.
Dorfgedächnis / Heimatpflege:
BGM Kienle ist sich beim Seniorenausflug, nach dem Gespräch mit Hubert Hiemer, bewusstgeworden, wie wichtig und notwendig das „Dorfgedächnis“ bzw. Heimatpfleger sind. Es sollte einen Kümmerer geben, der sich die Geschichte der älteren Generationen aufschreibt und eine Art „Dorfgedächnis Bibliothek“, damit die alten Geschichten nicht verloren gehen und an die nächste Generation weitergegeben werden kann. Als Kümmerer sind Andreas Holzmann, Eckehart Lässer, Sepp Steurer und Peter Kienle angedacht.
Der AK Soziales wird sich diesem Projekt annehmen.
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5.3. Allfälliges
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Diskussionsverlauf
Friedhof:
BGM Kienle stellte erfreulich fest, dass die Gemeinde Egg & Sulzberg eine Exkursion nach Balderschwang machen möchte, um sich den neugestalteten Friedhof anzuschauen.
Generation Zukunft:
BGM Kienle möchte die GZ nach den Sommerferien wieder neu aktivieren.
Kirchenuhr:
GR Traubel beschwert sich über die falsche Uhrzeit an der Kirche.
BGM Kienle berichtet, dass er mit dem Kirchenpfleger Bernd Meyer bereits gesprochen habe und er sich darum kümmert.
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6. AK Bau & Landwirtschaft
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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6.1. Ausstellung Alpinium +
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Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet über die sehr interessante und informative Exklusion nach Scharnitz, zum Kaunergrad und nach Galtür am 02.08.2024.
Die Infofahrt wurde von den beiden Gemeinden OM / BA organisiert.
Leider haben von beiden Gemeinden sehr wenige Bürger diese Möglichkeit zur Information „Weiterentwicklung Alpinium“ genutzt.
Der Ausflug diente eigentlich dazu, sich ein Bild über das Sondergebiet Schwabenhof – Jugendhotel, Bergsportzentrum und Alpinium + zu machen und offene Fragen zu stellen.
Des Weiteren fand die Vorstellung der Masterarbeiten von der Hochschule Stuttgart am 18.07. in Stuttgart statt.
Nun besteht die Möglichkeit diese Masterarbeiten im Dorfhaus zu besichtigen und zu bewerten. Eine Abschlussveranstaltung soll noch geplant werden.
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6.2. Aktueller Sachstand Baugebiet Wäldle
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Die Erschließungskosten werden vom Bauamt der VG Hörnergruppe derzeit kalkuliert, damit den beiden derzeitigen Interessenten, ein aussagekräftiges Exposé,
zur besseren Entscheidungsfindung an die Hand gegeben werden kann.
Wenn die Bauwilligen mit den Vorgaben einverstanden sind, wird ein notarieller Vorvertrag geschlossen.
Erst dann beginnen wir mit der weiteren Planung des Baugebietes „Wäldle III.“
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6.3. Aktueller Sachstand Gewerbegebiet
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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08.08.2024
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ö
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6.3 |
Diskussionsverlauf
BGM Kienle berichtet, dass die Wasserrechtliche Prüfung abgeschlossen wurde
und die Ausschreibung wie geplant im Dezember 2024 verschickt werden kann.
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6.4. Aktueller Sachstand Sondergebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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08.08.2024
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ö
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6.4 |
Diskussionsverlauf
Die Machbarkeitsstudie bzw. das Gutachten des staatlichen Bauamtes Kempten
ist derzeit in den letzten Abstimmungen.
Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, wird es dem Umweltministerium zur Freigabe übergeben. Das Umweltministerium muss dann die IMBY für die weiteren Vertragsverhandlungen mit der Gemeinde BA beauftragen.
Ende September 2024 sollen mit den Vertragsverhandlungen begonnen werden.
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6.5. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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08.08.2024
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ö
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Beschliessend
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6.5 |
zum Seitenanfang
7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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53. Gemeinderatssitzung
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08.08.2024
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ö
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7 |
Datenstand vom 11.10.2024 09:28 Uhr