Datum: 10.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresrechnung 2023; Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung, Feststellung und Entlastung
2 Neuerlass der Kurbeitragssatzung -Beschlussfassung-
3 AK Tourismus
3.1 Allfälliges
4 AK Wege & Loipen
4.1 Allfälliges
5 AK Soziales
5.1 Allfälliges
6 AK Bau & Landwirtschaft
6.1 Allfälliges
7 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Jahresrechnung 2023; Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung, Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2023 fand am 18.09.2024 durch die vom Gemeinderat gewählten Rechnungsprüfer Anke Lässer, Konrad Jenn und Hans Hiemer (als Vertretung für Michael Bilgeri) statt. 
Über das Ergebnis wird von den Rechnungsprüfern in der Sitzung berichtet.



  1. Gesamthaushalt

Die Haushaltsrechnung 2023 der Gemeinde Balderschwang schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 6.189.301,92 ab (Plan: Euro 6.472.800). Im Einzelnen beträgt der Verwaltungshaushalt Euro 3.019.258,38 (Plan: Euro 2.816.900) und der Vermögenshaushalt 3.170.043,54 (Plan: Euro 3.655.900).

Im Verwaltungshaushalt konnte aufgrund eines sehr positiven Verlaufs im Jahr 2023 eine tatsächliche Zuführung an den Vermögenshaushalt i.H.v. Euro 553.620.31 (Plan Euro 417.900) erzielt werden. Die wesentlichen Abweichungen im Verwaltungshaushalt sind unter Punkt II. aufgeführt.

Die einzelnen Veränderungen im Vermögenshaushalt gegenüber dem Ansatz sind unter Ziffer III. detailliert aufgegliedert.

Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2022 insgesamt Euro 1.350.786,46. Zum Haushaltsausgleich 2023 wurden der Rücklage insgesamt Euro 197.311,74 (Plan Entnahme Euro 540.350) entnommen. Somit beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023 Euro 1.153.474,72











  1. Zum Verwaltungshaushalt

Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Haushaltsansatz:


Einnahmen:






Ausgaben:
    




Entwicklung Freie Finanzspanne:




  1. Zum Vermögenshaushalt


Einnahmen:





Ausgaben:





  1. Schuldenentwicklung (jeweils zum 31.12. d. Jahres)




  1. Rücklagenentwicklung


Sonderrücklage Wasserversorgung:

31.12.2018                       0,00 €
31.12.2019                       0,00 €
31.12.2020                 1.961,17 €
31.12.2021                       0,00 €
31.12.2022                 20.687,92 €
31.12.2023                 47.623,21 €
Sonderrücklage Abwasserbeseitigung:

31.12.2018                115.265,06 €
31.12.2019                158.327,26 €
31.12.2020                164.802,61 €
31.12.2021                149.717,32 €
31.12.2022                           0,00 €
31.12.2023                           0,00 €

  1. Haushaltsreste

Auf folgenden Haushaltsstellen wurde ein Haushaltsrest neu gebildet:

1300.3610        Zuschuss Pager                                Euro         2.000,00
1400.3610        Zuschuss Lawinenschutz                         Euro          144.163,74
(Fraktionsreserve)        
     1400.3620        Zuschuss Lawinenschutz (LRA)                Euro           217.745,61
     1400.3630        Zuschuss Lawinenschutz (WWA)                Euro         1.016.146,19
     7000.3630         Zuschuss Klärschlammtrocknung(WWA) Euro           101.000,00
     1300.9350        Umstellung Pager                                Euro                4.688,26
     1400.9400        Baumaßnahmen Lawinenschutz                Euro         1.401.334,12
 6300.9500        Doserquelle                                        Euro            63.080,16

Folgende Haushaltsausgabereste wurden ins neue Haushaltsjahr übertragen:

5930.9351        Sanierung Beschneiungsanlage                 Euro        100.000,00 
                       Schwabenhof

Rechtliche Beurteilung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist gem. Art. 103 Abs. 1 GO vom Gemeinderat bzw. den örtlichen Rechnungsprüfern durchzuführen. Gem. Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO ist über die Beratung eine Niederschrift zu führen.

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und erteilt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

Beschlussvorschlag

  1. Dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie dem Rechenschaftsbericht des Haushaltsjahres 2023 wird zugestimmt.

  1. Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt:

Bereinigte Ergebnis
(§ 79 KommHV) 
Verwaltungshaushalt
in Euro            
 Vermögenshaushalt
in Euro             
Gesamtergebnis 
in Euro                    
Summe bereinigte  
Soll - Einnahmen
 3.019.258,38 €
3.170.043,54 €
6.189.301,92 €
Summe bereinigte 
Soll - Ausgaben
3.019.258,38 €
3.170.043,54 €
6.189.301,92 €
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00 €                                                 
0,00 €
0,00 €

Abschlussbestände:

Kassen - Einnahmereste                                                
199.683,81 € 
Kassen - Ausgabereste                                                
0 €   
Haushalts-Einnahmereste    
1.481.055,54 €
Haushalts-Ausgabereste            
1.569.102,54 €
Vorhandene Verwahrgelder     
1.207.381,47 €
Unerledigte Vorschüsse             
-47,07 €

  1. Die im Jahr 2023 angefallenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

  2. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2023 die Entlastung ausgesprochen.


Diskussionsverlauf

Lucia Huber, Kämmerin der VG, erklärt anhand der Sitzungsvorlage die Jahresrechnung 2023. 
GR Bilgeri möchte wissen, wie sich die Kosten des Parkleitsystems aufteilen. BGM Kienle erklärt hierzu, dass es sich hier nur um einen Teil handelt, da die beantragen Förderungen noch mit eingerechnet wurden und die TH Deggendorf ebenfalls Kosten übernommen habt. BGM Kienle bittet Kämmerin Huber und GS Hillmann eine Aufstellung, zu den Kosten des Parkleitsystems, zu erarbeiten welche dem Protokoll beigefügt wird.
Rechnungsprüferin und dritte BGMin Lässer erläutert, dass es eine gute Rechnungsprüfung war und bedankt sich herzlich bei Kämmerin Huber für ihren Besuch zur Rechnungsprüfung in Balderschwang am 18.09.2024.
BGM Kienle bedankt sich herzlich für den Besuch der Kämmerin und bittet die Kämmerin den Beschluss vorzulesen und die Abstimmung durchzuführen.

Beschluss

  1. Dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie dem Rechenschaftsbericht des Haushaltsjahres 2023 wird zugestimmt.

  1. Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2023 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt:

Bereinigte Ergebnis
(§ 79 KommHV) 
Verwaltungshaushalt
in Euro            
 Vermögenshaushalt
in Euro             
Gesamtergebnis 
in Euro                    
Summe bereinigte  
Soll - Einnahmen
 3.019.258,38 €
3.170.043,54 €
6.189.301,92 €
Summe bereinigte 
Soll - Ausgaben
3.019.258,38 €
3.170.043,54 €
6.189.301,92 €
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
0,00 €                                                 
0,00 €
0,00 €

Abschlussbestände:

Kassen - Einnahmereste                                                
199.683,81 € 
Kassen - Ausgabereste                                                
0 €   
Haushalts-Einnahmereste    
1.481.055,54 €
Haushalts-Ausgabereste            
1.569.102,54 €
Vorhandene Verwahrgelder     
1.207.381,47 €
Unerledigte Vorschüsse             
-47,07 €

  1. Die im Jahr 2023 angefallenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

  2. Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2023 die Entlastung ausgesprochen.


Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Neuerlass der Kurbeitragssatzung -Beschlussfassung-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Die Kurbeitragssatzung erfuhr letztmalig eine Änderung der Kurbeiträge § 2 und § 7Abs. 2. Diese Änderungen treten für § 2 zum 01. Dezember 2024 und § 7 Abs. 2 zum 01. Januar 2025 in Kraft. Diese Änderungssatzung wurde öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund der Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU, der Änderungen der Begriffe Allgäu-Walser-Card in Allgäu-Walser-Pass und geplanter Rechtsänderungen im Melderecht für deutsche Staatsangehörige nehmen wir dies zum Anlass diese Änderungen in die Kurbeitragssatzung aufzunehmen.

Die Änderungen im Einzelnen: 

MOBIL PASS ALLGÄU
(Beschlussempfehlung Rechtsaufsicht Landratsamt Oberallgäu kursiv dargestellt)

Für den 12. November 2024 ist die Umstellung des Gästekartensystems von der Allgäu-Walser-Card auf den Allgäu-Walser-Pass vorgesehen. Ebenso erfolgt die Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU als ÖPNV-Gästeticket zur Nutzung von Bus & Bahn im Geltungsbereich Oberallgäu und Kempten, im bodo-Verbundgebiet sowie ausgewählten Linien im Tannheimer Tal und Bregenzerwald in den teilnehmenden Kommunen. Der MOBIL PASS ALLGÄU ist in den teilnehmenden Kommunen ein Teil des Allgäu-Walser-Passes. 
Bei Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU handelt es sich um eine gemeindeübergreifende Einrichtung, die überwiegend über den Kurbeitrag finanziert werden soll, wodurch es einer Anpassung der Kurbeitragssatzungen in den teilnehmenden Kommunen bedarf, um die Kurbeiträge ggf. final anpassen zu können. 
Die Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU selbst kann nach Auffassung der Rechtsaufsicht im Landratsamt Oberallgäu, nach Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag und der Regierung von Schwaben, derzeit nicht öffentlich-rechtlich geregelt werden. Dies wird somit insbesondere durch die Nutzungsbedingungen für den MOBIL PASS ALLGÄU bestimmt und durch den Abschluss der Teilnahmeverträge zwischen Allgäu-Walser-Service GmbH und teilnehmender Kommune geregelt. 
Es ergeht daher seitens des Landratsamtes Oberallgäu, unter Beachtung der Rechtsgrundlagen, folgende Beschlussempfehlung an die kurbeitragserhebungsberechtigten, prädikatisierten Gemeinden zur Anpassung der Kurbeitragssatzungen nach Art. 7 KAG. Unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV96649/true ist die Mustersatzung für die Erhebung eines Kurbeitrags abrufbar (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 22. Oktober 1974, Az. IB4-3024-44/2 [AllMBl. S. 815]. 

Die nachstehende Beschlussempfehlung des Landratsamtes Oberallgäu Nr. 2. wurde bereits bei den bisherigen Satzungsänderungen berücksichtigt. Daher erfolgt hierüber keine erneute Beschlussfassung: 

§ 4 der Kurbeitragssatzung regelt die Höhe des Kurbeitrags. Die Höhe des Kurbeitrags wird insoweit angepasst, als dass die für die Kommune erforderliche Finanzierung des Angebots im Rahmen der Einführung des MOBIL PASS ALLGÄU sichergestellt wird. 

Änderung der Bezeichnung Allgäu-Walser-Card in Allgäu-Walser-Pass 

Die Änderung der Begriffe Allgäu-Walser-Card in Allgäu-Walser-Pass lösen zudem einen Änderungsbedarf aus. Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen. Bei den Änderungen der Begriffe wurden abstrakte Bezeichnungen verwendet. Hierdurch können bei künftigen Änderungen der Begriffe Satzungsänderungen vermieden werden. 
Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen (Handreichung Deutscher Tourismusverband)

Voraussichtlich im Herbst 2024 wird der Deutsche Bundestag im Rahmen des Vierten Bürokratientlastungsgesetzes die in den §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz statuierte besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für deutsche Staatsangehörige abschaffen. Dem Gesetz muss danach noch der Bundesrat zustimmen, da es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist nach dem Willen der Regierungskoalition zum 1.1.2025 zu rechnen.
Das weitgehende Entfallen der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten ändert nichts an der Zulässigkeit von kommunalen Kur- und Tourismusabgabesatzungen und den dortigen Meldepflichten zum Zweck der Abgabenerhebung. Die Ermächtigungsgrundlage für die Kur- und Tourismusabgabesatzungen findet sich in den Kommunalabgabegesetzen der Länder und gerade nicht im Bundesmeldegesetz.
Mit der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige werden die besonderen Meldescheine lediglich für ihren gesetzlichen Nebenzweck, der Datenerhebung für die Erhebung von Fremdenverkehrs- und Kurbeiträgen (vgl. § 30 Abs. 3 Bundesmeldegesetz), weitgehend gegenstandslos.
Da in Zukunft nur noch ausländische Gäste den besonderen Meldeschein eigenhändig unterschreiben oder sich elektronisch qualifiziert legitimieren müssen und er für deutsche Übernachtungsgäste vollständig entfällt, ist die Koppelung der Meldesysteme zum Zweck der Erhebung von Kurabgaben und zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten damit obsolet.
Die Gesetzesänderung erzeugt daher einen Anpassungsbedarf in denjenigen kommunalen Kur oder Tourismusabgabesatzungen, die für die Erhebung und Abführung der Kur- oder Tourismusabgaben auf die „besonderen Meldescheine“ auf Grundlage des § 30 Abs. 3 Bundesmeldegesetz abstellen. In den meisten Kur- und Tourismusabgabesatzungen finden sich die Bestimmungen zum System der Meldung und Abführung der Kurabgaben in den Regelungen über die Meldepflichten von Wohnungs- und Quartiergebern.

Darstellung Frau Rothmayr Geschäftsführerin THG:

Insbesondere muss die Satzung für die ab dem 12. November geänderten Vorgehensweise der Erfassung von Gästen angepasst werden.
Zukünftig können sich Gäste eigenständig mittels der AllgäuWalserApp anmelden. Ein Papiermeldeschein kann grundsätzlich nicht mehr abgegeben werden. Der Gastgeber gibt ab dem 12. November lediglich An- und Abreisedatum, sowie eine E-Mail-Adresse ins AllgäuWalserPass-System ein und der Gast kann seine Daten selbst vervollständigen. Somit wird der digitale Anmeldevorgang im Vergleich zum vorherigen Prozess für den Gastgeber erleichtert. Ein umfangreiches Schulungsangebot für alle Gastgeber findet im Oktober seitens der Allgäu Walser Service GmbH (ehemals OATS) statt. Unter anderem sind zwei Termine im Fiskina angesetzt, bei denen zum aktuellen Stand schon jeweils mehr als 150 Gastgeber angemeldet sind. 
Grundsätzlich kann ein Gast mit einem QR-Code im Smartphone zukünftig alle Leistungen der „Gästekarte“ digital bei Vorzeigen des Codes nutzen. Die THG geht von einer Nutzung des QR-Codes von mindestens 90 % aus. Gästen, die während des Aufenthalts kein Smartphone nutzen können oder möchten, kann der Gastgeber aus dem System einen Ausdruck mit dem personalisierten QR-Code für die Dauer des Aufenthalts erstellen.
Sollte nun ein analoger Gastgeber auf einen analogen Gast treffen und eine digitale Anmeldung nicht möglich sein, gibt es die Möglichkeit, mittels eines Formblatts die Gast-Daten in der Gästeinformation abzugeben, um einen Papier-Ausdruck des QR-Codes zu erhalten. Aufgrund der Arbeitsabläufe ist dieser idealerweise mindestens eine Woche vor Anreise der Gäste an der Gästeinformation Balderschwang abzugeben. Hier werden die Daten erfasst und ein Papier-Ausdruck je Gast mit QR-Code zur Abholung erstellt. Dieser Service soll mit einer einheitlichen Gebühr in den Hörnerdörfern von 3,00 € je Formblatt (ehemals Meldeschein) in Rechnung gestellt werden. 
Für Gastgeber, die beispielsweise altersbedingt keinerlei technische Voraussetzungen für eine digitale Meldung der Gäste haben, soll es auf Empfehlung des Tourismus-Fachbeirats der Hörnerdörfer eine Härtefallregelung geben.  
Aus dem Protokoll des Tourismus Fachbeirats vom 26.06.2024:
Empfehlung der Fachbeiräte:
Der Fachbeirat empfiehlt einstimmig, die Servicegebühr in allen Hörnerdörfern auf 3,00 € festzusetzen. Eine Befreiung der Servicegebühr für Härtefälle aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen ist für maximal 5 % der Betriebe je Ort möglich und wird durch den Bürgermeister entschieden. Gibt es in einem Ort mehr als 5% Härtefälle, soll die Servicegebühr für alle weiteren Härtefälle von der jeweiligen Gemeinde an die THG entrichtet werden.

Rechtliche Beurteilung

Art. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 Kommunalabgabengesetz: 
Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets können einbezogen werden, sofern der regionale Bezug eine regelmäßige Inanspruchnahme durch die Kurgäste der Gemeinde zu Kur- oder Erholungszwecken erwarten lässt. Zum Aufwand nach Satz 1 kann auch ein Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr zählen, der auf die Kurgäste entfällt. 

Meldepflichten in Kur- und Tourismusabgabesatzungen (Handreichung Deutscher Tourismusverband)
Empfehlung: 
Die Bezugnahme auf „besondere Meldescheine gem. §§ 29, 30 BMG“ sollte gestrichen werden. Stattdessen könnten die Vordrucke z.B. als „Gästebeitragsscheine“ bezeichnet werden.
Zudem sollten neue Vordrucke erstellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass nur diejenigen Daten erhoben und verarbeitet werden, die zur Erhebung und Abführung der Kur- oder Tourismusabgabe erforderlich sind.
Empfehlung: 
Da sich diese Meldepflichten, soweit sie zukünftig noch bestehen, ohnehin aus dem Bundesmeldegesetz ergeben und eine Koppelung der Meldesysteme nicht mehr zweckmäßig ist, sollten alle Regelungen, die lediglich den Wortlaut des Bundesmeldegesetzes wiedergeben, ebenfalls gestrichen werden. Allerdings ergeben sich auch keine unmittelbaren Probleme aus diesen Satzungsbestimmungen. Sie sind in der Anwendung schlicht auf den Kreis der Meldepflichtigen, also zukünftig nur nichtdeutsche Staatsangehörige, zu beschränken.
Aufgrund der zu erwartenden Änderungen zum Bundesmeldegesetz wurde der Bezug zum Bundesmeldegesetz entnommen, da dieser nicht notwendig ist. Der Begriff des amtlichen Meldescheins wurde auf Meldeschein geändert.

Festsetzung Service Gebühr 

In allen Kurbeitragssatzungen ist bereits jetzt eine solche „Servicegebühr“ enthalten. Eine einheitliche Gebühr in Höhe von 3,00 € wurde daher in alle Kurbeitragssatzungen aufgenommen.

Änderungssatzung oder Neuerlass der Satzung

Aufgrund der vielen Änderungen, wird der Neuerlass der Satzung einer Änderungssatzung vorgezogen. 

Beschlussvorschlag

  1. § 1 der Kurbeitragssatzung regelt die Beitragspflicht. § 1 der Kurbeitragssatzung wird künftig in 2 Absätze unterteilt. In Absatz 1 wird der bisherige Text gefasst. § 1 Absatz 2 soll entsprechend Art. 7 Abs. 1 S. 2 und 3 KAG lauten: 

Absatz 1 gilt auch für Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets, sofern der regionale Bezug eine regelmäßige Inanspruchnahme durch die Kurgäste der Gemeinde zu Kur- oder Erholungszwecken erwarten lässt. Zum Aufwand für Einrichtungen und Veranstaltungen zählt auch der Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf die Kurgäste entfällt. 

  1. Der Neuerlass der Satzung wird, wie in der Anlage zu dieser Sitzungsunterlage vorgestellt, beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der Satzung bis zu ihrer Veröffentlichung vorzunehmen. 

Diskussionsverlauf

BGM Kienle und GS Hillmann lesen den Sachverhalt vor und erläutern diesen.
GR Traubel befürwortet die Einführung des Härtefalles, da genau diese Gastgeber und Vermieter unterstützt werden müssen bevor diese gar nicht mehr vermieten möchten.
BGM Kienle gibt bekannt, dass noch keine Hörnerdörfer-Gemeinden hierfür abgestimmt haben, da noch keine GR-Sitzung stattfand.

Beschluss

  1. § 1 der Kurbeitragssatzung regelt die Beitragspflicht. § 1 der Kurbeitragssatzung wird künftig in 2 Absätze unterteilt. In Absatz 1 wird der bisherige Text gefasst. § 1 Absatz 2 soll entsprechend Art. 7 Abs. 1 S. 2 und 3 KAG lauten: 

Absatz 1 gilt auch für Einrichtungen und Veranstaltungen außerhalb des Gemeindegebiets, sofern der regionale Bezug eine regelmäßige Inanspruchnahme durch die Kurgäste der Gemeinde zu Kur- oder Erholungszwecken erwarten lässt. Zum Aufwand für Einrichtungen und Veranstaltungen zählt auch der Finanzierungsanteil am öffentlichen Personennahverkehr, der auf die Kurgäste entfällt. 

  1. Der Neuerlass der Satzung wird, wie in der Anlage zu dieser Sitzungsunterlage vorgestellt, beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der Satzung bis zu ihrer Veröffentlichung vorzunehmen. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 3
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3.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 3.1

Diskussionsverlauf

Schulungen Mobil-Pass-Allgäu
BGM Kienle informiert, dass am 16.10. von 14-16 Uhr eine Schulung über den Mobil-Pass-Allgäu stattfindet. Da von vielen Gastgebern noch eine Anmeldung fehlt, bittet er den GR, die Gastgeber darüber zu informieren und selber dort zu erscheinen.
Die kleineren Vermieter erhalten laut BGM Kienle, eine extra Schulung. Hier werden die Referenten die kleinen Vermieter besuchen und die Neuerungen in Einzelschulungen erläutern.

Gastgeber Stammtisch
Der nächste Gastgeber-Stammtisch findet am 21.10. um 18 Uhr im Gasthof Schwabenhof statt. BGM Kienle hofft auf zahlreiches Erscheinen.

AK Tourismus Sitzung
BGM Kienle informiert, dass an der nächsten AK Tourismussitzung auch wieder die Sprecher des Kompetenzteams dabei sein werden, da Vorbereitungen und Themen für die Vollversammlung KT am 04.11. besprochen werden müssen.

Bedarfsermittlung Randzeitenerweiterung Buslinie Mittelberg – Balderschwang – Rheintal
Am 23.09. fand die Ergebnismitteilung zum Projekt „Bedarfsermittlung Randzeitenerweiterung Buslinie Mittelberg – Balderschwang – Rheintal
„ statt.  Aus der Umfrage ist klar ersichtlich, dass eine weitere Buslinie dringend erforderlich ist. Ein Hauptgrund könnte sein, dass es im Kleinwalsertal nur noch einen Arzt gibt und in Deutschland längere Wartezeiten gibt wie in Österreich. Auch die Schüler und Berufstätige würden eine frühere Fahrt ins Rheintal bevorzugen. Zusammen mit dem Landratsamt und einem Busanbieter wird nun nach einer passenden Lösung gesucht.

Spiel- und Sportplatz
Eine grobe Skizze zum Spiel- und Sportplatz an der Bolgenach wurde von der Firma Jaendl eingereicht. Derzeit ist man an der Planung, wie die Kosten aufgeteilt werden können. Im AK Tourismus wird näheres besprochen.

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4. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 4
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4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Lawinenverbauung – Rückeweg
BGM Kienle berichtet über den geplanten Rückeweg von der Lawinenverbauung Werner Steurer (Schwanenwirt) über den Sägegraben zur Lawinenverbauung Fehrhalde bzw. Fehrhütte. Hierzu werden morgen, Freitag den 11.10. weitere Einzelheiten zusammen mit dem Landratsamt und der unteren Naturschutzbehörde besprochen. Der Rückeweg wäre für die Wartung der Lawinennetze sehr sinnvoll, aber auch für die Pflege des Schutzwaldes und der beiden Alpen. 

Lawinenverbauung – Notumfahrung 
BGM Kienle berichtet, dass mit Friedolin Fehr keine Einigung gefunden werden kann. Die Notumfahrung an der Bolgenach, welche auf dem Grund des F.F. liegt, kann nicht weitergeplant werden, weil F.F. kein Recht ins Grundbuch eintragen lässt.
BGM Kienle schlägt vor, hierfür die andere Seite von der Bolgenach in Betracht zu ziehen. Hier führt bisher die Loipe entlang. Auch wäre es denkbar, die Kutsche von Michael Schelling auf diesen Weg umzuleiten. Vorgespräche mit der Naturschutzbehörde fanden bereits statt. 
Es wird auf eine Entscheidung noch vor der Wintersaison gehofft. 
Weiteres wird in der nächsten AK Sitzung besprochen.

Loipe
BGM Kienle berichtet, dass Bad Hindelang sowie das Tannheimer Tal im Oktober/November nach Balderschwang kommen um sich über die Loipenpräparierung und die Loipengebühr an Ort und Stelle zu informieren. 
BGM Kienle befürwortet dieses sehr, da Balderschwang die einzigen Gemeinden in Bayerin ist, welche Loipengebühren verlangt.

Wegebau Riedbergerhorn
Der Wegabschnitt von der Talstation bis zur Bergstation wird zusammen mit dem Tourismusverbund Hörnerdörfer geplant. Hier findet demnächst ein Termin mit dem Alpinium statt für die weitere Planung und Vorgehensweise. 
Der Baubeginn ist auf das Frühjahr 2025 geplant.
Der Wegabschnitt von der Bergstation bis zum Gipfelkreuz wird derzeit vom Naturpark Nagelfluhkette gebaut. Auf einen Abschluss in 2024 wird gehofft. 90 % der Kosten trägt der Naturpark. Die anderen 10 % werden auf die Gemeinde Obermaiselstein und Balderschwang aufgeteilt.

Beschneiung
Die Schächte für die Beschneiung am Schwabenhof wurden erfolgreich gesetzt. Leider muss nun auf gutes Wetter gehofft werden um den Boden sicher zu verschließen und keine großen Schäden zu verursachen. 

Wegeverbauung Zeitweg – Tobel
Der Weg zum Zeitweg vom Dorf wurde fertiggestellt. Leider hat sich Herr Fehr am Schluss nicht mehr überreden lassen, einen besseren Ausbau zu tätigen. GR Traubel bestätigt aber, dass der Aufstieg und Abstieg um einiges verbessert wurde.

Beschilderung
GS Hillmann und zweiter BGM Hiemer haben die Beschilderung an der Kreisstr., Zeitweg und an der Bolgenach bis zur Scheuenalpe aktualisiert und zum Teil neu bestellt. GS Hillmann erstellt für den Bauhof eine Übersicht für die zu montierenden Schilder. Außerdem erhalten die publiksten Schilderstandorte ein extra Schild für „Essen und Trinken in Balderschwang“ mit QR Code. 
Hier leitet der QR Code auf die Homepage des Tourismusverbandes und zeigt alle Gasthöfe, Restaurants, Hütten und Alpen an und deren Öffnungszeiten.

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5. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Familiengipfel
BGM Kienle berichtet vom gelungen Familiengipfel am 22.09. Der Gottesdienst war sehr festlich und auch die Brotzeit mit den verbundenen Gesprächen auf der Alpe Seelosschelpen waren für alle Beteiligten eine große Freude.
Dritte BGMin Lässer berichtet, dass ein paar Anregungen und Wünsche eingegangen sind. Folgende Anregung wird kurz erläutert:  Auf Festen sollten die Standleiter den Helfern eine kurze Anleitung geben sowie einen Überblick verschaffen. Viele Helfer, vom Radio Horeb, wussten nicht genau was getan werden musste.
Zweiter BGM Hiemer erläutert hierzu, dass dieser Punkt in der gestrigen Nachbesprechung des Viehscheids ebenfalls angesprochen wurde. 
Ergänzt muss hier aber werden, dass die Einteilung von den Radio-Mitarbeitern erst einen Tag vor dem Scheid bekannt gegeben wurde. Da viele Freiwillige aus dem Radio nur für 1-2 Stunden im Einsatz waren und erst kamen als das Fest schon im vollen Gange war, war eine Einschulung nicht mehr möglich. 
Für nächstes Jahr wird der Einsatzplan früher abgesprochen um ein solches „Chaos“ in Zukunft zu verhindern.

ZDF Gottesdienst 29.09.
BGM Kienle berichtet über den erfolgreichen ZDF Gottesdienst. In der Gemeinde, sowie im Radio sind nur positiven Rückmeldungen eingegangen.
Dritte BGMin Lässer stimmt diesen Aussagen zu und fügt hinzu, dass von den Mitgestaltenden, den Radio Mitarbeitern und den ZDF-Verantwortlichen die Rückmeldung kam, dass es Schade war, dass so wenige Balderschwanger Bürger Interesse an diesen Veranstaltungen zeigten.

Siegesfeier „Unser Dorf hat Zukunft“
Am Samstag, 19.10. findet die Siegesfeier zum Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“, bei der die Gemeinde Balderschwang die Silber Medaille gewonnen hat, statt.
Es wäre toll, wenn eine größere Delegation aus BA mit zur Siegerehrung gehen.
Derzeit sind BGM Kienle und GS Hillmann die einzigen, die zu dieser Veranstaltung gehen. Leider halten sich die Anmeldungen aus der GZ sehr zurück.

Nikolausfeier
Dritte BGMin Lässer informiert, dass die Idee aufgekommen ist, die Geschenke an einem gesammelten Platz z.B. Feuerwehrhaus oder Dorfhaus zu verteilen. 
Der Nikolaus wird trotzdem weiterhin die Kutschfahrt durchs Dorf machen, 
aber ohne Geschenkübergabe.
BGM Kienle bietet hier gerne das Dorfhaus an.
GR Traubel und zweiter BGM Hiemer finden es sehr schade, falls die Geschenke nicht mehr bei der Kutschfahrt direkt verteilt werden. Genau dies, ist das besondere an der Kutschfahrt und dem Besuch des Nikolauses.
In der nächsten AK Sitzung wird nach einer Lösung gesucht.

Martinsfeier
Dritte BGMin Lässer berichtet, dass es dieses Jahr eventuell einen Stand am Feuerwehrhaus geben soll, wo Punsch und Glühwein verkauft werden.
Weitere Details werden in der nächsten AK Sitzung besprochen.

Friedhof
GR Traubel merkt an, dass sich bei den neuen Beschriftungen der verschiedenen Orte die Farbe der Schrift bereits ablöst.
BGM Kienle bedankt sich für diese Info und erläutert, dass er bereits beim Hersteller der Tafeln, Josef Eberle Hittisau reklamiert hat. Der der Schmied wird die Schilder reparieren. 

Schafkopf-Akademie
Die Schafkopf-Akademie läuft weiterhin sehr gut. Zusammen mit Lehrer Heiner Römer möchte BGM Kienle das weitere Vorgehen besprechen. Es ist geplant einmal im Monat einen Spieleabend zu organisieren, an dem auch andere Spiele möglich sind. 

HvO
BGM Kienle wünscht sich, dass ein Roter-Kreuz-Kurs für alle Interessierten,
durch die HVO angeboten wird. Nähere Infos folgen.

Jugendprojekt Siplinger Kreuz
Das Siplinger Kreuz wurde am 05.10. von fleißigen Helfern abgebaut. Der Flyer wurde bereits gedruckt und wird verbunden mit einer Spendensammlung am Samstag 12.10. verteilt. Vorgehsehen ist, dass neue Kreuz am 26.10. aufzustellen und mit einer Bergmesse eingeweiht wird. 
Der 26.10. wäre ein gutes Datum da unser Pfarrer Kocher an diesem Tag seinen Geburtstag feiert. 

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6. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 6
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6.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö Beschliessend 6.1

Diskussionsverlauf

Baumfällarbeiten
Der Waldabschnitt zwischen der OA 9 Kreisstrasse und der Unter Socherhütte wurde mit Andreas Fisel unserem zuständigen Förster angeschaut. Er hat mit unserem Bauhofmitarbeiter Stefan Steurer die gefährlichen Bäume markiert. 
Für die Fällung wird A.F. zwei Angebote von Fachfirmen einholen.
BGM Kienle bedankt sich für die Info, in der letzten Sitzung, bei GR Bilgeri.

Am Schwabenhof / Wildgatter:
Am Schwabenhof zwischen RH-Parkplatz und Wildfütterung müssen ebenfalls Bäume gefällt werden. 
Hier hat GR Jenn erwähnt, dass die Wald und Weide Genossenschaft Obermaiselstein ebenfalls Baumfällarbeiten durchführen wird. 
Ein gemeinsamer Termin der Fällarbeiten soll organisiert werden. 
Es ist ratsam diese Arbeiten erst im Winter durchzuführen, damit so wenig wie möglich Schäden an den Grünflächen entstehen. 

Baugebiet Wäldle
Der Bebauungsplan wird derzeit vom Projektbüro Lars Consult ausgearbeitet.
Es wäre wünschenswert wenn die Ausschreibung der Erschließung des Gewerbegebietes Schwabenhof und dem geplanten Baugebiet Wäldle zusammen durchgeführt wird.

Gewerbegebiet Schwabenhof
Die Ausschreibung findet hoffentlich endgültig am Anfang des Jahres 2025 statt. Ein Jahr später wie geplant. Ideal wäre, wie schon angesprochen eine kombinierte Ausschreibung mit dem Baugebiet Wäldle zusammen. 

Teamhaus – Mitarbeiterhaus Ifenblick
BGM Kienle berichtet, dass die Genehmigung für den Bau des Mitarbeiterhaus Ende September bei der Gemeinde eingegangen ist. Die Genehmigung wurde vom Landratsamt Oberallgäu in Rekordzeit, innerhalb 3 Monate, ausgestellt. 
Die Verzögerung kam nicht wegen der Genehmigungsbehörden LRA OA und RvS sondern einzig und allein weil der Bauherr seine Aufgaben nicht rechtzeitig und korrekt ausgeführt hat.

Dorfwache
Durch die Fraktionsmittel von Eric Beißwenger und Joachim Konrad erhält die Gemeinde Balderschwang 2 x 400.000 € und somit ist die Finanzierung der „Dorfwache“ einen großen Schritt weiter. Lena Jenn hat das Projekt „Dorfwache“ als Masterarbeit ausgesucht. Es wird ein spannendes Projekt an dem gerade die GZ mitarbeiten wird.
 
Schutzwall Oberberg
Zweiter BGM Hiemer berichtet, dass die Steinverbauung am Stubenbach von der Brücke OA 9 Kreisstraße in Richtung Oberberg, welche die Gemeindestrasse schützt in einem sehr schlechten Zustand ist. Die Gefahr ist gegeben, dass die Gemeindestrasse abrutscht.
BGM Kienle bedankt sich für die Info, und erklärt, dass der Schaden bereits bekannt ist und das Landratsamt OA zugesichert hat, die Verbauung noch in diesem Jahr zu sanieren.
Die Gemeinde wird ein Teil der Kosten übernehmen, da die Maßnahme auch die Gemeindestrasse sichert.

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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 55. Gemeinderatssitzung 10.10.2024 ö 7

Diskussionsverlauf

Der GR hat keine Wünsche und Anfragen!

Datenstand vom 24.01.2025 08:29 Uhr