Datum: 14.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag - Baurechtliche Genehmigung für die Alpe Seelosschelpen;
Bauort: Fl. Nr. 220
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Durch das Landratsamt Oberallgäu wurde festgestellt, dass es für die bestehende Nutzung der Alpe Seelosschelpen keine baurechtliche Genehmigung gibt.
Das Landratsamt hat deshalb den Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Baugenehmigung einzureichen.
Der Bauantrag wurde inzwischen nachgereicht. Es wird lediglich beantragt, was bisher schon Bestand war. Der genaue Inhalt ist in der beigefügten Betriebsbeschreibung aufgezeigt.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Grundsteuerreform; Erlass Hebesatzsatzung zum 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Aufgrund der Grundsteuerreform müssen die Hebesätze der Gemeinden neu festgesetzt werden.
Die Bundes- und Landespolitik empfiehlt die Hebesätze möglichst Aufkommensneutral anzupassen. Der Begriff Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Es bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität. Es kann unabhängig von der Reform unter anderen Gesichtspunkten notwendig sein, die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden.
Der Hebesatz der Grundsteuer A und B wurde in Balderschwang zuletzt 1994 auf 400% angepasst.
Da die aktuellen Grundsteuerhebesätze automatisch zum 01.01.2025 außer Kraft treten muss jede Gemeinde eine Hebesatzsatzung erlassen:
Satzung
über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
der Gemeinde Balderschwang
(Hebesatzsatzung)
vom 15.11.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) erlässt die Gemeinde Balderschwang folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) 400 v. H.
- Grundsteuer B (für Grundstücke) 400 v. H.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Balderschwang, 15.11.2024
Konrad Kienle
Erster Bürgermeister
Rechtliche Beurteilung
Siehe Präambel der Satzung.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Hebesatzsatzung für die Gemeinde Balderschwang zum 01.01.2025.
Diskussionsverlauf
BGM Kienle erläutert den Sachverhalt.
Es wird empfohlen die aktuellen Hebesätze bei der jetzigen Höhe zu belassen und diese ggf. für nächstes Jahr anzupassen, falls eine zu große Different entsteht.
Gemeinde Bolsterlang und Ofterschwang belassen die aktuellen Hebesätze so wie sie sind.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis zur Empfehlung und entscheidet sich für Variante 2.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Hebesatzsatzung für die Gemeinde Balderschwang zum 01.01.2025.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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3 |
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3.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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3.1 |
Diskussionsverlauf
2. Vollversammlung KT fand am 04.11.2024 statt.
In Zukunft findet die Vollversammlung 2 x jährlich einmal im Frühling und Herbst statt. Zu dieser Versammlung sind alle Tourismusakteure eingeladen.
Bei der Vollversammlung KT am 04.11.2024 wurde folgende Tagesordnung besprochen:
- Sinn und Zweck der Vollversammlung
- Vorstellung der einzelnen Arbeitsgruppen
- Zahlen und Infos aus den HöDö
- Fragen aus der Versammlung
- Ideen und Anregungen aus der Versammlung
- Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
- Nächster Termin 3. Vollversammlung KT findet im Frühjahr 2025 statt.
- Nächster Termin der AG
Neuerscheinung des HörnerDörfer Magazins.
Thema: Kulinarik
Es werden zwei Betriebe aus BA vorgestellt. Ifenblick mit Nina Meyer uns Ihrer BioKüche und Silvia Kienle mit Ihrem Kräutergarten.
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4. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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4 |
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4.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Folgende Themen wurden besprochen:
- Beschneiung: Die Instandsetzung der Beschneiung an der Schwabenhofloipe wurde gerade noch rechtzeitig zur kommenden Wintersaison 2024/25 fertiggestellt.
Erich Kohl gehört ein großes Lob und Anerkennung, er hat die Umsetzung dieses Projektes von Anfang bis Ende mitbegleitet. Die Anlage läuft jetzt Vollautomatisch und ist bereit für einen Generationswechsel. Keine nächtelangen Beschneidungsnächte in der die Steuerung von Hand betrieben wurde.
- Wegenetz RH muss insgesamt ertüchtigt werden.
- Weg von der Talstation RH zum Kreuzle als Erlebnisweg mit einer Kugelbahn, einer Rutschenwelt und Infotafeln für Jung und Alt.
- Bergstation RH mit Aussichtspunkten und einer kleinen Berghütte mit großer Terrasse. Bis die Berghütte steht sollte zumindest ein kleiner Kiosk und Automaten aufgestellt werden.
- Weg von der Bergstation zum RH wird gerade vom Naturpark Instandgesetzt.
- Weg Richtung Mittelalpe soll mit den Grundstückeigentümern über ein Förderprogramm realisiert werden.
- Der Holzschlag an der Zufahrtsstraße zum Ortsteil beginnt am kommenden Montag und wird voraussichtlich bis Mittwoch abgeschlossen sein. Es fallen ca. 20 Ster Brennholz an. Interessenten können sich im Gemeindeamt melden
.
- Am Anger Talauswerts vor der Abzweigung zur Scheuenalpe wird in der letzten Novemberwoche ein Buswartehäuschen aufgestellt. Die Vorarbeiten wurden bereits fertiggestellt.
- Die Abnahme des Lehrpfades „Naturraum Bolgenach“ vom Alpinium wurde abgenommen es sind noch einige Restarbeiten zu erledigen. Die Einweihung soll vor Pfingsten 2025 stattfinden.
- Die Jugend von BA will ein Winterfest Organisieren, der GR findet die Idee sehr gut.
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5. AK Soziales
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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5 |
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5.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Folgende Themen wurden besprochen und gezeigt:
- Film vom Jugendprojekt „Siplinger Kreuz“
- Martinsfeier mit neuem Standort
- Nikolausfeier mit Fahrplan
- Weihnachtsfeier 13.12.2024 im Pass-Stüble
- Leid(t)faden für Bürgerversammlung Mo. 2.12.2024 Vorbereitung AK Sitzungen
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6. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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6 |
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6.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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Beschliessend
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Folgende Themen wurden besprochen:
GR Jenn stellt die vorläufige Planung vor und Favorisiert als statisches Element eine Holzkonstruktion der Brücke.
Bgm. Kienle fragt ob eine Holzkonstruktion die gleiche Lebensdauer wie eine Stahlbetonkonstruktion hat.
Der GR nimmt die Ausführungen von GR Jenn zur Kenntnis und entscheidet sich mehrheitlich für die Weiterplanung der Brücke in einer Holzkonstruktion. Pläne, Kosten und eine Beschreibung liegen der Niederschrift bei.
- Bauvoranfrage Familie Andreas Holzmann
- Bauvoranfrage Familie Torghele „Hotel Wald & Fluh“
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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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56. Gemeinderatssitzung
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14.11.2024
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7 |
Diskussionsverlauf
Brand des Mitarbeiterhauses Hubertus am 17. Oktober 2024
- Bgm. Kienle Lobt die Feuerwehr allen voran den neuen Kommandanten Matthias Holzmann der im wahrsten Sinne seine „Feuertaufe“ bestanden hat.
Alles gut gemacht mit viel, viel Glück für alle Beteiligten.
- Krisengespräch und Nachbesprechung mit allen Einsatzkräften hat gleich nach dem Brand stattgefunden und war sehr wichtig für alle Beteiligten.
- Besprechung mit KBR Markus Adler und KBM Sebastian Wachter
zu folgenden Teamen:
- Feuerwehrbedarfsplan
- Vorbeugender Brandschutz
- Feuerbeschau Vorgehensweise
- Lehrgänge zur Aus- und Weiterbildung
- Maschinisten
- Nachbesprechung aller Einsatzleiter des Einsatzes Mitarbeiterhaus Hubertus - Pizzeria 4 ¼. Marc Taubel übernimmt Brotzeit
Datenstand vom 24.01.2025 08:33 Uhr