Datum: 12.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag - A) Neubau eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Carport; B) Neubau eines Sauna- u. Fitnessgebäudes mit Garage; Bauort: Oberberg 12, Fl. Nr. 27/12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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ö
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Beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit 2 Wohnungen, 2 Ferienwohnungen und Carport auf dem Grundstück Oberberg 12, Fl. Nr. 27/12. Die Grundfläche des Hauptgebäudes beträgt 16 m x 11 m.
Es entsteht ein KG, EG + DG. Auf der Süd- u. Nordseite ist jeweils ein Kehrgiebel in einer Breite von 7,73 m bzw. 5,33 m geplant. Auf der Nordseite entsteht in Richtung gemeindlicher Straße ein Carport mit Flachdach für die Unterstellung von 2 Stellplätzen.
Die Fassaden werden im Bereich des KG und EG verputzt, im DG bzw. bei den Kehrgiebeln ist eine Holzverschalung geplant.
Auf der Westseite des Hauptgebäudes ist ein weiterer 2-geschossiger Baukörper in einer Größe von 12 m x 7 m geplant. Auf der Ebene des Kellergeschosses ensteht eine Sauna mit Ruheraum sowie eine Technikraum. Im EG sind 4 Garagenstellplätze vorgesehen.
Auf der Südseite des Gebäudes ist auf der Dachfläche bzw. in einem Teilbereich der Fassade eine PV-Anlage, parallel zum Dach bzw. zur Fassade geplant.
Rechtliche Beurteilung
§ 30 Baugesetzbuch
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberbergalpe“.
Bebauungsplan Oberbergalpe:
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan beantragt:
- Gemäß Ziffer 2.1.1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan sind für das Baugrund-
stück Ferienwohnungen und Wohnungen für Betriebsinhaber-/leiter, die dem
Betrieb zugeordnet sind, zulässig.
Neben den beiden geplanten Ferienwohnungen ist eine Betreiberwohnung und eine
Pflegewohnung für den Sohn der Betreiber geplant.
Die ausführliche Begründung für die 2. Wohneinheit ist der Sitzungsvorlage als
Dokument beigefügt.
- Gemäß Ziffer 4.3.6 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist vor Garagen bzw.
eine Aufstellfläche von mind. 5 m zum öffentlichen Straßenraum einzuhalten.
Der vorliegende Bauantrag sieht für die westlich des Hauptgebäudes geplante
Garage mit Nebenräumen einen Abstand von 3,72 m vor.
Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 1 zu entnehmen.
- In der Zeichnung zum Bebauungsplan sind Baugrenzen für die Hauptgebäude und
für Garagen bzw. Carports festgesetzt.
Für das Hauptgebäude wird die Baugrenze eingehalten.
Für den geplanten Carport nördlich des Hauptgebäudes wird eine Befreiung von
der Baugrenze beantragt. Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 2 zu
entnehmen.
Stellplätze:
Nach den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die geplante Nutzung folgende Stellplätze nachzuweisen:
- 2 Wohneinheiten, je Wohneinheit 2 Stellplätze, somit insgesamt = 4 Stellplätze,
- 2 Ferienwohnungen, je Wohnung 1 Stellplatz, somit insgesamt = 2 Stellplätze,
somit insgesamt: = 6 Stellplätze.
In der geplanten Garage westlich des Hauptgebäudes sind 4 Stellplätze geplant, im Carport nördlich des Hauptgebäudes sind 2 Stellplätze geplant. Weitere 2 Stellplätze sind im Freien auf dem Baugrundstück geplant.
Somit sind insgesamt 8 Stellplätze auf dem Baugrundstück geplant.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan
wird hinsichtlich der Baugrenze beim Carport sowie von Ziffer 4.3.6 der
Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stauraum vor Garagen) zugestimmt.
3. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan
wird hinsichtlich der Baugrenze beim Carport sowie von Ziffer 4.3.6 der
Festsetzungen zum Bebauungsplan (Stauraum vor Garagen) zugestimmt.
3. Für das Bauvorhaben sind 6 Stellplätze nachzuweisen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Ortsrecht; Neuerlass der Loipenbetriebs-Gebührensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
In Abstimmung mit der Gemeinde Hittisau und Sibratsgfäll wurde im Dezember 2024 die Loipengebühr für die Tageskarte von 9,50 € auf 10,00 € und für den Saisonpass von 95,00 € auf 105,00 € angehoben.
Aufgrund des immensen Aufwands und der extrem gestiegenen Kosten zur Herstellung der Loipen soll die Loipengebühr nunmehr für die Tageskarte auf 10,00 Uhr und für den Saisonpass auf 105,00 € erhöht werden.
Rechtliche Beurteilung
Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Der Neuerlass der Satzung wird der 5. Änderungssatzung vorgezogen.
Beschlussvorschlag
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf zum Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Beschluss
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf zum Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Verodnung über dem Ladenschluss Gemeinde Balderschwang 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Balderschwang erlässt seit einigen Jahren die Verordnung über den Ladenschluss.
In dieser Verordnung wird geregelt an welchen Sonn- und Feiertagen Verkaufsstellen bestimmte Produkte zum Verkauf anbieten dürfen.
Die als Anlage beigefügte Verordnung sieht Sonn- und Feiertage vor, die von der Verwaltung vorgeschlagen werden.
Rechtliche Beurteilung
Nach § 3 des Ladenschlussgesetzes müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertage, werktags und am 24. Dezember zu bestimmten Uhrzeiten geschlossen sein.
In der Ladenschlussverordnung wird in § 1 geregelt in welchen Gemeinden bestimmte Produkte an höchstens 40 Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen.
Die Tage dürfen die genannten Gemeinden selbst in einer Verordnung bestimmen.
Zu den ausgewählten Gemeinden gehören die fünf Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe.
Die Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025 liegt als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügte Verordnung der Gemeinde Balderschwang über den Ladenschluss 2025.
Die Öffnungszeit wird auf 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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Beschliessend
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4 |
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4.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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ö
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Beschliessend
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Anleitung zur Loipennutzung für Gäste
Die GR Traubel bittet darum, eine Anleitung zur Loipennutzung für Gäste zu verschicken. Diese Informationen sollen es Gastgebern ermöglichen, ihren Gästen die nötigen Hinweise weiterzugeben.
GS Hillmann wird dafür sorgen, dass die Informationen weitergeleitet und die Umsetzung entsprechend veranlasst wird.
**Aktueller Ablauf zur Loipennutzung:**
- Jeder Gast der Hörnerdörfer besitzt entweder einen digitalen oder ausgedruckten Pass.
- Bei Zweitwohnungsbesitzern kann gegebenenfalls eine Chipkarte zum Einsatz kommen.
- Gäste haben die Möglichkeit, die Loipe kostenfrei zu nutzen, sofern sie ihren Pass bei sich haben und an den neuen Park- und Loipenautomaten ein kostenloses Ticket ziehen.
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5. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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5 |
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5.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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Beschliessend
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Beschneiung
GR Kohler, der für die Beschneiung an der Loipe zuständige Verantwortliche, berichtet, dass bisher 250.000 m³ Wasser für die Beschneiung verbraucht wurden. Die Möglichkeit, die Beschneiung digital einzustellen, erleichtert die Arbeit erheblich.
GR Kohler und der Betriebsleiter vom RBH wechseln sich bei den Kontrollschichten am Riedbergerhorn ab. Bürgermeister Kienle bedankt sich herzlich bei GR Kohler für seine Arbeit.
Riedbergerhorn-Lift
Der Anger- und Rauhbachlift können ab nächstes Wochenende in Betrieb genommen werden.
Loipe
Die Alpweggenossenschaft Scheuen hat beschlossen kommende Woche Holztransporte von der Inneren Scheuen zur OA 9 durchzuführen. Diese Holztarnsporte beeinträchtigen die erst kürzlich präparierte Loipe. Ein sehr schlechtes Timing, gerade wegen dem wenigen Schnee der zur Loipenpräparierung zur Verfügung steht und keine weiteren Niederschläge in Aussicht sind.
Bürgermeister Kienle hatte jedoch ein positives Gespräch mit dem Pächter Stefan Steurer Hittisau (Schwanenwirt) einem Grundstückseigentümer (Herr St. St.), wobei folgende Lösung gefunden wurde:
Der Holztransport wird per LKW über den Alpweg durchgeführt.
Nach dem Transport wird die Gemeinde mit dem Pächter, die Loipe wieder Instandsetzen.
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6. AK Soziales
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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6.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Nikolaus:
GR Sonneborn schlägt vor, die Nikolausfeier an einem gesammelten Platz zu veranstalten da hier Jung & Alt zusammenkommen.
BGM Kienle wird dies im AK Soziales besprechen.
Adventszauber:
BGM Kienle berichtet über den bevorstehenden Adventszauber am Sonntag, 15.12.2024 welcher vom Pfarrgemeinderat organisiert wird. Es wird wieder eine Tombola stattfinden. Spenden sind wieder herzlichst erwünscht.
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7. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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7 |
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7.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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Beschliessend
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7.1 |
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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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57. Gemeinderatssitzung
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12.12.2024
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8 |
Diskussionsverlauf
Lawinenkommission:
BGM Kienle berichtet über die am 11.12. stattgefundene Sitzung der Lawinenkommission.
Bei der Sitzung wurde folgende Personale festgelegt:
- LK Obmann: Robert Knebel
- LK Obmann Stellvertreter: Florian Knebel
- LK Mitglied: Hans Hiemer (Bergwacht)
- LK Mitglied: Thomas Mennel (Burglhütte)
- LK Mitglied: Edwin Mennel (Burglhütte)
- LK Mitglied: Maximilian Hiemer (Bergwacht)
- LK Mitglied: Jonas Hiemer (Bergwacht)
- LK Mitglied: Matthias Holzmann (Bergwacht)
- LK Mitglied: Erich Kohler (GR)
- LK Mitglied: Janik Dünser (Betriebsleiter Skigebiet)
Wahlhelfer Bundestagswahl am 23.02.2025:
BGM Kienle berichtet über den Wahl-Termin am 23.02.2025. Es sind wieder fast alle Wahlhelfer der letzten Wahl dabei. Es ist besonders Erfreulich, dass sich einige Jungbürger als Wahlhelfer zur Verfügung stellen.
Ein Wahlhelfer hat sich noch nicht zurückgemeldet. Unsere GS wird nochmals Nachfragen.
Datenstand vom 24.01.2025 08:38 Uhr