Datum: 23.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag - Nutzungsänderung "Altes Zollhaus" in Beherbergungsstätte; Bauort: Hirschgund 1, Fl. Nr. 180
2 Bauantrag - Abbruch Altbestand, Neubau Zimmer; Bauort: Hotel Torghele's Wald und Fluh, Schlipfhalden 11, Fl. Nr. 302, 302/3
3 Anerkennung qualifizierter Mietspiegel
4 AK Tourismus
4.1 Allfälliges
5 AK Wege & Loipen
5.1 Allfälliges
6 AK Soziales
6.1 Allfälliges
7 AK Bau & Landwirtschaft
7.1 Allfälliges
8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
2 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
3 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Bauantrag - Nutzungsänderung "Altes Zollhaus" in Beherbergungsstätte; Bauort: Hirschgund 1, Fl. Nr. 180

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung des „Alten Zollhauses“, Hirschgund 1, Fl. Nr. 180 in eine Beherbergungsstätte.

Über den Zeitpunkt der Erstellung des Gebäudes gibt es keine konkreten Aussagen, Baugenehmigungen aus früherer Zeit liegen nicht vor.
Luftaufnahmen aus den 60er Jahren zeigen bereits das Gebäude in den heutigen Abmessungen. 
Seit 2009 wird das Gebäude als Beherbergungsstätte (Selbstversorgerhaus), zuvor als Wohngebäude genutzt. 
Im Keller sind Lager- u. Abstellräume vorhanden, im EG befindet sich ein Aufenthaltsraum mit Küche, weitere Lagerräume sowie ein Schlafraum mit 6 Betten. Im OG sind weitere Schlafräume mit insgesamt 20 Betten vorhanden, das DG ist nicht ausgebaut. Somit sind insgesamt 26 Betten im Gebäude vorhanden. 
Auf der Südseite entsteht eine Aussentreppe (Fluchttreppe) mit Podest. Ansonsten sind keine wesentlichen baulichen Änderungen geplant.

Insbesondere aufgrund des fehlenden Brandschutzes soll der Bestand jetzt einer Genehmigung zugeführt werden. 

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Brandschutz:
Im Rahmen des Bauantrages wurde ein Brandschutznachweis erstellt der im Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt geprüft wird (sh. Anlage).
Neben dem baulichen Brandschutz (z. B. Fluchttreppe auf der Südseite des Gebäudes, Einbau einer Brandwarnanlage usw.) sind im Brandschutznachweis zahlreiche organisatorische Punkte aufgelistet, die während des Betriebes gewährleistet sein müssen, da im Brandfall aufgrund der exponierten Lage mit einem rechtzeitigen Eintreffen der Feuerwehr innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zu rechnen ist. Desweiteren stehen keine Hydranten oder sonstige Löschwasserentnahmestellen zur Verfügung, weshalb auch keine wirksamen Löscharbeiten durch die Feuerwehr möglich sind.


Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind je 2 Betten 1 Stellplatz nachzuweisen, somit für 26 Betten insgesamt 13 Stellplätze.
Im Bauantrag sind 14 Stellplätze ausgewiesen.  

Erschließung:

Die Zufahrt erfolgt über den Ort Sibratsgfäll, im Bereich des Gemeindegebietes Balderschwang ist die Straße als Eigentümerweg gewidmet. 

Die Wasserversorgung erfolgt über eine eigene Quelle.

Das Schmutzwasser wird in der bestehenden Kleinkläranlage entsorgt. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen. 

Diskussionsverlauf

BGM Kienle stellt anhand der Sitzungsvorlage und Anlagen den Bauantrag vor. 
Zweiter BGM Hiemer erfragt, wo genau sich der Parkplatz befindet, 
denn neben dem alten Zollhaus befindet sich das alte Gasthaus, welches auch als Beherbergungsstätte (Selbstversorgerhaus) genutzt wird.
BGM Kienle erläutert, dass am „Alten Zollhaus“ einige Parkplätze ausgewiesen sind. Der große Parkplatz, über der Straße wird von beiden Häusern genutzt.
Gefragt wird auch, ob eine Nutzungsänderung, wie im Betreff geschrieben, notwendig sei, da dies nicht im Beschlussvorschlag steht.
BGM Kienle erläutert, dass mit dem Bauantrag auch die Nutzungsänderung genehmigt wird.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis und befürwortet den Bauantrag.

Beschluss

1. Das gemeindlichen Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen. 

3. Die Feuerwehr Sibratsgfäll ist beim Brandschutz mit einzubeziehen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag - Abbruch Altbestand, Neubau Zimmer; Bauort: Hotel Torghele's Wald und Fluh, Schlipfhalden 11, Fl. Nr. 302, 302/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Bauherr stellt den Antrag auf Abbruch und Neubau des ehemaligen Restaurants mit Küche sowie des Beherbergungsbereiches im Hotelgebäude.
Seit dem Neubau des Restaurants im Jahr 2021 wird das ehemalige Restaurant nicht mehr genutzt.
Eine Sanierung des Gebäudeteils ist aus energetischer und Brandschutztechnischer Sicht nicht zu empfehlen. Desweiteren kann die Barrierefreiheit bei einer Sanierung des Gebäudeteils nicht hergestellt werden. 

Die Grundfläche des Neubaus beträgt ca. 675 qm und wird gegenüber dem Bestandsgebäude geringfügig verkleinert. 
Es entsteht ein Sockelgeschoss mit einer Tiefgarage für 16 Stellplätze. Im EG sind weitere 6 Stellplätze im hinteren nördlichen Bereich und 5 Gästezimmer im südlichen Bereich geplant. Im OG und DG entstehen weitere 8 Gästezimmer, insgesamt sind im Neubau 64 Gästebetten vorgesehen.
Im Dachgeschoss entsteht neben den Gästezimmern im Freien ein Wellnessbereich (Sauna, Whirlpool, Swimming-Pool). 

Anstelle des bisherigen Satteldaches beim Bestandsgebäude wird der Neubau mit einem Zeltdach mit 0,80 m Dachüberstand geplant.
Das Dachgeschoss erstreckt sich nicht über die gesamte Grundfläche des Neubaus. Die Dacheindeckung des Zeltdaches erfolgt mit einer Bitumenbahn, die übrigen Bereiche, die nicht als Terrasse genutzt werden, werden begrünt. 

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch 
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel Bergblick“ aus dem Jahr 2021.

Gemäß der Planzeichnung i. V. m. Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine max. zulässige Grundfläche für das Hotel samt Wellnessbereich von 2.100 qm festgesetzt. 
Die Planung sieht für den Neubau inkl. der Bestandsgebäude eine Grundfläche von 2.202 qm fest, hierfür bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan. 
Begründet wird die Befreiung damit, dass der Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

Bei den Vorhaben- u. Erschließungsplänen, die Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind, wurde im Jahr 2021 das Bestandsgebäude mit aufgenommen. Gemäß § 2 der Satzung zum Bebauungsplan werden die Grundzüge der Planung (z. B. Grundrisse, Dachform, Dachneigung, Fassadengestaltung, Fassadengliederung) Bestandteil des Bebauungsplanes. Da der Neubau in den o. g. Punkten nicht mehr identisch mit dem Bestandsgebäude ist (insbesondere Flachdach, Fassadengestaltung), bedarf es hierzu einer Befreiung vom Vorhaben- u. Erschließungsplan. 

Stellplätze:
Für das Bauvorhaben sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je 2 Betten 1 Stellplatz, somit für 64 Gästebetten 32 Stellplätze nachzuweisen.
Inkl. der bestehenden Nutzung sind für den gesamten Hotelbetrieb insgesamt 79 Stellplätze nachzuweisen (sh. Stellplatzberechnung, die als Anhang beigefügt ist.)
Im Stellflächenplan werden inkl. der entstehenden Stellplätze im Neubau insgesamt 96 Stellplätze nachgewiesen. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden 
        Emissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbe-
        darfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen 
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser 
        Über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall 
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können. 

3. Der fließende Verkehr der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad-
    u. Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg darf durch den künftigen Betrieb
    nicht beeinträchtigt werden. 

4. Einer Befreiung von Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    (zulässige Grundfläche) wird zugestimmt, wenn die erforderliche Dienst-
    barkeit lt. Ziffer 1 des Beschlusses unterzeichnet ist. 
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass der geplante 
    Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

5. Einer Befreiung von § 2 der Satzung zum Bebauungsplan wird vom Vorhaben- 
    u. Erschließungsplan hinsichtlich der Grundriss- u. Fassadengestaltung und der
    Dachform zugestimmt, wenn die erforderliche Dienstbarkeit lt. Ziffer 1 
    des Beschlusses unterzeichnet ist.  
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass durch den 
    Neubau in Bezug auf die bestehenden Gebäudeteile des Hotels gestalterisch 
    insgesamt ein harmonisches Gesamtbild entsteht.  

6. Für das Bauvorhaben sind 32 Stellplätze nachzuweisen.
    Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 79 Stellplätze nachzuweisen.

7. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und 
    Kreistiefbauverwaltung) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungs-
    verfahren zu beteiligen.  

Diskussionsverlauf

BGM Kienle erläutert den Sachverhalt. Folgende Punkte werden im Beschluss ergänzt:
Unter 1.a). zusätzlich Geh, Rad und Wanderwegnutzung. 7.: Kreisbrandinspektion Oberallgäu. 8.: Es muss abgeklärt werden, ob die Carports auf der Fl.Nr. 269/9 genehmigt wurden. 
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis und bittet den Bauherr für Punkt 8 bei Verneinung einen nachträglichen Bauantrag sowie Pläne vorzulegen..

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter nachfolgenden
    Voraussetzungen erteilt:
    a) Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine 
        notarielle Dienstbarkeit zu unterzeichnen, wonach die angrenzenden 
        Emissionen zu dulden sind. Dies sind insbesondere:
        - Straßen- u. Verkehrslärm
        - Landwirtschaftlicher Verkehr
        - Alp- u. Weidewirtschaft
        - Feuerwehr- u. Rettungswesen
        - Schneeräumung
        - Geh, Rad und Wanderwegnutzung

    b) Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbe-
        darfsberechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen 
        Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
        Dabei ist nachzuweisen, dass das zusätzlich anfallende Schmutzwasser 
        über den bestehenden Grundstücksanschluss mit dem dort befindlichen
        Abwasserhebewerk ordnungsgemäß entsorgt werden kann.

2. Auf die Wasserabgabesatzung wird verwiesen, wonach im Einzelfall 
    Anordnungen zur Sicherstellung der Allgemeinen Wasserversorgung erlassen
    werden können. 

3. Der fließende Verkehr der angrenzenden Gemeindestraße sowie der Rad-
    u. Fußgängerverkehr beim Geh- u. Radweg darf durch den künftigen Betrieb
    nicht beeinträchtigt werden. 

4. Einer Befreiung von Ziffer 2.3 der Festsetzungen zum Bebauungsplan 
    (zulässige Grundfläche) wird zugestimmt, wenn die erforderliche Dienst-
    barkeit lt. Ziffer 1 des Beschlusses unterzeichnet ist. 
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass der geplante 
    Neubau in der Grundfläche gegenüber dem Bestandsgebäude reduziert wird.

5. Einer Befreiung von § 2 der Satzung zum Bebauungsplan wird vom Vorhaben- 
    u. Erschließungsplan hinsichtlich der Grundriss- u. Fassadengestaltung und der
    Dachform zugestimmt, wenn die erforderliche Dienstbarkeit lt. Ziffer 1 
    des Beschlusses unterzeichnet ist.  
    Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass durch den 
    Neubau in Bezug auf die bestehenden Gebäudeteile des Hotels gestalterisch 
    insgesamt ein harmonisches Gesamtbild entsteht.  

6. Für das Bauvorhaben sind 32 Stellplätze nachzuweisen.
    Insgesamt sind auf dem Baugrundstück 79 Stellplätze nachzuweisen.

7. Die maßgeblichen Behörden (u. a. Bayerisches Landesamt f. Umwelt und 
    Kreistiefbauverwaltung und Kreisbrandinspektion Oberallgäu) sind durch das Landratsamt am Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.  

8. Es muss abgeklärt werden, ob die Carports auf der Fl.Nr. 296/6 genehmigt wurden.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Anerkennung qualifizierter Mietspiegel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Die Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe hat für die VG Gemeinden einen qualifizierten Mietspiegel von der FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH nach den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen auf Basis einer Vollerhebung erstellen lassen.
Dieser muss vom Gemeinderat gemäß § 558d BGB anerkannt werden.

Rechtliche Beurteilung

§ 558d BGB

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erkennt den Mietspiegel der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe für die Gemeinde Balderschwang an.

Beschluss

Der Gemeinderat erkennt den Mietspiegel der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe für die Gemeinde Balderschwang an.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. AK Tourismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 4
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4.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 4.1

Diskussionsverlauf

Mountainbike-Park Steinbruch:
BGM Kienle stellt folgende Idee vor:
Der jetzige Steinbruch am Riedbergpass wird derzeit von der Firma Geiger renaturiert und als Deponie benutzt. 
Der Steinbruch ist für einen Mountainbike-Park der perfekte Standort.
Das Projekt könnte von den ganzen HöDö als Gemeinschaftsprojekt umgesetzt werden.
BGM Kienle bittet um die Meinung des Gemeinderates.
GR Traubel befürwortet diese Idee stark und merkt an, dass auch weitere Aktivitäten an diesem Platz stattfinden könnten wie z. B.: Bouldern, See, Zipline usw… In diesem Zuge könnten die Wanderwege in diesem Bereich saniert und teilweise neu trassiert werden.
BGM Kienle nimmt die Idee sehr gerne auf und erläutert zu den Wanderwegen, 
dass bereits Begehungen mit dem AK Wege und Loipe und dem Grundstückseigentümer stattgefunden haben.
GR Lenz merkt an, dass der Steinbruch in Burgberg früher ebenfalls umfunktioniert werden wollte, sich die Natur aber sehr schnell erholt hat und der Naturschutz den Bereich gesperrt hat. 
Somit muss eine Planung und Zugehörigkeit schnell umgesetzt werden.
Der GR findet die Idee von BGM Kienle gut und ist für eine Ausarbeitung des Projektes. Der AK Tourismus und der AK Wege und Loipe werden sich diesem Projekt annehmen. 
AK Tourismus-Sitzung:
BGM Kienle gibt den nächsten Termin des AK Tourismus und KT-Rat bekannt. Donnerstag, 30.01. um 8.30 Uhr

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5. AK Wege & Loipen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 5
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5.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 5.1

Diskussionsverlauf

Brandschutz
BGM Kienle erhielt diese Woche einen Brief vom Kreisbrandrat OA, Markus Adler, zum Brandschutz in der Gemeinde Balderschwang.
Folgendes wurde angemerkt: (Mailauszug)
  • Erhebung und Sicherstellung der Löschwasserversorgung
  • Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr: Soll Stärke Atemschutzgeräteträger mind. 12x, Gruppenführer mind. 3x, Maschinisten mind. 3x, Gesamt mind. 27 ausgebildete Feuerwehrleute
Zu jeder Tageszeit mind. 4 Atemschutzgeräteträger, 1 Maschinist, 1 Gruppenführer, 3 Mannschaftsdienstgrade
ggf. ist eine Feuerwehrbedarfsplan Erstellung nötig.
  • Aufstellung von Objekten die ein besonderes Risiko haben (Beherbergungsbetriebe, Alpen mit Übernachtung, schlechte Wasserversorgung…) 
  • Beauftragung von Feuerbeschau gem. Verordnung über die Feuerbeschau der betroffenen kritischen Objekte

Diese Punkte werden mit Sepp Sichler, Feuerwehrbeauftragter der VG Hörnergruppe, dem Feuerwehrkommandanten Matthias Holzmann und dem Kreisbrandrat Markus Adler besprochen und die weitere Vorgehensweise festgelegt. .
Der Brand im Mitarbeiterhaus „Hotel Hubertus“ hat in der Nachbearbeitung einige Schwächen aufgedeckt. 
Bauanträge werden in Zukunft, was den Brandschutz betrifft noch kritischer bearbeitet und die strategische Lage der Gemeinde Balderschwang in die Entscheidungen und Auflagen mit einbezogen. 
Ein besonderes Augenmerk wird auf den zweiten Fluchtweg gelegt. Oberstes Gebot im Brandfall ist die Menschenrettung. Und diese kann nur durch einen baulichen zweiten Rettungsweg sichergestellt werden. Ein „Anleitern“ ist mit der kleinen Mannschaft unserer FFW nicht zu garantierten.
GR nimmt zustimmend Kenntnis.

Beschneiung
Dieser Punkt wird verschoben, da GR Kohler nicht anwesend ist.

Loipe
Zweiter BGM Hiemer berichtet, dass noch Schneedepots vorhanden sind und 
diese erst auseinandergeschoben werden, wenn es notwendig wird. Gerade für die Streckenabschnitte im Wald in denen Schneelücken entstehen, ist es wichtig auf die Schneedepots zurückgreifen zu können.
Der GR spricht ein großes Lob für die gut gepflegte und präparierte Loipe aus.
Zweiter BGM Hiemer berichtet über eine fehlende Beschilderung an der Brücke bei der Kläranlage. BGM Kienle bittet Hans Hiemer dies direkt mit Loipenfahrer und Bauhofleiter Mario Nußbaumer zu besprechen.

AK Wege & Loipe Sitzung
Die AK Sitzung wird auf den 06.02. um 17.30 Uhr verschoben.

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6. AK Soziales

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 6
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6.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 6.1

Diskussionsverlauf

Leit(d)faden
GS Hillmann hat am 22.01. im Gemeinde Newsletter die aktuelle Ausfertigung des Leit(d)fadens verschickt und darauf hingewiesen, dass dieser in der Gemeinde ausgedruckt und zusammen mit einem Ordner bestellt werden kann.
GS Hillmann zeigt den Ordner und erklärt, dass der AK Soziales sich für einen Ringordner entschieden hat, um ggf. geänderte Seiten der Vorsorgemappe besser austauschen zu können. Der Leit(d)faden kann auch im Internet über „meinbalderschwang.de heruntergeladen werden.

Projekt: „Pflegen und betreuen“
Am Donnerstag, 16.01.2025 fand eine Besprechung mit folgenden Akteuren statt:
BGM Kienle, Anke Lässer, Peter Sonneborn, GS Hillmann, Marina Kuhn (Geschäftsführerin Euregio), Laura Bereuter (Geschäftsführerin Sozialsprengel Vorderwald) Holger Hein (AOK-Ansprechpartner).

GR Peter Sonneborn berichtet über die positive Entwicklung der Sitzung und verständnisvolle Reaktion von Hr. Hein, AOK, auf die Ausnahmesituation in Balderschwang. Hr. Hein ist bereit zu helfen und auch Kompromisse mit dem Sozialsprengel einzugehen.
Ziel wird sein: Die Pflege mit dem Sozialsprengel Vorderbregenzerwald aufzubauen und eine direkte Abrechnung mit der AOK Verrechnungsstelle sicher zu stellen.
Da die Verrechnung der einzelnen Leistungen in Vorarlberg und Bayern anders gehandhabt wird, müssen sich der SSV mit der AOK direkt abstimmen um eine unkomplizierte Abrechnung der Leistungen zu gewährleisten.
Im März wird es einen weiteren Abstimmungstermin geben, bei diesem Termin hoffen alle Beteiligten auf praktikable und umsetzbare Lösungsvorschläge.
Dritte BGMin Lässer ist sehr zufrieden mit dem Ergebnis dieser Besprechung.
Sie ist derzeit dran, einen Physiotherapeuten für Hausbesuche in unsere Gemeinde zu finden. Doch leider möchte keiner den weiten Weg nach Balderschwang fahren.
Des Weiteren möchte Fr. Lässer abklären, ob eine Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein Vorarlberg für österreichische Staatsbürger, wohnhaft in Balderschwang, möglich ist. BGM Kienle wird dies abklären.

Senioren
BGM Kienle möchte zusammen mit dem AK Sozialen einen Seniorennachmittag planen.


AK Soziales Sitzung
Die nächste AK Tourismus Sitzung wird auf den 06.02.2025 verschoben. 

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7. AK Bau & Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 7
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7.1. Allfälliges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö Beschliessend 7.1

Diskussionsverlauf

Holzfällerarbeiten
Die Holzfällarbeiten beim Schwabenhof (Fütterung) wurde vom Herbst auf den Winter verschoben und die Flurschäden so gering wie möglich zu halten.
Die Schneedecke entlang der Baumreihen wurde gewalzt, damit die Fällarbeiten maschinell durchgeführt werden können. 
Diese Maßnahme wurde mit unserem zuständigen Förster Andreas Fisel besprochen und werden von Ihm auch begleitet und koordiniert.

AK Bau & Landwirtschaft Sitzung
Die Nächste AK Sitzung wird auf den 06.02.2025 20.15. Uhr verschoben.

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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 ö 8

Diskussionsverlauf

Der GR hat keine weiteren Punkte.

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1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 Beschliessend 1
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2. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 Beschliessend 2
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3. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 58. Gemeinderatssitzung 23.01.2025 Beschliessend 3
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 59. Gemeinderatssitzung 13.02.2025 ö Beschliessend 4
Datenstand vom 07.02.2025 12:19 Uhr