Datum: 13.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bio-Hotel ifenblick";
Billigungs- u. Beteiligungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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1 |
Sachverhalt
Ein Mitarbeiter des Büros Sieber wird bei der Sitzung anwesend sein und den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes erläutern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Alternativ:
Falls in der Sitzung Änderungen beschlossen werden, lautet der Text wie folgt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025 mit folgenden Änderungen:
- ……………………………….
- ……………………………….
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 13.02.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Marschall vom Büro Sieber Consult GmbH stellt anhand der Power Point den aktuellen Sachstand und das o.g. Vorgehen vor.
In der letzten Sitzung des GR wurde die Höhenentwicklung des Hotels behandelt. Daraufhin hat sich der GR auf eine Reduzierung der Höhe geeinigt. Dies wurde nun in den Änderungen angepasst.
Es wurden verschiedene Schutzmaßnahmen als Schwerpunkte eingeordnet wie z.B. der Schutz von Tagfaltern und Zauneidechsen. Ebenfalls die Sicherung von Steinschlag und die Nachweiserbringung zum Immissionsschutz.
Es wurde zur weiteren Sicherung ein Wall eingeplant.
GR Traubel fragt nach, wie hoch der Schutzwall werden muss/soll.
Frau Marschall antwortet daraufhin, nach Abstimmung des anwesenden Bauherrn, mit mind. 4 m.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Bio-Hotel Ifenblick";
Billigungs- u. Beteiligungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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2 |
Sachverhalt
Ein Mitarbeiter des Büro Sieber wird bei der Sitzung anwesend sein und den Entwurf des Bebauungsplanes erläutern.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Alternativ:
Falls in der Sitzung Änderungen beschlossen werden, lautet der Text wie folgt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025 mit folgenden Änderungen:
- ……………………………….
- ……………………………….
Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 13.02.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Frau Marschall vom Büro Sieber Consult GmbH stellt anhand der Power Point den aktuellen Sachstand und das o.g. Vorgehen vor.
In der letzten Sitzung des GR wurde die Höhenentwicklung des Hotels behandelt. Daraufhin hat sich der GR auf eine Reduzierung der Höhe geeinigt. Dies wurde nun in den Änderungen angepasst.
Es wurden verschiedene Schutzmaßnahmen als Schwerpunkte eingeordnet wie z.B. der Schutz von Tagfaltern und Zauneidechsen. Ebenfalls die Sicherung von Steinschlag und die Nachweiserbringung zum Immissionsschutz.
Es wurde zur weiteren Sicherung ein Wall eingeplant.
GR Traubel fragt nach, wie hoch der Schutzwall werden muss/soll.
Frau Marschall antwortet daraufhin, nach Abstimmung des anwesenden Bauherrn, mit mind. 4 m.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang billigt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025.
Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauantrag - Umbau Stallgebäude zu Wohnhaus;
Bauort: Wäldle 8, Fl. Nr. 47/15, 47/19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Nutzungsänderung des ehemaligen Pferdestalls in ein Wohngebäude auf dem Grundstück Wäldle 8, Fl. Nr. 47/15 und 47/19.
Die Kubatur des Gebäudes wird nicht verändert, das bestehende Gebäude wird lediglich in einen „Wohnhaus-Charakter“ umgebaut.
Im zweigeschossigen Gebäude entsteht eine Wohneinheit.
Das EG wird mit einem Mauerwerk ausgeführt, im Bereich des OG entsteht eine Holz-Riegel-Wand mit Holzschirm.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Im Vorfeld fand ein Ortstermin mit dem Landratsamt Oberallgäu statt.
Dabei wurde die Genehmigung des Vorhabens in Aussicht gestellt.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
3. Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
notarielle Dienstbarkeit mit folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
- Immissionsduldung hinsichtlich Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher
Verkehr, Alp- u. Weidewirtschaft, Feuerwehr- u. Rettungswesen, Schneeräumung
- Verpflichtung zur Nutzung der entstehenden Wohneinheit als Hauptwohnsitz.
4. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen
Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
Diskussionsverlauf
BGM Kienle stellt anhand des Sachverhaltes und Lageplan das Bauvorhaben auf den Fl.Nr. 47/15 und 47/19 vor.
GR Jenn sieht das Bauvorhaben positiv für die Entwicklung in Balderschwang und auch, dass viele sich dazu entscheiden hier in Balderschwang zu bleiben.
GR Jenn möchte wissen, ob ein Umbau jedes Stallgebäudes in Balderschwang möglich ist. Falls dies der Fall sein sollte, sollte sich der GR darüber Gedanken machen, ob die Gemeinde dies möchte. BGM Kienle liest daraufhin §35 Abs. 4 Nr.1 BauGB vor. Dieser sagt folgendes aus:
„Den nachfolgend bezeichneten sonstigen Vorhaben im Sinne des Absatzes 2 kann nicht entgegengehalten werden, dass sie Darstellungen des Flächennutzungsplans oder eines Landschaftsplans widersprechen, die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigen oder die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lassen, soweit sie im Übrigen außenbereichsverträglich im Sinne des Absatzes 3 sind:
- die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 errichtet wurde, unter folgenden Voraussetzungen:
- das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
- die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,
- die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
- das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
- das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
- im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nummer 1 zulässigen Wohnungen höchstens fünf Wohnungen je Hofstelle und
- es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1 erforderlich“
Somit kann nicht jedes Stallgebäude ungenutzt werden.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze nachzuweisen.
3. Der Grundstückseigentümer hat vor Erteilung der Baugenehmigung eine
notarielle Dienstbarkeit mit folgenden Inhalten zu unterzeichnen:
- Immissionsduldung hinsichtlich Straßen- u. Verkehrslärm, Landwirtschaftlicher
Verkehr, Alp- u. Weidewirtschaft, Feuerwehr- u. Rettungswesen, Schneeräumung
- Verpflichtung zur Nutzung der entstehenden Wohneinheit als Hauptwohnsitz.
4. Vor Erteilung der Baugenehmigung ist vom Antragsteller eine Wasserbedarfs-
berechnung sowie ein Entwässerungsgesuch beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe einzureichen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Dritte BGM Anke Lässer enthaltet sich zwecks Befangenheit.
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4. ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365; Bericht zum Ergebnis der Bürgerbefragung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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58. Gemeinderatssitzung
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23.01.2025
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nö
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Beschliessend
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3 |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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4 |
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Mobilitätskonzept mobil365 für das Oberallgäu wurde mehrfach optimiert und in der vorliegenden Form auf eine kosteneffiziente Start-Variante reduziert. Mobil365 umfasst drei grundsätzliche Änderungen (im Folgenden „Maßnahmen“) für das Verkehrssystem und ist mit einer Finanzierungsstrategie hinterlegt. Bei einer Reihe von Veranstaltungen für Gemeinderatsmitglieder wurde zu den drei Maßnahmen informiert. Für eine Bürgerbefragung im Oktober und November wurden alle Informationen übersichtlich auf der Webseite https://mobil365.oberallgaeu.org/ aufbereitet. Zusammengefasst in einem Satz, geht es um eine perfekte Abstimmung von Bus und Bahn, von früh bis spät, unterstützt von Bedarfsverkehr. Die Finanzierung erfordert rund 7 Millionen EUR jährlich, wobei Fördermittel bereits abgezogen sind. Höhere Einnahmen sind nicht eingerechnet, da diese Zuwächse erst über mehrere Jahre stattfinden. Die genannten Kosten sind dahingehend konservativ kalkuliert. Ziel ist es, den Standort Oberallgäu weiter zu stärken und den öffentlichen Personenverkehr für den Zeitraum von 2026 bis 2036 zukunftsfähig aufzustellen.
Um das erarbeitete Konzept 365 umsetzen zu können, muss ab dem Jahr 2026 die Konzessionsvergabe neu gedacht werden. Die Voraussetzungen hierfür müssen bereits im Jahr 2025 angegangen werden. Demzufolge bedarf es nun einer Richtungsentscheidung.
Die drei Maßnahmen von mobil365:
- Ein umfassendes Fahrplanangebot von Bussen und neuen On-Demand-Diensten verbindet die 28 Gemeinden des Landkreises. Die Busse verkehren täglich von etwa 5 Uhr bis 22 Uhr auf den Hauptstrecken und sind auf die Bahn abgestimmt.
Die Abfahrtszeiten sind immer zur gleichen Minute und damit maximal einfach und benutzerfreundlich.
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- Mit einem integralen Taktfahrplan (ITF) wird der Umstieg an wichtigen Verbindungen, ähnlich wie in der Schweiz, zuverlässig und ohne lange Wartezeiten möglich. Busse erreichen die Knotenpunkte kurz vor den Zügen und fahren direkt nach dem Umstieg wieder ab. So können Fahrgäste bequem zwischen Bus und Bahn wechseln oder innerhalb des Busnetzes umsteigen.
Das Busnetz weist 21 Taktknoten auf, bei denen auf die Minute abgestimmt umgestiegen werden kann. Eine schematische Darstellung der Umsteigeknoten bietet die nebenstehende Grafik.
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- On-Demand-Angebote bieten individuelle Mobilität „auf Abruf“. Nachdem Sie in der App die gewünschte Zieladresse und Abfahrtszeit eingegeben haben, bündelt ein Algorithmus Ihre Anfrage mit den Wünschen anderer Fahrgäste und bietet Ihnen einen Fahrtvorschlag an. Kleinere Umwege sind erlaubt, solange sie den Anschluss an die Bahn nicht gefährden. Sie erhalten eine Bestätigung mit Abhol- und Zielzeiten. Alternativ können Sie Ihre Fahrt auch telefonisch bestellen. Für eine Fahrt mit dem On-Demand-System fallen keine Zuschläge zum normalen Ticketpreis an.
Eine Darstellung der geplanten Bediengebiete sehen sie nebenstehend.
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Ergebnis Bürgerbefragung:
Auf Anregung von Bürgermeistern und Kreisräten wurde eine Bürgerbefragung durchgeführt. Die Bürgerbefragung entspricht keinem Bürgerentscheid. Sie ist eine unverbindliche Meinungsbekundung, die von Gemeinderats- und Gremienmitgliedern bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden kann.
Die Befragung erfolgte über die bereits eingangs genannte Webseite https://mobil365.oberallgaeu.org/ . Mit rund 2.500 Teilnehmenden haben über 1,5% der Bevölkerung teilgenommen – was ein Wert ist, der deutlich über vergleichbaren Befragungen des Landkreises liegt. Dies zeigt, dass grundsätzlich ein hohes Interesse an der ÖPNV-Thematik besteht. Hinzu kommt, dass aus technischen Gründen, jede Internetverbindung nur für die einmalige Teilnahme genutzt werden konnte – sodass teilweise nur eine Person je Haushalt abgestimmt hat.
Das Befragungsergebnis fällt mit 81 Prozent für die Umsetzung der genannten Verbesserungsmaßnahmen zu den genannten Kosten sehr deutlich aus.
Auswirkungen auf das Klima
Im Rahmen von Energiebilanzen werden die Bereiche
- Wärmebedarf
- Strombedarf
- Verkehr
betrachtet. Die Aufstellung eines verbesserten ÖPNV-Angebotes wirkt in die Klimaschutzpolitik des Landkreises und der Gemeinden im Verkehrssektor ein. Ein gutes ÖPNV-Angebot soll den Individualverkehr verringern und dadurch auch eine Entlastung im Sinne der CO2-Bilanz erwirken.
Rechtliche Beurteilung
Für die Umsetzung von Verbesserungen des öffentlichen Personennahverkehrs sind in Bayern die folgenden Gesetzesgrundlagen maßgeblich.
Zunächst ist der öffentliche Verkehr ganz allgemein in Art. 57 der bay. Gemeindeordnung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde formuliert. In diesem Sinne ist der öffentliche Verkehr nach der bay. Landkreisordnung auch eine eigene Angelegenheit der Landkreise, wenn nach Art. 4 (1) das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Kommunen überschritten wird, oder nach Art. 5 (1) die Angelegenheit, die durch das Kreisgebiet begrenzte überörtliche Gemeinschaft umfasst.
Die Ziele für die Angebotsqualität des ÖPNV sind im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
(BayÖPNVG) formuliert. So in Art. 2 (1):
1Öffentlicher Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. 2Er soll im Interesse des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit, der Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie der Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen im gesamten Staatsgebiet als eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu Verfügung stehen.
In Art. 4 (2) wird auf integrale Taktfahrpläne hingewiesen, was durch die beschriebenen Maßnahmen 1 und 2 von mobil365 für den Landkreis Oberallgäu erfüllt würde.
Hinsichtlich Bedienungsstandard beschreibt Art. 5 (1), die notwendige Abwägung der Bedürfnisse der Bevölkerung gegenüber dem Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
In Absatz (2) findet sich der Verweis auf die finanzielle Leistungsfähigkeit als Grenze für nachfrageorientierte Bedienkonzepte in ländlichen Gebieten.
Zusammenfassung
Zusammenfassend entspricht die ÖPNV-Verbesserung durch mobil365 den Zielsetzungen des BayÖPNVG. Vor der Entscheidung für oder gegen die Umsetzung bewertet der Kreistag die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises. Eine Informationsquelle hierfür sind Rückmeldungen aus den kreisangehörigen Kommunen.
Finanzielle Auswirkungen
Das erweiterte Angebot an Bussen und On-Demand-Diensten im Landkreis Oberallgäu wird etwa sieben Millionen Euro pro Jahr kosten, basierend auf dem Preisstand Anfang 2024. Fördermittel sind bei diesem Betrag bereits abgezogen. Höhere Einnahmen sind nicht eingerechnet, da diese Zuwächse erst über mehrere Jahre stattfinden. Die genannten Kosten sind dahingehend konservativ kalkuliert. Die Kosten müssen durch den Haushalt des Landkreises und Beiträge der Gemeinden gedeckt werden.
Ab wann fallen die Kosten an?
Die Kosten für das neue Nahverkehrsangebot würden jedes Jahr anfallen. In den ersten zwei Jahren würden sie schrittweise steigen, da das Angebot nach und nach ausgeweitet wird. Der On-Demand-Verkehr soll Ende 2025/Anfang 2026 starten, der erweiterte Linienverkehr Ende 2026. Bis 2027 wäre das komplette System in Betrieb. Dann würde der jährliche Finanzbedarf voraussichtlich bei etwa sieben Millionen Euro liegen.
Wie würde das Projekt finanziert?
In einer Arbeitsgruppe mit 3 Bürgermeister-Vertretern wurde, um die zusätzlichen Ausgaben zu stemmen, ein Finanzierungsmodell aus zwei Säulen erarbeitet:
- Priorisierung im Haushalt des Landkreises – Andere Projekte des Landkreises würden zurückgestellt oder nicht im vollen Umfang durchgeführt, um Mittel freizumachen.
- Erhöhung der Kreisumlage – Die Gemeinden geben einen höheren Anteil ihrer Steuereinnahmen an den Landkreis ab. Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie sie ihren finanziellen Beitrag gegenfinanziert.
Auswirkungen auf Ihre Kommune (Beispiel)
Die voraussichtliche Belastung je Kommune ist in der nebenstehenden Grafik dargestellt. Bei den Werten ist unterstellt, dass der Landkreis durch Priorisierung gegenüber anderen Projekten einen gewissen Betrag finanzieren kann. Da jede Kommune selbst entscheidet, wie der übrige Betrag gegenfinanziert werden soll, sind die Auswirkungen auf die Einwohner und die lokale Wirtschaft sehr unterschiedlich.
Mit dem Rechentool zur Berechnung der Auswirkung erhöhter Hebesätze hat die Arbeitsgruppe Finanzierung ein Werkzeug entwickelt, mit dem die Finanzierung über Grundsteuer B oder Gewerbesteuer je Kommune berechnet werden kann. Das Rechentool steht den Kommunen zur Verfügung und kann bei Bedarf durch die Kämmerei genutzt oder auch vorgeführt werden.
Daneben sind für die Finanzierung natürlich auch nutzbar: Kurbeitrag/Fremdenverkehrsbeitrag, Mieten, Pachten, Zinsen, Parkgebühren, sonst. Benutzungsgebühren, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, etc.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt.
- Aus Sicht der Gemeinde kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 in Höhe von 2 % Kreisumlagenerhöhung unter Berücksichtigung, dass der weitere Finanzierungsbedarf durch Einsparungen im Kreishaushalt eingebracht wird, mitgetragen werden.
Diskussionsverlauf
GS Hillmann stellt anhand der Power Point den Sachverhalt vor. Als Hauptstrecke wird Balderschwang nicht mitgezählt, somit wird diese Strecke nicht von 5-22 Uhr befahren werden.
Positiv ist, dass Hittisau als Umsteigknoten mitaufgenommen wurde.
BGM Kienle möchte gern zum Beschluss folgendes hinzufügen:
„Die Umsetzung des Projektes zur Einführung samt möglicher Erweiterungsoptionen soll erfolgen und wird von der Gemeinde unterstützt, soweit auf Basis des derzeit gültigen Fahrplanes keine Reduzierungen der Fahrten vorgenommen werden und die Erweiterungsoptionen Oberstaufen/Westallgäu bzw. Bregenzerwald/Bodensee kommen.“
Dies wurde in der Sitzung vom 15.02.2024 zum Beschluss „Gästeticket“ ebenfalls eingetragen.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis.
GR Sonneborn möchte wissen, ob Balderschwang jemals als Hauptstrecke einplant werden soll und wie das Schwabenhofprojekt hierzu Einfluss erhält? Der neue Leuchtturm, welcher am Schwabenhof entstehen soll, wird nur mit einer guten Fahrttaktung funktionieren.
BGM Kienle erläutert hierzu, dass Balderschwang nicht als Hauptstrecke eingeplant wird und man den genauen Plan mit dem Alpinium+ (Leuchtturmprojekt) berücksichtigen wird.
Zweiter BGM Hiemer findet die Erweiterung sehr wichtig und bittet, an diesem Projekt weiter zu arbeiten und nicht den Fokus zu verlieren.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Projekt ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 zur Kenntnis und begrüßt grundsätzlich die Initative zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes des Landkreises ab dem Jahr 2026 wie vorgestellt.
- Aus Sicht der Gemeinde kann der dadurch entstehende höhere Finanzbedarf des Landkreises für die ÖPNV Angebotskonzeption mobil 365 in Höhe von 2 % Kreisumlagenerhöhung unter Berücksichtigung, dass der weitere Finanzierungsbedarf durch Einsparungen im Kreishaushalt eingebracht wird, mitgetragen werden.
- Die Umsetzung des Projektes zur Einführung samt möglicher Erweiterungsoptionen soll erfolgen und wird von der Gemeinde unterstützt, soweit auf Basis des derzeit gültigen Fahrplanes keine Reduzierungen der Fahrten vorgenommen werden und die Erweiterungsoptionen Oberstaufen/Westallgäu bzw. Bregenzerwald/Bodensee kommen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Auswertung Geschwindigkeitsanzeigen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Präsentation der Ergebnisse zur Auswertung der Geschwindigkeitsanzeigen im Dorfkern
GS Hillmann stellt dem Gemeinderat anhand der beigefügten Anlage die Ergebnisse zur Auswertung der Geschwindigkeitsanzeigen im Dorfkern vor. Der Gemeinderat (GR) zeigt sich insgesamt zufrieden mit den Ergebnissen, stellt jedoch fest, dass viele Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Dorfkerns schnell wieder beschleunigen, sodass die gemessenen Geschwindigkeiten häufig zwischen 50 und 60 km/h oder sogar etwas darüber liegen.
Des Weiteren äußert der GR den Wunsch, auch die Geschwindigkeitswerte der Anzeigen im Bereich Wäldle und Schlipfhalden zu erheben. Zudem wird die Frage aufgeworfen, ab welchem Punkt genau die Geschwindigkeitsmessung im System erfasst wird (d.h. ab welcher Entfernung von den Anzeigen die Geschwindigkeit protokolliert wird). Eine weitere Nachfrage betrifft die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsangaben in präziseren Schritten von 5 km/h anzuzeigen.
GS Hillmann wird sich mit diesen offenen Fragen befassen und die Antworten im Protokoll ergänzen.
Anschaffung einer eigenen Radarbox
Zweiter Bürgermeister (BGM) Hiemer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Überlegungen zur Anschaffung einer eigenen Radarbox. BGM Kienle erläutert, dass eine solche Anschaffung rechtlich sehr schwierig sei und zudem von den anderen Bürgermeistern der Hörnerdörfer nicht gewünscht wird. Als Beispiel wird genannt, dass im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung des Feuerwehrkommandanten und eine darauffolgende Entziehung seines Führerscheins ein großes Problem auf die Gemeinde zukommen könnte.
Der GR nimmt die Erklärung zustimmend zur Kenntnis.
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6. AK Tourismus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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6 |
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6.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Riedbergerhorn Sommerbetrieb
Es wird derzeit ein Konzept für eine Holzkugelbahn von der Bergstation RHB bis zur Talstadion RHB - Parkplatz geplant. Im Zuge der Sanierung des Wanderweges werden Infostationen über das Thema Raufußhuhn und Waldbewirtschaftung dargestellt. Des Weiteren sind kleine Abschnitte mit Informationstafeln sowie Spielplatzflächen geplant. Die nicht geförderten Kosten bzw. die Eigenmittel sollen gedrittelt werden. 1/3 Gemeinde OM 1/3 Gemeinde BA und 1/3 BeNe!
Nächste Woche wird es hierzu nochmals einen Termin mit allen Akteuren geben.
Steinbruch
Der Steinbruch am Riedbergpass wird derzeit von der Firma Geiger renaturiert und als Deponie genutzt.
BGM Kienle führte ein sehr positives Gespräch mit Josef Geiger; zum Thema Unterstützung eines Rückbaus als Mountainbike-Parcours. Auch die Bayer. Staatsforsten sehen das Konzept positiv und möchten zeitnah einen Termin mit allen betroffenen Akteuren.
Das Projekt könnte von den ganzen HöDö als Gemeinschaftsprojekt umgesetzt werden.
AK Tourismus-Sitzung:
BGM Kienle gibt den nächsten Termin des AK Tourismus und KT-Rat bekannt. Donnerstag, 27.02. um 8.30 Uhr
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7. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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Beschliessend
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7 |
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7.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Loipe
BGM Kienle spricht ein großes Lob an den Bauhofleiter Mario Nußbaumer und seiner Loipenpflege aus.
Die geänderte Streckenführung im Bereich der ScheuenLoipe wurde dieses Jahr sehr gut angenommen. Auch gab es laut zweiten BGM Hiemer bis jetzt keine Unfälle mehr in diesem Loipenabschnitt.
GR Lenz erkundigt sich über die bisherigen Einnahmen der Loipe.
GS Hillmann erläutert hierzu, dass die EC-Zahlungen sehr gut angenommen werden und die Bar Einnahmen aus diesem Grund sinken. Die Höhe der Einnahmen sind derzeit nicht bekannt, werden aber bis zur Aprilsitzung zusammengestellt werden.
Die bestehenden Loipenautomaten werden von unserer EDV umgebaut damit der Allgäu-Walser-Pass mit dem QR-Code abgescannt werden kann und somit
eine genauere Auswertung der Nutzer möglich ist.
Bepflanzung & Begrünung
Zweiter BGM Hiemer spricht die Bepflanzung am RH-Parkplatz an. Die Gemeinde hat ein Angebot von der Firma Plantescape erhalten, über Blumenkrübel welche man mit oder ohne Bepflanzung mieten kann. Diese werden im Frühjahr geliefert und im Herbst wieder abgeholt.
Die Gemeinde wird die Kosten mit eigener Bepflanzung vergleichen und das Thema im Arbeitskreis weiter ausarbeiten.
Eine Bepflanzung wäre nicht nur im Bereich Riedbergerhorn Parkplatz wichtig, sondern auch im Dorfkern notwendig erläutert 2. BGM Hans Hiemer.
Der GR nimmt zustimmend Kenntnis. GR Traubel weiß darauf hin, dass der Bereich im Parkplatz RBH nicht mehr wie letztes Jahr mit den Schneekanonen und Lanzen vollgestellt werden sollte. BGM Kienle berichtet hierzu, dass diese Gerätschaften im Stadel unterhalb des Schneiteiches untergebracht werden sollen.
Höhenweg
Dritte BGMin Lässer spricht das Problem der Eisglätte am Höhenweg an.
Einige Gäste haben sich über den in großen Abschnitten vereisten Weg beklagt. BGM Kienle wird sich darum kümmern, den Weg durch den Bauhof kontrollieren zu lassen und ggf. abzusperren oder einen Hinweis an einzelnen Wegeabschnitten anbringen lassen.
GR Traubel fügt hinzu, dass oberhalb vom Dorfhaus in Steurers Tobel ein zusätzliches Geländer an der Hanginnenseite angebracht werden sollte, weil sich die Gäste an der Hangaußenseite sich sehr Unsicher fühlen. BGM Kienle findet diese Idee gut und sinnvoll. Zweiter BGM Hiemer wird sich die Gegebenheit anschauen und eine umsetzbare Lösung mit dem Bauhof besprechen. Eine Treppe, wie es GR Sonneborn vorschlägt, wird technisch leider nicht umsetzbar sein, da zum einen der Untergrund sehr labil ist und zum andern im Winter die Verkehrssicherheit noch schwierig sicher zu stellen ist.
Nächster Termin AK Sitzung
Nächster Arbeitskreis Wege & Loipe Termin am 27.02.2025 um 17.30 Uhr
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8. AK Soziales
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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Beschliessend
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8.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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8.1 |
Diskussionsverlauf
Senioren
Dritte BGMin Lässer berichtet, dass im Arbeitskreis ein gemeinsames Mittagessen mit Senioren angesprochen wurde. Dies würde aber nur vereinzelt angenommen werden. Der Arbeitskreis macht sich Gedanken über andere Aktivitäten für unsere Senioren.
Lei(d)tfaden
Die PDF-version der Vorsorgemappe/Leit(d)faden wurde im Newsletter mehrmals hintereinander verschickt. Ebenso das Angebot, eine ausgedruckte Version inkl. Ordner in der Gemeinde abzuholen. Leider wird dies bis jetzt nur sehr vereinzelt angenommen.
Dritte BGMin hätte gerne 10 Ausfertigungen der Ordner zum Vorstellen im Radio und zum persönlichen weitergeben an die Senioren.
GS Hillmann wird die gewünschten Ordner für die 3. BGMin Anke Lässer zusammenstellen.
BGM Kienle wird die Vorsorgemappe/Leit(d)fadnen bei der nächsten Bürgerversammlung nochmals vorstellen und einige Exemplare für die Bürger zum Mitnehmen bereitstellen.
Kleinkindbetreuung
Dritte BGMin Lässer berichtet, dass sich einige Balderschwanger über eine Kleinkindbetreuung erkundigt haben. Durch den derzeitigen „Baby- bzw. Kinderboom“ würde eine Kinderbetreuung Sinn machen.
Leider gibt es keinen in Balderschwang, der eine Kinderbetreuung organisiert.
Der GR findet die Idee gut, doch sieht sehr viele Hürden:
- Geeignete Räumlichkeiten
- Schwankende Kinderzahlen
- Qualifizierte Mitarbeiter
Dritte BGMin Anke Lässer bleibt an diesem wichtigen Thema dran und wird mit dem AK Soziales weiter an einer Lösung arbeiten.
Aktueller Stand Pflegender Balderschwanger
Dritte BGMin Lässer berichtet über den aktuellen Gesundheitszustand von Daniel ist seit 2023 in Bolsterlang im „Betreuten Wohnen“ im Haus Goldbach.
Nun geht es ihm leider immer schlechter und die Pfleger meinten, dass es langsam zu Ende geht. Daniel wünscht sich eine Beerdigung in Balderschwang, im Grab seines Vaters. Pfarrer Kocher hat dies schon zugesagt.
BGM Kienle bedankt sich für die Unterstützung, dem Beistand und der Umsorgung bei der dritten BGMin Anke Lässer.
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9. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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9 |
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9.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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Beschliessend
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9.1 |
Diskussionsverlauf
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) wird regelmäßig bei Bauvorhaben sowie Bauleitplanungen im Außenbereich beteiligt. Das Amt lädt interessierte Bürgermeister und zuständigen Mitarbeiter zu einem Seminar „Stellungsnahmen“ am Mittwoch, den 19.03.2025 von 9:30 bis 12:00 Uhr nach Kempten ein.
Ziel der Veranstaltung ist, die Arbeitsweise des Amtes im Bereich Stellungnahmen zu erläutern, momentan aktuelle Themen anzusprechen (Außenbereichssatzung, Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben, verfahrensfreie Bauvorhaben,
(Agri-)Photovoltaik, Wohnen im Außenbereich u.a.m.) und um vor allem, Ihre Fragen zu beantworten.
BGM Kienle würde hierzu gerne GR Bilgeri und GR Jenn vom AK Bau und Landwirtschaft anmelden. Die GR stimmen dem Vorschlag zu.
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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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59. Gemeinderatssitzung
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13.02.2025
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ö
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10 |
Diskussionsverlauf
Der GR hat keine weiteren Punkte.
Datenstand vom 24.03.2025 14:47 Uhr