Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal - Dorfhaus Balderschwang
Gremium: Gemeinderat Balderschwang
Körperschaft: Gemeinde Balderschwang
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Haushalt 2025; Erlass der Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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20.03.2025
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Beschliessend
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Sachverhalt
I. Gesamthaushalt
II. Verwaltungshaushalt
Die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr:
Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt wieder mit einem Überschuss (Zuführung an den Vermögenshaushalt) in Höhe von Euro 280.900 (Vorjahr Euro 460.000) ab. Abzüglich des ordentlichen Tilgungsdienstes i.H.v. Euro 135.384 € ergibt sich eine freie Finanzspanne i.H.v. Euro 145.516 €.
III. Vermögenshaushalt
Folgende Investitionen sind im Haushalt 2025 vorgesehen:
Für die Investitionen stehen der Gemeinde folgende Einnahmen zur Verfügung:
Die Finanzierungslücke i.H.v. Euro 570.060 kann komplett durch eine Rücklagenentnahme gedeckt werden.
IV. Rücklagenentwicklung
Die Mindestrücklage beträgt im Jahr 2025 Euro 29.120.
V. Schuldenentwicklung
Insgesamt hat die Gemeinde Balderschwang zum Ende des Jahres 2025 einen Schuldenstand von 1.732.269 €. Da ab 2022 nur noch das Darlehen für den kommunalen Wohnungsbau besteht, kann der komplette Schuldenstand als rentierlich angesehen werden.
VI. Stellenplan
Im Stellenplan sind insgesamt 5,25 Stellen enthalten.
VII. Finanzplan
Der Finanzplan für die Jahre 2026-2028 wurde im Bereich der laufenden Einnahmen und Ausgaben fortgeschrieben. Im Jahr 2026 sind die Kosten und der Zuschuss für die Dorfkernsanierung vorgesehen.
Rechtliche Beurteilung
Art. 63 ff. GO, KommHV
Finanzielle Auswirkungen
lt. Haushaltsplan
Beschlussvorschlag
- Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2025 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.
Beschluss 2:
- Dem Finanzplan für die Jahre 2026 – 2028 wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Kienle berichtet, dass die Erstellung des Haushaltes 2025 eine große Herausforderung war. Aufgrund verschiedener finanzieller Rahmenbedingungen und unvorhersehbarer Entwicklungen gestaltete sich die Erstellung des Haushalts als sehr schwierig und erforderte intensive Beratungen. Nach mehreren Sitzungen konnte jedoch eine Lösung gefunden werden, die sicherstellt, dass die Gemeinde finanziell weiterhin auf einer soliden Basis steht. Anschließend übergibt Bürgermeister Kienle das Wort an die Kämmerin Frau Lucia Huber.
Frau Huber stellt die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt vor. Sie geht insbesondere auf den Rückgang der Schlüsselzuweisungen ein und erklärt, dass diese Entwicklung auf die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Sie weist darauf hin, dass sich diese Situation voraussichtlich im Jahr 2025 für den Haushalt 2026 wieder verbessern wird.
Ausgaben im Verwaltungshaushalt
Ein relevanter Kostenpunkt sind die gestiegenen Ausgaben im Bereich der Schulverbandsumlage für Fischen. Ursprünglich waren Kosten für zwei Kinder kalkuliert worden, tatsächlich beläuft sich die Anzahl der betroffenen Kinder jedoch auf fünf, wodurch Mehrkosten entstehen.
Anfrage des Gemeinderats zum Parkleitsystem:
GR Michael Bilgeri möchte wissen welche Leistungen in den Kosten des Parkleitsystems beinhaltet sind.
Bürgermeister Kienle erläutert, dass es sich bei den Kosten des Parkleitsystems um einen Wartungsvertrag für alle neuen Parkautomaten und Anzeigetafeln handelt. Im Wartungsvertrag sind alle anfallenden Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen,
die Akkus, Updates, Umstellungen wie Preis und Textänderungen, sowie Ersatzteile enthalten - eine Art „Vollkasko“!
Des Weiteren möchte der Gemeinderat wissen, wer die Steuerung der roten Kreuze und grünen Häkchen im System übernehmen kann. Laut Bürgermeister Kienle werden die Anzeigetafeln über die BayernCloud gesteuert, dort hat die Gemeinde BA die Möglichkeit die Tafeln händisch zu schalten. Derzeit hat GS Hillmann, Kontrolleurin Frau Kaiser sowie der Bgm. einen Zugang in das System.Des Weiteren werden die Kosten der ÖPNV-Gästekarte thematisiert.
Die Kosten des ÖPNV werden über die Erhöhung des Kurbeitrages um 0,90 € pro Übernachtung für Beitragspflichtige Gäste rehfinanziert.
Beschluss
- Die als Anlage 1) diesem Beschluss beigefügte Haushaltssatzung 2025 wird erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern festgestellt. Anlage 1) ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan (Anlage 2) wird genehmigt.
Beschluss 2:
- Dem Finanzplan für die Jahre 2026 – 2028 wird zugestimmt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Bauantrag - Errichtung Geräteschuppen und Fahrradraum mit Ladestation;
Bauort: Dorf 4, Fl. Nr. 10
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Neubau eines Geräteschuppens und Fahrradraum mit Ladestation auf dem Grundstück Dorf 4, Fl. Nr. 10 nördlich der Hofstelle Dorf 4.
Die Größe des Nebengebäudes beträgt ca. 50 qm.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bauantrag - A) Neubau eines Wohnhauses mit Ferienwohnungen und Carport, B) Neubau eines Sauna- u. Fitnessgebäudes mit Garage; Bauort: Oberberg 12, Fl. Nr. 27/12
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2024 wurde das Einvernehmen zum Bauantrag erteilt. Im Zuge der weiteren Planung hat der Bauherr nachfolgende Änderungen gegenüber der bisherigen Planung eingereicht:
- Änderung der Dachneigung beim Wohngebäude von bisher 30 Grad auf
15 Grad;
- Durch die Reduzierung der Dachneigung erhöht sich die Wandhöhe um 1,67 m;
- Wegfall der beiden Kehrgiebel im Süden und Norden;
- zwischen dem Wohnhaus und dem Sauna- u. Fitnessgebäude entsteht auf der
Ebene des Kellergeschosses ein Verbindungsbau für die Technik (Elektro, Heizung);
Rechtliche Beurteilung
§ 30 Baugesetzbuch (2. Änderung des Bebauungsplanes „Oberbergalpe“)
Für das Bauvorhaben werden zusätzlich zum bereits genehmigten Antrag folgende weitere Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan beantragt:
Gemäß Ziffer 2.1.1 der Satzung zum Bebauungsplan sind als Nutzung u. a. Wohnungen für Betriebsinhaber-/leiter, die dem Betrieb untergeordnet sind, zulässig.
Für die geplante 2. Wohneinheit für den pflegebedürftigen Sohn bedarf es lt. Landratsamt formell einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Gemäß Ziffer 2.2.3 der Satzung zum Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von maximal 4 m zulässig. Die Wandhöhe beim Wohngebäude auf der Nordseite beträgt 5,67 m.
Auf der hangabwärts gerichteten Gebäudeseite (Süden) darf die sichtbare Wandhöhe lt. Bebauungsplan max. 7 m betragen. Die Planung sieht im Süden eine Wandhöhe von 8,42 m beim Wohngebäude und von ca. 9,40 m beim Sauna- u. Fitnessgebäude vor.
Beim Wohnhaus werden die Überschreitungen damit begründet, dass als Dachneigung die geringstmögliche Neigung lt. Bebauungsplan von 15 Grad gewählt wurde, was dazu führt, dass die beantragte Firsthöhe mit 7,17 m deutlich unter der max. zulässigen Firsthöhe von 8 m lt. Bebauungsplan liegt.
Auf die ursprünglich beantragten Kehrgiebel im Süden und Norden wurde komplett verzichtet, was sich durch die „ruhigere“ Dachlandschaft gestalterisch positiv auswirkt.
Desweiteren ermöglicht dies ein notwendige und sinnvolle Montage einer PV-Anlage.
Beim Nebengebäude wird durch den vorspringenden Teil des Kellergeschosses II die südliche Gebäudewand unterbrochen.
Der Gemeinderat hat in zurückliegender Zeit bei nahezu allen Bauvorhaben im Bebauungsplangebiet Befreiungen hinsichtlich der Wandhöhe erteilt, z. T. auch in größerem Umfang.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan wird von den
Ziffern 2.1.1 (Zahl der Wohneinheiten) und 2.2.3 (Wandhöhe) zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Der GR hat keine weiteren Fragen.
GR Sonneborn befürwortet die geplante 2. Wohneinheit für den pflegebedürftigen Sohn Tobias Holzmann sehr.
Der GR stimmt der Anmerkung des GR Sonneborn zu.
Beschluss
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan wird von den
Ziffern 2.1.1 (Zahl der Wohneinheiten) und 2.2.3 (Wandhöhe) zugestimmt.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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4. Zensus 2022
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
BGM Kienle erläutert den Sachverhalt.
In der Gemeinde Balderschwang waren vor dem Zensus 2022, 375 Einwohner gemeldet. Nach der Erhebung des Zensus 2022 stellte das Statistische Landesamt eine Einwohnerzahl von 222 fest. Das sind knapp 40% weniger und wirkt sich auf viele Bereiche der Zuschüsse und Förderungen sehr negativ aus. Die jährliche Schlüsselzuweisung würde unseren Haushalt empfindlich treffen.
Der Amtsleiter unserer VG, Herr Helmut Schratt hat auf Bitten der Bürgermeiste. beim Statistischen Landesamt Einspruch erhoben.
Nach einem etwas Langem hin und her wurde die Einwohnerzahl von Balderschwang auf 327 festgesetzt.
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5. AK Tourismus
Gremium
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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5.1. Allfälliges
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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Beschliessend
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Spiel- und Sportanlagen:
Im Rahmen einer Besprechung mit dem Arbeitskreis (AK) Tourismus wurde das Thema "Ganzjahresspielplatz" angesprochen. Ziel ist es, sowohl bestehende Spiel- und Sportplätze zu optimieren, als auch neue Spiel- und Sportmöglichkeiten zu schaffen, die ganzjährig genutzt werden können. In diesem Zusammenhang wurden bereits die ersten notwendigen Schritte veranlasst, um die Planung und Umsetzung voranzutreiben.
Ein wichtiger Bestandteil des Projekts ist die Erweiterung und Sanierung des Spiel- und Sportplatzes an der Bolgenach. Zusätzlich wird ein neuer Standort für einen Spiel- und Sportplatz am Oberberg unterhalb der Socherhütte untersucht. Der AK hält den Standort an der Sonnenseite unseres Alpdorfes für besonders gut geeignet für die ganzjährige Nutzung als Spiel- und Sportplatzes.
Um das Projekt weiter voranzutreiben und die konkreten Details der Umsetzung zu besprechen, ist für Anfang April ein Workshop mit den wichtigsten Akteuren und beteiligten Personen geplant. In diesem Workshop sollen alle relevanten Aspekte des Projekts diskutiert und die nächsten Schritte festgelegt werden.
Verkaufs- und Hofläden:
Es wurde festgestellt, dass viele Hofläden in BA ihre hochwertigen Produkte über den Versandhandel verschicken. Die verwendeten Verpackungen zum Postversand sind überwiegend gebrauchte Verpackungen von großen Versandhändlern wie Würth, Strauss oder Amazon usw. die gar nicht zu den handwerklich Erzeugten Produkten der Hofläden passen. Keine gute Visitenkarte für unser Alpdorf.
Um diesem Eindruck entgegenzuwirken und die Wahrnehmung der Produkte zu verbessern, hat der AK beschlossen, einheitliche Verpackungen sowie Klebebänder und Sticker für die Verkäufer in Balderschwang anzubieten. Ziel ist es, die regionalen Waren besser hervorzuheben und die Identität der Region durch eine stimmige und ansprechende Verpackung zu stärken. Ein einheitliches Erscheinungsbild ist eine gute Werbung für unser Alpdorf.
In diesem Zusammenhang werden nun verschiedene Angebote für Verpackungsmaterialien eingeholt. Ein wichtiger Punkt, der dabei berücksichtigt wird, ist, dass für die Produktion von Verpackungen Mindestmengen gefordert werden. Darum macht es Sinn, dass die Bestellung und Lagerung über die Gemeinde – dem Tourismus gehandelt wird. So wird sichergestellt, dass die Bestellungen in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen erfolgen und eine einheitliche Versorgung der Verkäufer gewährleistet werden kann.
Naturpark-Gastgeber:
Der AK Tourismus möchte mit dem Naturpark die Marke „NaturparkGastgeber“ einführen. Dieses Projekt wird vom BGM schon lange gefordert. Der Naturpark wird diese Idee jetzt umsetzen. Dafür werden 2x jährlich Schulungen für Interessierte Gastgeber angeboten - ein Sommer und ein Wintermodul. Nur die Gastgeber welche beide Module besuchen können bez. dürfen sich „NaturparkGastgeber“ nennen.
Die geplanten Termine sind der 10.04. + 13.11. Eine Einladung sowie nähere Infos folgen über den Naturpark Nagelfluhkette.
Hochzeiten:
In der letzten Gesellschafterversammlung hat die Geschäftsführerin der Tourismus Hörnerdörfer GmbH, Melanie Rothmayr, vorgeschlagen, die Hochzeiten in den Hörnerdörfern besser zu bewerben. Die Hörnerdörfer geben mit Ihren besonderen Trauorten einen sehr schönen Rahmen für standesamtliche Hochzeiten.
Die nachhaltige Wertschöpfung für die Region ist nicht nur Touristisch gesehen sehr hoch, sondern auch für den Handel, das Gewerbe, die Gastronomie und die Landwirtschaft. Hochzeiten sind eine gute Möglichkeit die Aufmerksamkeit auf unsere Region zu lenken.
Leider kam von der VG die Rückmeldung, dass die Standesbeamten sehr ausgelastet sind und keine weitere Werbung machen möchten. BGM Kienle findet dies sehr schade, er sieht das Potenzial von Hochzeiten als eine wunderbare Gelegenheit, um Besucher in die Region zu bringen und den Bekanntheitsgrad der Gemeinden zu steigern. Er schlägt vor diese Gästegruppe weiterhin für Balderschwang zu bewerben.
Sommernutzung RBH und Fischer:
Wie bekannt ist, wird derzeit ein Wegekonzept am RBH ausgearbeitet bzw. in Teilen schon umgesetzt. Die BeNe (Berg- und Naturerlebnis GmbH) möchte die RBH Bahn ab dem 01.08.2025 laufen lassen.
Vom Skigebiet Balderschwang ist bekannt, dass Heinz Fischer die Bahn im Sommer nicht laufen lassen möchte. Er sieht es als nicht wirtschaftlich. Der GR hofft, dass Herr Fischer seine Meinung noch ändert.
Premiumweg:
Der HöDö-Tourismus möchte in allen fünf Gemeinden der Hörnerdörfer einen Premiumweg einrichten. Dafür wurde ein LEADER-Antrag gestellt.
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6. AK Wege & Loipen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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6.1. Allfälliges
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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20.03.2025
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Holzweg am RBH
BGM Kienle berichtet, dass der LEADER-Antrag erfolgreich von der BeNe GMBH eingereicht wurde. Ein entscheidender Aspekt des Projekts sei, zunächst die Infrastruktur in Form des Weges zu schaffen, bevor die verschiedenen Attraktionen errichtet werden. Es ist vorgesehen, entlang des Weges mehrere kleinere Stationen mit Holzkugelbahnen zu installieren. Zudem sind mehrere Spielplatzstationen geplant, die vor allem für Familien mit Kindern von Interesse sind.
An der Bergstation soll ein großes, multifunktionales Spielplatzangebot entstehen, das in Form eines Auerhuhns gestaltet werden soll. Diese besondere Gestaltung soll das Projekt einzigartig machen und gleichzeitig eine thematische Verbindung zur Umgebung herstellen.
Sobald der Weg und die Attraktionen finalisiert sind, können die konkreten Planungen für die Errichtung einer Hütte an der Bergstation RH vorangetrieben werden. Diese wird als unverzichtbar angesehen, um die Bahn und die neu angelegten Wege besser bewerben und den Besuchern ein zusätzliches Angebot machen zu können. Ein weiterer Vorschlag ist die Einrichtung einer vorläufigen Toilette an der Bergstation, um den Gästen bereits in der frühen Phase des Projekts eine grundlegende Infrastruktur bieten zu können. Dies sollte jedoch zeitnah in die weiteren Planungen aufgenommen werden.
Im weiteren Verlauf der Sitzung stellt GR Bilgeri die Frage, wer für den Unterhalt der Wege und die Pflege der Attraktionen verantwortlich sein wird. Er äußert Bedenken, dass der Bauhof in Balderschwang über keine ausreichenden Kapazitäten verfügt, um diese Aufgaben zusätzlich zu den bestehenden Pflichten zu übernehmen.
BGM Kienle beantwortet diese Frage, indem er darauf hinweist, dass das Projekt von der BeNe geplant, geleitet und auch finanziert wird. Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein werden jedoch in Form von Unterstützung bei der Durchführung des Projekts mitwirken.
Themenweg Bolgenach:
Der Themenweg „Alpinium – Naturräume“ an der Bolgenach soll an Pfingsten offiziell eröffnet werden.
SOBY 2027 – Special Olympics Bayern 2027
Die Stadt Sonthofen und die Hörnerdörfer haben sich als Austragungsort für die SOBY 2027 beworben. Die meisten Wettbewerbe werden in SF sattfinden. In Bolsterlang und Fischen sind die Alpinen und Nordischen Wettbewerbe geplant.
Balderschwang wird hier als Notfall-Austragungsort bei zu wenig Schnee für BO und FI vorgestellt. Die Wettbewerbe für die HöDö sind z.B. Ski-Alpin, Snowboard, Langlauf und Schneeschuhlaufen.
Premiumweg:
Bürgermeister Kienle geht nochmals auf das geplante Projekt eines Premiumwanderwegs in Balderschwang ein. Er erläutert, dass auch in Balderschwang – analog zu Ofterschwang und weiteren Gemeinden – ein solcher Premiumweg entstehen soll. Diese Art von Wanderweg unterliegt bestimmten Anforderungen, um als Premiumweg zertifiziert zu werden.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen zählt, dass der Weg nur einen geringen Anteil an asphaltierten Abschnitten enthalten darf, da ein zu hoher Teeranteil die Attraktivität und Qualität des Wandererlebnisses mindern würde. Zudem muss der Weg eine bestimmte Mindestlänge aufweisen, um den Kriterien der Premiumzertifizierung zu entsprechen.
Bürgermeister Kienle hebt hervor, dass die Umsetzung dieses Vorhabens in Balderschwang mit besonderen Herausforderungen verbunden ist. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist es schwierig, einen geeigneten Weg zu definieren, der alle Anforderungen erfüllt. Um eine praktikable Lösung zu erarbeiten, werden der Arbeitskreis (AK) Wege & Loipe sowie der AK Tourismus gemeinsam an dem Thema arbeiten und mögliche Routen prüfen.
Unabhängig von der Premiumweg-Planung ist sich der Gemeinderat einig, dass bereits bestehende asphaltierte Wege, die aktuell als Wanderwege genutzt werden, umgestaltet und naturnäher gestaltet werden sollen. Ziel ist es, die Attraktivität dieser Wege für Wanderer zu verbessern und eine hochwertigere Erlebnisqualität zu schaffen.
Loipe:
Ab Sonntag kann die Dorfloipe nicht mehr gespurt werden. Die Schwabenhof- und Scheuenloipe soll mindestens noch bis zum 30.03. präpariert werden.
Danach soll der noch vorhandene Schnee auf der Loipe und die Schneedepots, verteilt werden, damit der Schnee auf den Weideflächen und Wanderwegen schneller schmilzt.
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7. AK Soziales
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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7.1. Allfälliges
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Projekt „Pflegen und betreuen in Balderschwang“:
Am 13.03. fand ein erneuter Termin mit der AOK, Herr Hein, und den weiteren Akteuren statt. Marina Kuhn - Euregio, Laura Bereuter - Sozialsprengel, Anke Lässer, Peter Sonneborn und Konrad Kienle. An diesem Termin wurde besprochen, dass die AOK keinen rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde oder dem Sozialsprengel eingehen kann. Die AOK stellt gerne eine Checkliste zusammen für Pflegebedürftige aber auch für die Krankenkassen. Diese kann durch die Gemeinde ausgearbeitet werden und nach der Überprüfung der AOK veröffentlicht werden. Diese Checkliste soll in der Vorsorgemappe ebenfalls eingefügt werden. Ziel war es auch in der Sitzung, eine Lösung zu finden, dass die Pflegebedürftigen nicht in Vorleistungen gehen müssen, sondern dass die Leistung gleich mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Dies funktioniert in dem Rahmen, dass die AOK nach Pflegebudget den Betrag direkt an den Sozialsprengel überweist und falls die Leistung das Pflegebudget übersteigt, muss der Sozialsprengel, dies dem Pflegebedürftigen in Rechnung stellen.
Herr Hein wird der Gemeinde einen direkten Ansprechpartner in der AOK-Lindau geben um weitere Fragen oder Anliegen klären zu können.
Der AK ist sehr zufrieden mit dieser Lösung.
GR Peter Sonneborn stellt fest, dass umso länger diese Lösung bestand hat umso eher wird daraus ein rechtsverbindliches Gewohnheitsrecht.
Dritte BGMin Lässer berichtet über den monatlichen Termin in der VG vom LRA bzgl. Pflegeberatung.
Seniorenausflug – nachmittag:
BGM Kienle berichtet, dass diesen Samstag, 22.03.2025 ein Seniorenausflug stattfindet. Es ist geplant mit der Kutsche durchs Balderschwanger Tal zu fahren und anschließen mit Kaffee und Kuchen den Nachmittag im Gasthaus Kienle ausklingen zu lassen. Dritte BGMin Lässer hat hierfür alles Nötige organisiert und den Senioren bereits eine Einladung überreicht. BGM Kienle bedankt sich bei Frau Lässer.
Seniorenbeauftragte:
Dritte BGMin Lässer berichtet über die stattgefundene Sitzung mit den Seniorenbeauftragten des Landkreises. Diese Sitzungen sind immer sehr informativ. Sie teilte mit, dass sie vorgeschlagen hat, dass die nächste Sitzung in Balderschwang stattfinden kann. Der Termin wird vsl. Im Herbst sein. Genauere Infos leitet sie an GS Hillmann weiter.
Kleinkindbetreuung:
Dritte BGMin Lässer möchte nochmal auf das Thema Kleinkindbetreuung eingehen. Es kommen immer mehr Mütter auf sie zu, welche eine Betreuung wünschen. Die Gemeinde müsste sich Gedanken machen, ob sie eine solche Betreuung anbieten möchte und ob sich jemand aus Balderschwang bereiterklärt der diese Gruppe leitet. Es könnte ein Workshop stattfinden, in dem man weitere Punkte besprechen kann und evtl. die VG Hörnergruppe einplanen kann. BGM Kienle findet diese Idee sehr gut und bitte die dritte BGMin Lässer an diesem Projekt dranzubleiben.
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8. AK Bau & Landwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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8.1. Allfälliges
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Seminar mit dem AELF:
BGM Kienle berichtet über das gestrige Seminar vom AELF in Kempten – Landwirtschaftsamt. GR Jenn und GR Bilgeri waren ebenfalls anwesend und fanden das Seminar sehr informativ. Bei diesem Seminar wurden die Rechten und Pflichten der Gemeinden sowie die verschiedenen Verfahrensmöglichkeiten im Privilegierten gierten Bauen in der Land- und Forstwirtschaft vorgestellt.
Ifenblick:
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bio-Hotel Ifenblick“ sind gemeindliche Ausgleichsflächen notwendig. Dafür muss ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Bauherrschaft Familie Bianca Schiessl geschlossen werden.
Dieser Vertrag wird gerade mit der Verwaltung, dem Planungsbüro Sieber und dem AK Bau und Landwirtschaft erarbeitet. Es ist schade und nicht nachvollziehbar, dass die Bauleitung Herr Peter Schiessl erst so spät mit der Planung der geforderten Ausgleichsflächen begonnen hat. Jetzt muss die Gemeinde wieder unter erheblichen Zeitdruck weittragende Entscheidungen treffen. Der GR stellt übereinstimmend fest, dass die Zeitliche Verzögerung sämtlicher Genehmigungen nur durch die mangelhafte und unprofessionelle Antragsstellung der Bauherrschaft entstanden ist.
Torghele Wald & Fluh:
Das Hotel Torghele Wald & Fluh hat bereits eine Abbruchgenehmigung für den „Altbau“ beantragt und wird demnächst mit den Abbrucharbeiten beginnen.
Das Genehmigungsverfahren für den Wiederaufbau am LR Oberallgäu läuft bereits Die geforderten Grunddienstbarkeiten wurden nach langem hin und her,
zu Gunsten der Gemeinde BA im Grundbuch eingetragen.
Der GR fordert für den bereits gebauten Carport noch eine schriftliche Bestätigung der Genehmigung durch das Landratsamt.
Es ist festzuhalten, dass die Genehmigung ohne schriftlichen Antrag und Detailplanung erteilt wurde.
Diese Vorgehensweise ist dem zeitlichen Druck beim Genehmigungsverfahren geschuldet und wird zukünftig den „Dienst nach Vorschrift“ fördern bzw. rechtfertigen.
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9. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Gremium
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Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang)
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60. Gemeinderatssitzung
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Diskussionsverlauf
Der GR hat keine weiteren Fragen.
Datenstand vom 12.05.2025 08:27 Uhr