dem SV Hohenau 1949 e.V. für das Sportplatzgelände in Hohenau
Daten angezeigt aus Sitzung: 61. Sitzung des Gemeinderates, 28.05.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 61. Sitzung des Gemeinderates | 28.05.2019 | ö | 1.1 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit dem Pacht- und Benutzungsvertrag für das Sportplatzgelände in Hohenau zwischen der Gemeinde Hohenau und dem SV Hohenau 1949 e.V. Einverständnis. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorstandschaft des SV Hohenau 1949 e.V. diesem Vertrag zustimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.06.2019 08:40 Uhr