Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
? Landratsamt Freyung-Grafenau
? Untere Immissionsschutzbehörde/Technischer Umweltschutz
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Die Belange zur Landwirtschaft und zu gewerblichen Betrieben werden seitens des Gemeinderates Hohenau zur Kenntnis genommen. Da sich in unmittelbarer Nähe des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung Saulorn Süd keine derartigen Betriebe befinden, werden keine weiteren Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
? Landratsamt Freyung-Grafenau
? Kreisbrandrat
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Hinweise zum Brandschutz beachtet werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Zufahrt und Löschwasserversorgung sind erfüllt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
? Landratsamt Freyung-Grafenau
? Kreisbaumeister
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Die Stellungnahme des Kreisbaumeisters wird zu Kenntnis genommen. Nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister konnten die angesprochenen Bedenken ausgeräumt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
? Landratsamt Freyung-Grafenau
? Untere Naturschutzbehörde
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
§ 3 der Ergänzungssatzung wird aufgrund der Stellungnahme der Unteren Natur- schutzbehörde wie folgt geändert:
„Das Biotop 7147-0062-020 „Heckenbestand“, das sich im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Saulorn Süd befindet, wird als zu erhaltender Bestand festgesetzt. Mit der Bebauung ist entsprechend abzurücken.
Eine Eingrünung entlang der Südgrenze hat in Form von Obstbaumhochstämmen mit Abständen von 10 bis 12 m zu erfolgen. Fremdländische Nadelgehölze, insbesondere Thujen, sind nicht zulässig.
Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf ein Maß von max. 1,5 m zu begrenzen. Technische Böschungsbefestigungen (z.B. Gabionen, Betonmauern, Wasserbau-steine) sind nicht zulässig-
Bei der Zufahrt zum Wohnhaus sind versickerungsfähige Beläge zu verwenden. Bei der Errichtung einer Einzäunung sind Sockelmauern unzulässig und der Zaun-abstand von mind. 15 cm zur Geländeoberkante ist zu wahren.
Anfallendes Niederschlagswasser ist zu sammeln und für die Gartenbewässerung zu nutzen oder ist flächig zu versickern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 5
a) Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
? Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Bauvorhaben rechtzeitig vorher mit der Deutschen Telekom abgesprochen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 6
Bei folgenden Trägern öffentlicher Belange bestehen keine Einwände bzw. wurden keine Stellungnahmen abgebeben:
? Landratsamt Freyung-Grafenau: Untere Bauaufsichtsbehörde, Tiefbauamt
? Regierung von Niederbayern, Landshut
? Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
? Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen
? Regionaler Planungsverband Donau-Wald, Straubing
? Bayernwerk AG, Regen
? Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell
? Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
b) Satzungsbeschluss
Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Der Gemeinderat Hohenau beschließt die Ergänzungssatzung Saulorn Süd, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2016 10:01 Uhr