Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bauausschusses, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 3. Sitzung des Bauausschusses 16.09.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Seitens des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Garage und Wohnhaus außerhalb der Baugrenze, Garage nicht höhengleich, Dachüberstand von 1,10 m) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2022 13:10 Uhr