Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hötzelsberg-Nord" - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 25.06.2020 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Hötzelsberg-Nord“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 575 der Gemarkung Wasching mit einer Fläche von ca. 3,0 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:2.000):

Im Norden:        von FlStNrn. 573, 574, 628 bis 638
Im Westen:        von FlStNrn. 623 bis 627
Im Süden:        von FlStNr. 577
Im Osten:        von FlStNr. 576
jeweils der Gemarkung Wasching.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 31.07.2020 07:31 Uhr