Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Pferdehaltung Eppenberg-Südwest"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2024 ö beschließend 1.1

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau wird die Absicht erklärt, aufgrund der §§ 2, 9 und 10 BauGB, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Pferdehaltung Eppenberg-Südwest“ für den betreffenden Geltungsbereich auf den Grundstücken mit den FlStNrn. 1630 und 1631, jeweils der Gemarkung Wasching, aufzustellen. Der vom Planungsbüro vorgelegte Entwurf in der Fassung vom 25.07.2024 wird hiermit entsprechend gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Ein städtebaulicher Vertrag, zur Durchführung der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungskosten, ist gemäß § 10 Absatz 1 BauGB vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Wensauer ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.

Datenstand vom 20.09.2024 07:35 Uhr