Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 18; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Gemeinderates, 31.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 49. Sitzung des Gemeinderates 31.10.2024 ö 5.2

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im südwestlichen Bereich von Hohenau durch Deckblatt Nr. 18 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet (SO).
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit der Fl.St.Nrn. 76, 78 und 79 jeweils Teilfläche der Gemarkung Hohenau mit einer Fläche von ca. 9.000 m², die wie folgt umgrenzt sind:
Im Norden:        von Fl.St.Nr. 76 Teilfläche
Im Westen:        von Fl.St.Nr. 79 und 210/4 Teilfläche
Im Süden:        von Fl.St.Nr. 80
Im Osten:        von Fl.St.Nr. 75
jeweils der Gemarkung Hohenau.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. 
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss der Flächennutzungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Änderungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.11.2024 07:14 Uhr