1. Änderung des Bebauungsplanes "Neuraimundsreut-Nord"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 50. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 50. Sitzung des Gemeinderates | 28.11.2024 | ö | beschließend | 1.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenau beschließt, aufgrund der §§ 2, 9 und 10 BauGB, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neuraimundsreut-Nord“ aufzustellen.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 20 zu ändern.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM Armin Wensauer ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung noch nicht im Sitzungssaal anwesend.
Datenstand vom 20.12.2024 07:13 Uhr