Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Hohenau; Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Kampfhunden


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 63. Sitzung des Gemeinderates 25.07.2019 ö 7

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Steuersatz für jeden Kampfhund 300 € beträgt und bei der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 27.06.2019 wie folgt berücksichtigt wird:

Der § 5 Satz 3 lautet:
„Für jeden Kampfhund werden 300 € erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 08:53 Uhr