Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Hohenau; Beratung und Beschlussfassung über die Aufnahme von Kampfhunden
Daten angezeigt aus Sitzung: 63. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 63. Sitzung des Gemeinderates | 25.07.2019 | ö | 7 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Steuersatz für jeden Kampfhund 300 € beträgt und bei der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 27.06.2019 wie folgt berücksichtigt wird:
Der § 5 Satz 3 lautet:
„Für jeden Kampfhund werden 300 € erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2019 08:53 Uhr