Privatisierungsklausel nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 69. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung und der Gemeinderat Hohenau sind stets um eine sparsame und wirtschaftliche Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bemüht. So werden u.a. die Hoch- und Tiefbauarbeiten, die Baggerarbeiten, die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Wälder, die Grabarbeiten in den Friedhöfen, die Bankett- und Böschungsmäharbeiten, die Landschaftspflegearbeiten, der Winterdienst (teilweise), die Schülerbeförderung und die jährliche Fensterreinigung von Schule und Sporthalle bereits durch Dritte ausgeführt.
Weder die Verwaltung noch der Gemeinderat sehen momentan kein wirtschaftliches Potential, weiter Aufgaben zu privatisieren.
Der Gemeinderat Hohenau stellt fest, dass für eine weitere Einbeziehung privater Anbieter für Aufgaben der Gemeinde Hohenau kein weiterer wirtschaftlicher Vorteil zu erwirken ist. Der Beschluss wird im Sinne des Art. 61 Abs. 2 Satz2 GO gefasst. Zudem wird angeregt, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss mit diesem Thema in regelmäßigen Abständen bzw. bei den jährlichen Rechnungsprüfungsausschusssitzungen befasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 07:25 Uhr