Neues Umsatzsteuerrecht; Abgabe der Optionserklärung
Daten angezeigt aus Sitzung: 31. Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 31. Sitzung des Gemeinderates | 27.10.2016 | ö | 7 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Gemeinde Hohenau für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM Gais ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.
Datenstand vom 25.11.2016 09:03 Uhr