Bauantrag auf Abriss der bestehenden Scheune und Anbau mit Einliegerwohnung am bestehenden Haus in Raimundsreut
Daten angezeigt aus Sitzung: 14. Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 14. Sitzung des Bauausschusses | 06.10.2021 | ö | beschließend | 4 |
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a) anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
b) anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c) Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2021 09:05 Uhr