Beratung und Verabschiedung von Haushaltsplan und Finanzplan für das Jahr 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 11. Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 11. Sitzung des Gemeinderates | 25.03.2021 | ö | 1 |
Beschluss 1
Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.728.500,00 €
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.900.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 345 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 345 v.H.
2. Gewerbesteuer 345 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 990.000,00 €
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau wird dem vorliegenden Finanzplan 2021 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.04.2021 10:37 Uhr