Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.685.500,00 €
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.900.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 345 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 345 v.H.
2. Gewerbesteuer 345 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 990.000,00 €
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.