Beratung und Verabschiedung von Haushaltsplan für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö 10

Beschluss

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit        5.943.000,00 €
und
im Vermögenshaushalt        
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit        6.685.500,00 €

§ 2

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 2.900.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.        Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        345 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        345 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                345 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                        990.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2021 06:49 Uhr