Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 wegen Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Schönbrunnerhäuser-Nord"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 13. Sitzung des Gemeinderates 24.06.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Schönbrunnerhäuser-Nord durch Deckblatt Nr. 14 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet („SO Photovoltaik“).
Das Plangebiet umfasst das Grundstück mit Fl.St.Nr 1145 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von max. 3,0 ha, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden:        von Fl.St.Nr. 1143
Im Westen:        von Fl.St.Nr. 1143, 1145/1
Im Süden:        von Fl.St.Nr. 1146, 1147, 1148
Im Osten:        von Fl.St.Nr. 1142
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. 
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss der Flächennutzungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen. Evtl. wird ein städtebaulicher Vertrag wegen der Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Änderungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.07.2021 07:09 Uhr