Kommunale Service GmbH Hohenau; Beschlussfassung über die Bauftragung des Ersten Bürgermeisters zur Feststellung des Ergebnisses und des Jahresfehlbetrages und zur Entlastung der Geschäftsführung
Daten angezeigt aus Sitzung: 36. Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 36. Sitzung des Gemeinderates | 30.03.2017 | ö | 4 |
Beschluss
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der Erste Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Kommunalen Service GmbH Hohenau beauftragt wird, für das Jahr 2015 den Jahresfehlbetrag festzustellen und die Geschäftsführung zu entlasten.
BGM Schmid ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2017 07:38 Uhr