Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage
Daten angezeigt aus Sitzung: 36. Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 36. Sitzung des Gemeinderates | 30.03.2017 | ö | 12.1 |
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
- das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen wird,
- die Abwasser in den Ortskanal der gemeindlichen Abwasseranlage eingeleitet werden. Die Anschlussleitung bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt ist auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. An der Grundstücksgrenze ist ein entsprechender Kontrollschacht zu errichten.
- der in der Ergänzungssatzung vorgeschriebene „Obstbaumgürtel“ aus standortgerechten Halb- und Hochstämmen bei einem Pflanzabstand von 6 bis 8 m bestehen soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2017 07:38 Uhr