Antrag der FF Schönbrunn a. Lusen und der FF Bierhütte auf Überführung der bestehenden Kindergruppen in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr entsprechend Art. 7 Abs. 1 BayFwG
Daten angezeigt aus Sitzung: 42. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 42. Sitzung des Gemeinderates | 26.10.2017 | ö | 4 |
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenau beschließt, dass die Kindergruppen der Freiwilligen Feuerwehren Hohenau, Schönbrunn a. Lusen, Bierhütte, Kirchl und Saldenau ab dem 01.11.2017 in die gemeindliche Einrichtung Feuerwehr übergeleitet und als Kindergruppe im Sinne des Art. 7 Abs. 1 BayFwG geführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2017 09:56 Uhr