Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau eines Lagerraumes und einer Stellplatzüberdachung in Schönbrunnerhäuser


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bauausschusses, 17.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 39. Sitzung des Bauausschusses 17.04.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
b)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden,
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2024 16:18 Uhr