5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau"; Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 40. Sitzung des Bauausschusses | 26.06.2024 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Informationen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, nach Bewertung der ermittelten Informationen, die Abwägung für die 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Hohenau“ gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll.
Das Planungsbüro Karasch aus Kirchl wird beauftragt, die aus der Abwägung hervorgegangenen Änderungen bzw. Anpassungen und eine für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung notwendige Ausgleichsfläche in die Planungsunterlagen des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GRM Niemetz ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 26.07.2024 10:45 Uhr