Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 20 wegen Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neuraimundsreut-Nord"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö beschließend 1.2

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Neuraimundsreut-Nord durch Deckblatt Nr. 20 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Mischgebiet (MI) und erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neuraimundsreut-Nord". 
Das Plangebiet der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Teilfläche vom Grundstück mit der Fl.St.Nr. 1418 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen, mit einer Fläche von ca. 3750 m².
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. 
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss der Flächennutzungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2024 07:13 Uhr