Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Lagerraums an die bestehende Schreinerei in Kirchl


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bauausschusses, 16.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 16.04.2025 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass: 
a)        Anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Grünflächenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.


GRM Wittmann ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2025 07:40 Uhr