Außenbereichssatzung Schönbrunnerhäuser, Am Plaßlberg; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2016 ö beschließend 4

Beschluss 1

a)        Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

?        Landratsamt Freyung-Grafenau

?        Untere Immissionsschutzbehörde/Technischer Umweltschutz

       Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Die Belange zum Straßenverkehrslärm werden seitens des Gemeinderates Hohenau zur Kenntnis genommen Eine Verkehrslärmprognoseberechnung und aktive Lärmschutzmaßnahmen werden nicht für erforderlich gehalten, da durch die Außenbereichssatzung vorerst nur eine Bauparzelle geschaffen wird und alle anderen bestehenden Wohnhäuser bereits mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte bestehen.
Die Belange zur Landwirtschaft werden seitens des Gemeinderates Hohenau ebenfalls zur Kenntnis genommen. Da durch die Außenbereichssatzung vorerst nur eine Bauparzelle geschaffen wird und alle anderen besehenden Wohnhäuser bereits mehrere Jahre bzw. Jahrzehnte bestehen wird auf die Einholung des empfohlenen Gutachtens verzichtet. Außerdem wird bei Nr. 5 der Begründung auf mögliche periodisch auftretende Geräusch-, Geruchs- und Staubemissionen hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

a)        Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

?        Landratsamt Freyung-Grafenau

?        Kreisbrandrat

Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Hinweise zum Brandschutz beachtet werden. Die Anforderungen hinsichtlich der Zufahrt und Löschwasserversorgung sind erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

a)        Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

?        Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg

Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Bauvorhaben rechtzeitig vorher mit der Deutschen Telekom abgesprochen werden.

Bei folgenden Trägern öffentlicher Belange bestehen keine Einwände bzw. wurden keine Stellungnahmen abgebeben:
?        Landratsamt Freyung-Grafenau: Untere Naturschutzbehörde, Untere Bauaufsichtsbehörde, Kreisbaumeister, Tiefbauamt
?        Regierung von Niederbayern, Landshut
?        Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
?        Amt für Ernährung, Landwirtschaft  und Forsten, Regen
?        Regionaler Planungsverband Donau Wald, Straubing
?        Bayernwerk AG, Regen
?        Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald, Außernzell
?        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

b)        Satzungsbeschluss

Ergebnis der Beratung und Abstimmung:
Der Gemeinderat Hohenau beschließt die Außenbereichssatzung Schönbrunnerhäuser, Am Plaßlberg, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2016 08:05 Uhr