Erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO Biogasanlage" wegen baulicher Veränderungen, Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bauausschusses, 27.05.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, den in der GR-Sitzung am 19.12.2019 erlassenen Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Um künftige geplante bauliche Änderungen (Erneuerung der Gashauben, Einbau eines zusätzlichen BHKW´s, Neubau einer Klärschlammtrocknung und eines Gewächshauses) durchführen zu können, wird die erste Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Biogasanlage“ in Schönbrunnerhäuser wie folgt beschlossen:
Änderungen / Neufestsetzungen
- Aufnahme der unten folgenden Textbausteine in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Punkt 2; Art und Maß der Nutzung im Unterpunkt 2.1.
- Anlagen zur Abwärmenutzung (z.B. Trocknungsanlagen jeglicher Art; Gewächshäuser)
- Anlagen zur Weiterverarbeitung von anfallenden Endstoffen (z.B. Pellettierungsanlagen, Verpackungsanlagen etc.)
- Aufnahme der unten folgenden Textbausteine in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Punkt 4; Bauliche Gestaltung
- Im Unterpunkt 4.2. Änderung der Wandhöhe von Gebäuden von 5,0 m auf 6,0 m
- Erstellen eines neuen Unterpunktes 4.3 für die zu erneuernden Gashauben, mit folgendem Text:
Die Firsthöhe / Gashaubenhöhe von Tragluftdächern ist an höchster Stelle auf 14,00 m über natürlichem Gelände begrenzt. Die Farb- / Formgestaltung ist der aktuellen TRAS 120 zu entnehmen.
Die Ausarbeitung der ersten Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Auftrag des Betreibers bzw. Bauherrn, der Bioenergie Süd GmbH & Co. Hohenau KG, Schönbrunnerhäuser 694, 94545 Hohenau, durch das Planungsbüro Snow Leopard Projects GmbH, Marktplatz 23, 94419 Reisbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 13:06 Uhr