Datum: 20.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 16:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung der Stadt Freyung - Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Ferienpark Geyersberg"
2 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau, wegen dem Erlass einer Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West", durch Deckblatt Nr. 13
3 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Neuraimundsreut
4 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohenau
5 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Hohenau
6 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen
7 Bauantrag auf Neubau einer Dachgaube an das bestehende Wohnhaus in Saulorn
8 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser
9 Informationen des Bürgermeisters
9.1 Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus in Schönrunnerhäuser
9.2 Antrag auf Tekturplan zum Anbau an ein Einfamilienwohnhaus in Kapfham
9.3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Schönbrunn a.Lusen
9.4 Bauantrag auf Errcihtung einer Silo-Überdachung in Hötzelsberg
9.5 Bauantrag auf Renovierung einer ehemaligen Gewerbehalle und Umnutzung in eine private Lagerhalle in Buchberg
10 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
11 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

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1. Bauleitplanung der Stadt Freyung - Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB; Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "SO Ferienpark Geyersberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Ferienpark Geyersberg“ im Bereich der Grundstücke mit Fl.St.Nrn. 506/6 (Teilfläche), 506/11 und 506/13 jeweils der Gemarkung Ort, Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau, wegen dem Erlass einer Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West", durch Deckblatt Nr. 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 13 „WA Schönbrunn am Lusen West“.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, den genannten Antrag unter den gleichen Bedingungen weiter zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (2 Vollgeschosse [EG+OG], Wohngebäudehöhe und Garagenhöhe [+0,5 m], Bauweise Doppelgarage [Firstrichtung 90° gedreht zum Wohngebäude] und Wohngebäude außerhalb der Baugrenze) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Neubau einer Dachgaube an das bestehende Wohnhaus in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö 9
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9.1. Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus in Schönrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 9.1
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9.2. Antrag auf Tekturplan zum Anbau an ein Einfamilienwohnhaus in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 9.2
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9.3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 9.3
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9.4. Bauantrag auf Errcihtung einer Silo-Überdachung in Hötzelsberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 9.4
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9.5. Bauantrag auf Renovierung einer ehemaligen Gewerbehalle und Umnutzung in eine private Lagerhalle in Buchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 9.5
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10. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

11. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 5. Sitzung des Bauausschusses 20.01.2021 ö 11
Datenstand vom 02.02.2021 07:18 Uhr