Datum: 19.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:23 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens in Schönbrunn a. Lusen
2 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Weidhütte
3 Bauantrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Schönbrunn a. Lusen
4 Bauantrag auf Neubau einer Garage und eines Holzlagers in Haslach
5 Bauantrag auf Errichtung einer Garage nach Abbruch des Baubestandes in Saldenau
6 Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Eppenberg
7 Bauantrag auf Errichtung eines Flutlichtmastens in Schönbrunn a. Lusen
8 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen.
9 Außenbereichssatzung "Schönbrunnermühle"; Aufstellungsbeschuss
10 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
11 Informationen des Bürgermeisters
12 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
20.05.2021

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1. Bauantrag auf Anbau eines Wintergartens in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Weidhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

(GRM Pauli Hans-Jürgen ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau einer Garage und eines Holzlagers in Haslach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

(GRM Wensauer ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Errichtung einer Garage nach Abbruch des Baubestandes in Saldenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

(GRM Poxleitner ist gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Errichtung eines Flutlichtmastens in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a. Lusen.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den genannten Antrag unter den gleichen Bedingungen weiter zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Außenbereichssatzung "Schönbrunnermühle"; Aufstellungsbeschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, auf Grund des § 35 BauGB, eine Außenbereichssatzung „Schönbrunnermühle“ für den betreffenden Geltungsbereich in Schönbrunn a. Lusen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö beschließend 10
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11. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö 11
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12. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 9. Sitzung des Bauausschusses 19.05.2021 ö 12
Datenstand vom 09.11.2022 11:36 Uhr