Datum: 16.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost";
1.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange
1.2 Satzungsbeschluss
2 Bauantrag auf Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Neuraimundsreut
3 Bauantrag auf Neubau einer Klärschlammtrocknungsanlage zur Abwärmenutzung mit Abluftbehandlung, Betriebscontainer und Trockenschlammsilo in Schönbrunnerhäuser
4 Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhallte, Bauabschnitt 1 eines Medizinischen Versorgungs-Zentrums in Hohenau
5 Antrag auf Errichtung von einem Mehrfamilienhaus und drei Doppelhäusern in Hohenau
6 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
Bekanntmachung - Abgenommen am:
17.06.2021

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1. Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost";

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 1
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1.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Stellungnahme Landratsamt Freyung-Grafenau – Technischer Umweltschutz vom 18.05.2021

Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zum Lärmschutz werden zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Entfernung des Plangebietes von mehr als 85 m zur Kreisstraße FRG 44 ist keine entscheidungserhebliche Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr vorhanden.
Aufgrund der bereits vorhandenen Wohnnutzungen innerhalb des Geltungsbereichs und in der Nachbarschaft ergeben sich aus dem Erlass der Ergänzungssatzung keine zusätzlichen Einschränkungen für bestehende Anlagen und vorhandene gewerbliche bzw. landwirtschaftliche Nutzungen. Auf die Erstellung eines Lärmgutachtens kann daher aus Sicht der Gemeinde Hohenau verzichtet werden.

Änderungen an der Satzung in Bezug auf das Thema Lärmschutz sind nicht erforderlich.


Stellungnahme AELF Regen vom 16.04.2021
Abwägungsvorschlag:
Die Hinweise zur Immission und Bepflanzung werden zur Kenntnis genommen.

Änderungen an der Satzung in Bezug auf die Themen Immission (Geruch, Lärm, Staub) und Bepflanzung sind nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Neubau einer Klärschlammtrocknungsanlage zur Abwärmenutzung mit Abluftbehandlung, Betriebscontainer und Trockenschlammsilo in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Errichtung einer Lagerhallte, Bauabschnitt 1 eines Medizinischen Versorgungs-Zentrums in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund, vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Errichtung von einem Mehrfamilienhaus und drei Doppelhäusern in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund, vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 16.06.2021 ö beschließend 6
Datenstand vom 09.11.2022 11:38 Uhr