Datum: 27.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Außenbereichssatzung "Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord"
1.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange
1.2 Billigungsbeschluss
2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönbrunn am Lusen
3 Bauantrag auf Anbau und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Anbau einer Gaube in Neuraimundsreut
4 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Eppenberg
5 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn am Lusen
6 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Tiny-Hauses in Schönbrunnerhäuser
7 Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Kirchl
8 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Hohenau
9 Besichtigung der Baufortschritte an der Kläranlage in Hohenau und bei den Pumpstationen in Haag und in Saulorn
10 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
11 Informationen des Bürgermeisters
11.1 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost"
11.2 Bauleitplanung der Gemeinde Ringelai; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wegen Änderung der Planung
11.3 Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen
11.4 Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage
12 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
12.1 Besichtigung der Straße in Schönbrunn am Lusen, im Bereich Baugebiet "Kapellenfeld" hinsichtlich der Oberflächenwasserableitung bei Starkregen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
29.07.2021

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1. Außenbereichssatzung "Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 1
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1.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die erhaltenen Hinweise der Fachstellen im Rahmen der 1. Beteiligung zur Kenntnis und beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord“, gemäß dem beigefügten Abwägungsprotokoll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Poxleitner ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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1.2. Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der überarbeitete Entwurf der Außenbereichssatzung „Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord“ wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der erneuten Auslegung und Beteiligung gemäß § 13 Abs.2 Nr.2 und § 13 Abs.2 Nr.3 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Poxleitner ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönbrunn am Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Wohnhaus und Garage außerhalb der Baugrenze) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Mischwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund, vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Anbau und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Anbau einer Gaube in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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5. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn am Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Mischwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Tiny-Hauses in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Tiny-Haus an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Mischwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Besichtigung der Baufortschritte an der Kläranlage in Hohenau und bei den Pumpstationen in Haag und in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 9
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10. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 10
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11. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö 11
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11.1. Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Ergänzungssatzung "Neuraimundsreut Nord-Ost"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 11.1
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11.2. Bauleitplanung der Gemeinde Ringelai; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wegen Änderung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 11.2
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11.3. Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 11.3
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11.4. Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 11.4
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12. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö 12
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12.1. Besichtigung der Straße in Schönbrunn am Lusen, im Bereich Baugebiet "Kapellenfeld" hinsichtlich der Oberflächenwasserableitung bei Starkregen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 11. Sitzung des Bauausschusses 27.07.2021 ö beschließend 12.1
Datenstand vom 01.10.2021 07:33 Uhr