Datum: 06.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Außenbereichssatzung "Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord"
1.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
1.2 Satzungsbeschluss
2 Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wegen Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriendorf Grafenau“ mit integriertem Grünordnungsplan
3 Bauleitplanung der Stadt Freyung; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Aufstellung Bebauungsplan "Köppenreut"
4 Bauantrag auf Abriss der bestehenden Scheune und Anbau mit Einliegerwohnung am bestehenden Haus in Raimundsreut
5 Bauantrag auf Neubau einer Garage mir Nebenräumen in Kirchl
6 Bauantrag auf Neubau eines Bürogebäudes in Hohenau
7 Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung in Saulorn
8 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses und einer Maschinenhalle in Haag
9 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Produktionshalle für Holzverarbeitung in Schönbrunn a.Lusen
10 Antrag auf Vorbescheid auf Energetische Sanierung und Dachgeschoss Ausbau, sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser
11 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
12 Festlegung der Bauausschuss - Sitzungstermine für das Jahr 2022
13 Informationen des Bürgermeisters
14 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
07.10.2021

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1. Außenbereichssatzung "Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 1
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1.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 1.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Fachstellenhinweise der im Rahmen der 2. Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die deren Abwägung, gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll, zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord“.
Das Planungsbüro Poxleitner aus Saulorn wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen/Anpassungen in die textlichen Festsetzungen einzuarbeiten/aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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1.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 1.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Außenbereichssatzung „Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord" mit Begründung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung. 
Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wegen Aufstellung des Bebauungsplanes „Feriendorf Grafenau“ mit integriertem Grünordnungsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Stadt Freyung; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Aufstellung Bebauungsplan "Köppenreut"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Abriss der bestehenden Scheune und Anbau mit Einliegerwohnung am bestehenden Haus in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Neubau einer Garage mir Nebenräumen in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Dachfarbe, Gebäudegröße und -höhe, Abstand von der Straße) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        die zu errichtende Garage an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Mischwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Bauantrag auf Neubau eines Bürogebäudes in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen und Befreiungen (Abstandsfläche, Baugrenzenüberschreitung und Dachgestaltung) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Mischwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Bauantrag auf Errichtung einer Terrassenüberdachung in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses und einer Maschinenhalle in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und an eine Kleinkläranlage, die den aktuell entsprechenden Vorschriften entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund, vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung einer Produktionshalle für Holzverarbeitung in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid auf Energetische Sanierung und Dachgeschoss Ausbau, sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu erweiternde Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutzwasserkanal) angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 11
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12. Festlegung der Bauausschuss - Sitzungstermine für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 12
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13. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö 13
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14. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö 14
Datenstand vom 29.10.2021 09:05 Uhr