Datum: 19.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Errichtung eines Tiny-Hauses in Schönbrunnerhäuser
2 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Pferdestalles mit teilweise befestigtem Schlechtwetterauslauf (Paddock), Bewegungsplatz und fester Einzäunung für Weideflächen in Unterkashof
3 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser
4 Vierte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen Errichtung eines Bürogebäudes; Aufstellungsbeschluss
5 Bebauungsplan "Kirchl Nord-West"; Aufstellungsbeschluss
6 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
7 Informationen des Bürgermeisters
7.1 Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in Schönbrunn a. Lusen
7.2 Bauantrag auf Neubau eines MVZ "Medizinisches Versorgungs Zentrum", Bauabschnitt 2 Neubau eines "Ärzte-Versorgungs-Schulungs"-Gebäudes in Hohenau
7.3 Antrag auf Tektur zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl
8 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
20.01.2022

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1. Bauantrag auf Errichtung eines Tiny-Hauses in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Pferdestalles mit teilweise befestigtem Schlechtwetterauslauf (Paddock), Bewegungsplatz und fester Einzäunung für Weideflächen in Unterkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden,
c)        vom zuständigen Landwirtschaftsamt die entsprechende Privilegierung vorgelegt wird.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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3. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.
Die Vorgaben und Festsetzungen der Außenbereichssatzung „Schönbrunnerhäuser Am Plaßlberg Nord“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Vierte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen Errichtung eines Bürogebäudes; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Für die Erweiterung eines Gewerbegebietes mit Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.St.Nr. 181/11 der Gemarkung Hohenau wird die Aufstellung zur vierten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Hohenau“, wegen Errichtung eines Bürogebäudes, beschlossen.
Die Ausarbeitung und Änderung des Bebauungsplanes erfolgen im Auftrag des Bauherrn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Kirchl Nord-West"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, aufgrund der §§ 2, 9, 10 und 13b BauGB, einen Bebauungsplan „Kirchl Nord-West“ für den betreffenden Geltungsbereich auf den Grundstücken mit der Fl.St.Nrn. 484 Teilfläche und 485 Teilfläche jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen aufzustellen. Der vom Planungsbüro vorgelegte Entwurf vom 07.01.2022 wird hiermit entsprechend gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens haben die Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 6
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7. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö 7
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7.1. Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 7.1
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7.2. Bauantrag auf Neubau eines MVZ "Medizinisches Versorgungs Zentrum", Bauabschnitt 2 Neubau eines "Ärzte-Versorgungs-Schulungs"-Gebäudes in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 7.2
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7.3. Antrag auf Tektur zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 7.3
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8. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö 8
Datenstand vom 01.03.2022 06:58 Uhr