Datum: 16.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 17:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen
2 Bauantrag auf Aufstockung und Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Kirchl/Siedlung
3 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Holzlager- und Geräteschuppens in Schönbrunn a.Lusen
4 Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in Kirchl
5 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Haag
6 Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Neuraimundsreut
7 Antrag auf Vorbescheid auf Anbau an ein Bestandsgebäude mit Erweiterung der Bestandsgarage in Schönbrunnerhäuser
8 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
9 Informationen des Bürgermeisters
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
17.02.2022

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1. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Aufstockung und Umbau eines bestehenden Wohnhauses in Kirchl/Siedlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Holzlager- und Geräteschuppens in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,

  1. der „2-Meter Schutzstreifen“ der nördlich des geplanten Gebäudes vorbeiführenden Kanalleitung, wie in der Grunddienstbarkeit festgelegt, freizuhalten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid auf Anbau an ein Bestandsgebäude mit Erweiterung der Bestandsgarage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und an eine private Kleinkläranlage, welche den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen an Reinigungsleistung und Gewässerschutz entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö beschließend 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö 9
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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 17. Sitzung des Bauausschusses 16.02.2022 ö 10
Datenstand vom 01.04.2022 11:59 Uhr