Datum: 23.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Energetische Sanierung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser
2 Bauantrag auf Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses in Bierhütte
3 Bauantrag auf Aufstockung eines Wohnhauses in Glashütte
4 Bauantrag auf Wiederaufbau einer abgebrannten Garage in Schönbrunn a. Lusen
5 Bauantrag auf Anbau an ein Einfamilienhaus und Einbau einer Dachgaube in Kirchl
6 Vierte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen Errichtung eines Bürogebäudes;
6.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
7 Bebauungsplan "Kirchl Nord-West"
7.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
7.2 Satzungsbeschluss
8 Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"; Billigungsbeschluss
9 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
10 Informationen des Bürgermeisters
10.1 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau einer Garage in Schönbrunnerhäuser
11 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
24.03.2022

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1. Bauantrag auf Energetische Sanierung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. die Erweiterung des bestehenden Anwesens ordnungsgemäß an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern
  2. für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung).  
  3. anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  4. anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
  5. Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses in Bierhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Aufstockung eines Wohnhauses in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Wiederaufbau einer abgebrannten Garage in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Anbau an ein Einfamilienhaus und Einbau einer Dachgaube in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Vierte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen Errichtung eines Bürogebäudes;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 6
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6.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren gemäß § 30 BauGB mit der erneuten Auslegung und Beteiligung, laut Hinweis aus dieser Stellungnahme, fortzuführen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Kirchl Nord-West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 7
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7.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des  Bebauungsplanes „Kirchl Nord-West“ gemäß dem beigefügten Abwägungsprotokoll.
Das Planungsbüro Karasch, Kirchl wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen des Bebauungsplanes einzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt den Bebauungsplan „Kirchl Nord-West", mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Der vom Planungsbüro vorgelegte Entwurf, mit dem erweitertem Geltungsbereich und der geänderten Begründung, zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Schönbrunn am Lusen West“ in der Fassung vom 29.11.2021 wird vom Bauausschuss Hohenau gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten der Bauleitplanung zur Ergänzungssatzung „Schönbrunn am Lusen West“ tragen die beiden Grundstückseigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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9. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö beschließend 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö 10
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10.1. Antrag auf Vorbescheid auf Neubau einer Garage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö 10.1
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11. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 18. Sitzung des Bauausschusses 23.03.2022 ö 11
Datenstand vom 01.04.2022 12:01 Uhr