Datum: 07.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses in Neuraimundsreut
2 Antrag auf Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Lagerraum in Kirchl
3 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a.Lusen
4 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kapfham
5 Durchführung eines Zustimmungsverfahrens zum Umbbau eines Gebäudes in Glashütte
6 Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zum Neubau eines zweigeschossigen Wohngebäudes in Bierhütte
7 Außenbereichssatzung "Buchberg-Süd"
7.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belang, Abwägungsbeschluss
7.2 Satzungsbeschluss
8 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
9 Informationen des Bürgermeisters
9.1 Bauantrag auf Sanierung und Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit altersgerechten Umbau in Raimundsreut
9.2 Bauantrag auf Nutzungsänderung Anbau Scheune in Brennerei in Schönbrunn a. Lusen
9.3 Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wegen Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 im Bereich des Bebauungsplanes "WA Neudorf-Süd"
9.4 Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Aufstellung des Bebauungsplanes "WA Neudorf-Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
9.5 Ergebnis der Überprüfung der Beschattungseinrichtung an der Turnhalle in Schönbrunn a. Lusen
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
08.09.2022

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1. Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden,
f)        der ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg nicht auf Kosten der Gemeinde Hohenau asphaltiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Tekturplan zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Lagerraum in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,

d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Kapfham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,

b)        die Entwässerungsleitung im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett voneinander getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird und für die jeweiligen Entwässerungsleitungen vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze entsprechende Kontrollschächte errichtet werden. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung).   
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz gelangt, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig versickert bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist, oder ordnungsgemäß in das öffentliche Regenwassernetz eingeleitet wird. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Durchführung eines Zustimmungsverfahrens zum Umbbau eines Gebäudes in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis die Zustimmung nach Art. 73 BO zum geplanten Vorhaben ohne Auflagen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zum Neubau eines zweigeschossigen Wohngebäudes in Bierhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den genannten Antrag unter den gleichen Bedingungen weiter zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Außenbereichssatzung "Buchberg-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 7
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7.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belang, Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Hinweise der im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die Abwägung, gemäß beigefügten Abwägungsprotokoll, zur Aufstellung der Außenbereichssatzung „Buchberg-Süd“ der Gemeinde Hohenau.
Das Planungsbüro Fraunhofer, Tiefenbach wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen/Anpassungen in die Begründung einzuarbeiten/aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Außenbereichssatzung „Buchberg-Süd" mit Begründung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung. 
Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö 9
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9.1. Bauantrag auf Sanierung und Anbau eines bestehenden Wohnhauses mit altersgerechten Umbau in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 9.1
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9.2. Bauantrag auf Nutzungsänderung Anbau Scheune in Brennerei in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 9.2
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9.3. Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wegen Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 im Bereich des Bebauungsplanes "WA Neudorf-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 9.3
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9.4. Bauleitplanung der Stadt Grafenau; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Aufstellung des Bebauungsplanes "WA Neudorf-Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 9.4
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9.5. Ergebnis der Überprüfung der Beschattungseinrichtung an der Turnhalle in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö beschließend 9.5
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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 23. Sitzung des Bauausschusses 07.09.2022 ö 10
Datenstand vom 04.10.2022 08:31 Uhr