Datum: 12.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tekturantrag auf Errichtung eines Antennenträgers (25m Stahlgittermast) inkl. Outdoortechnik auf Schotterfläche in Kapfham; Tektur wegen Verschiebung des Mastes gegenüber der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Dachsanierung des bestehenden Wohnhauses in Eppenberg
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Hotel zu Wohnen in Bierhütte
4 Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Carports in Schönbrunn a.Lusen
5 Antrag auf Baugenehmigung auf Erweiterung des Nebengebäudes, Errichtung eines Hühnerstalls, sowie Nutzungsänderung Kleintiergebäude in barrierefreie Wohnung in Neuraimundsreut
6 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Geräteschuppens in Neuraimundsreut
7 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Schönbrunn a.Lusen
8 Bebauungsplan "Raimundsreut-Mitte"; Aufstellungsbeschluss
9 Bebauungsplan "Saulorn - Hinterwiesen"
9.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
9.2 Satzungsbeschluss
10 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
11 Festlegung der Bauausschuss - Sitzungstermine für das Jahr 2023
12 Informationen des Bürgermeisters
12.1 Unterlagen zu Bauanträgen bei Errichtung baulicher Anlagen im Gemeindebereich Hohenau
12.2 Inkrafttreten der Außenbereichssatzung "Buchberg-Süd"
12.3 Bauleitplanung der Gemeinde Mauth; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Änderung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 6, „SO Solarpark Mauth“
12.4 Beratung über öffentliche Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindebereich Hohenau
13 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
13.10.2022

zum Seitenanfang

1. Tekturantrag auf Errichtung eines Antennenträgers (25m Stahlgittermast) inkl. Outdoortechnik auf Schotterfläche in Kapfham; Tektur wegen Verschiebung des Mastes gegenüber der Baugenehmigung aus dem Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Baugenehmigung zur Dachsanierung des bestehenden Wohnhauses in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Hotel zu Wohnen in Bierhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Aus vorstehend genannten Gründen wird das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Carports in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Baugenehmigung auf Erweiterung des Nebengebäudes, Errichtung eines Hühnerstalls, sowie Nutzungsänderung Kleintiergebäude in barrierefreie Wohnung in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. das für die Nutzungsänderung vorgesehene Gebäude an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
  2. für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom beantragten Wohngebäude (vormals Kleintiergebäude) bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
  3. anfallendes Niederschlagswasser aller im Bauantrag aufgeführten Gebäude möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  4. die Zufahrt über das private Nachbargrundstück erfolgt und privatrechtlich gesichert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Geräteschuppens in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  2. der „2-Meter Schutzstreifen“ zu den beiden nördlich am geplanten Gebäude vorbeiführenden Abwasserleitungen (Freispiegel- und Druckleitung), wie in der Grunddienstbarkeit eingetragen, von Überbauung freigehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan "Raimundsreut-Mitte"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, aufgrund der §§ 2, 9, 10 und 13b BauGB, einen Bebauungsplan „Raimundsreut-Mitte“ für den betreffenden Geltungsbereich auf den Grundstücken mit der Fl.St.Nrn. 1501, 1502, 1503 und 1504 jeweils Teilfläche und jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen aufzustellen. 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens haben die Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bebauungsplan "Saulorn - Hinterwiesen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 9
zum Seitenanfang

9.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 9.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Hinweise der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt deren Abwägung, gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll, zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Saulorn - Hinterwiesen“ der Gemeinde Hohenau.
Das Planungsbüro Team Umwelt und Landschaft, Deggendorf wird beauftragt, die im Abwägungsprotokoll genannten Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen der Bauleitplanung einzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 9.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt den qualifizierten Bebauungsplan „Saulorn - Hinterwiesen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 10
zum Seitenanfang

11. Festlegung der Bauausschuss - Sitzungstermine für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 11
zum Seitenanfang

12. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Unterlagen zu Bauanträgen bei Errichtung baulicher Anlagen im Gemeindebereich Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 12.1
zum Seitenanfang

12.2. Inkrafttreten der Außenbereichssatzung "Buchberg-Süd"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 12.2
zum Seitenanfang

12.3. Bauleitplanung der Gemeinde Mauth; Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wegen Änderung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes, Deckblatt Nr. 6, „SO Solarpark Mauth“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 12.3
zum Seitenanfang

12.4. Beratung über öffentliche Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindebereich Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö beschließend 12.4
zum Seitenanfang

13. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 24. Sitzung des Bauausschusses 12.10.2022 ö 13
Datenstand vom 28.10.2022 07:56 Uhr