Datum: 18.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Tektrur zur Eingabeplanung auf Energetische Sanierung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser
2 Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"
2.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
2.2 Satzungsbeschluss
3 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
4 Informationen des Bürgermeisters
4.1 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
5 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
19.01.2023

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1. Antrag auf Tektrur zur Eingabeplanung auf Energetische Sanierung, Umbau sowie Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. die Erweiterung des bestehenden Anwesens ordnungsgemäß an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
  2. für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
  3. anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  4. anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
  5. Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 2
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2.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Hinweise der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt deren Abwägung, gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll, zur Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Schönbrunn am Lusen West“ der Gemeinde Hohenau.

Das Ingenieurbüro Pichlmeier, Schönberg wird beauftragt, die im Abwägungsprotokoll genannten geringfügigen Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen der Bauleitplanung einzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 2.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "Schönbrunn am Lusen West" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 
Die Satzung tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 3
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4. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö 4
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4.1. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö beschließend 4.1
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5. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 26. Sitzung des Bauausschusses 18.01.2023 ö 5
Datenstand vom 30.01.2023 13:24 Uhr