Datum: 22.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer Pferdestallung in Unterkashof
2 Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Traktorgarage in Kirchl
3 Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kirchl
4 Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Wohnhaus in Glashütte
5 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunnerhäuser
6 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Oberkashof
7 Bebauungsplan "Raimundsreut-Mitte"
7.1 Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss
7.2 Satzungsbeschluss
8 Mitteilung über genehmigt bzw. abgelehnte Bauvorhaben
9 Informationen des Bürgermeisters
9.1 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
9.2 Eingrünungsmaßnahmen für den Mobilfunkmast am Standort Bierhütte
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
23.03.2023

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1. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer Pferdestallung in Unterkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser für die gärtnerische Nutzung in einer mindestens 2 m³ großen Zisterne gesammelt wird. Anfallendes Überwasser aus der Zisterne ist, soweit bodentechnisch möglich, breitflächig zu versickern. Niederschlagswasser muss ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Traktorgarage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Wohnhaus in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. der zu errichtende Anbau an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Falls neue Anschlussleitungen an den öffentlichen Schmutzwasserkanal erforderlich werden, sind die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
  2. für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Falls der Anschluss des häuslichen Abwassers an das öffentliche Kanalnetz im freien Gefälle nicht möglich ist, ist eine Abwasserhebeanlage einzubauen. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und, falls erforderlich auch die Abwasserhebeanlage, sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage in Oberkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Raimundsreut-Mitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 7
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7.1. Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 7.1

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des  Bebauungsplanes „Raimundsreut - Mitte“ gemäß dem beigefügten Abwägungsprotokoll.
Das Planungsbüro Karasch aus Kirchl wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen des Bebauungsplanes einzuarbeiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 7.2

Beschluss

Der Bauausschuss Hohenau beschließt den Bebauungsplan „Raimundsreut - Mitte" mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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8. Mitteilung über genehmigt bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 9
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9.1. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 9.1
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9.2. Eingrünungsmaßnahmen für den Mobilfunkmast am Standort Bierhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö beschließend 9.2
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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 28. Sitzung des Bauausschusses 22.03.2023 ö 10
Datenstand vom 28.04.2023 10:57 Uhr