Datum: 26.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau eines Lagers an das Bestandslager in Hohenau
2 Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch und Anbau an das bestehende Gebäude in Raimundsreut
3 Antrag auf Baugenehmigung auf energetische Sanierung eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Doppelgarage und einer Einliegerwohnung in Schönbrunn a. Lusen
4 Antrag auf Tektur zur Eingabeplanung auf Neubau eines Wohnhauses in Unterkashof
5 Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Saulorn
6 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung eines Mischwaldes im Bereich Schönbrunn a. Lusen
7 Fünfte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes; Aufstellungsbeschluss
8 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
9 Informationen des Bürgermeisters
9.1 Sachstand zu verschiedenen Bautätigkeiten
9.2 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
27.07.2023

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1. Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau eines Lagers an das Bestandslager in Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Einer Abstandsflächenübernahme für das betroffene Grundstück mit der Fl.St.Nr. 240 der Gemarkung Hohenau wird zugestimmt. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch und Anbau an das bestehende Gebäude in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber zufließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung auf energetische Sanierung eines Einfamilienhauses mit Errichtung einer Doppelgarage und einer Einliegerwohnung in Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
b)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Tektur zur Eingabeplanung auf Neubau eines Wohnhauses in Unterkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung). 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den Vorbescheid, mit dem Aktenzeichen: 40-1-VB-38-2016, unter den gleichen Bedingungen zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Erstaufforstung eines Mischwaldes im Bereich Schönbrunn a. Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht mit einer Aufforstung eines Mischwaldes auf der Fl.St.Nr. 804/0 der Gemarkung Hohenau Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Fünfte Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Gewerbegebiet Hohenau" wegen der geplanten Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, aufgrund der §§ 2, 9 und 10 BauGB für einen Bereich im Gewerbepark Hohenau, mit den FlStNrn. 181, 181/12, 181/13, 181/14 und 181/18 jeweils der Gemarkung Hohenau, die 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Hohenau“ aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Niemetz ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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8. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 8
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9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö 9
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9.1. Sachstand zu verschiedenen Bautätigkeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 9.1
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9.2. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö beschließend 9.2
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10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 32. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2023 ö 10
Datenstand vom 29.09.2023 08:21 Uhr