Datum: 06.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer Schleppdachgaube und Anbau einer Terasse in Haag
2 Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Garage in Saldenau
3 Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Bestandsgarage in Schönbrunnerhäuser
4 Antrag auf Baugenehmigung auf Umbau bzw. Anbau eines Bestandsgebäudes in Schönbrunnerhäuser
5 Antrag auf Anbau eines Carports an eine bestehende Garage und Errichtung einer Winkelstützwand in Schönbrunn a.Lusen
6 Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau eines Wintergartens und Aufstockung einer Garage in Schönbrunnerhäuser
7 Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Schönbrunn a.Lusen
8 Antrag auf Baugenehmigung auf Erstellen einer neuen Fütterungsanlage für eine Biogasanlage mit einer Überdachung des Technikbereiches sowie Abbruch von zwei bestehenden Fütterungsanlagen in Schönbrunnerhäuser
9 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage in Weidhütte
10 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wohnhauses für zweite Wohneinheit in Eppenberg
11 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Haslach
12 Antrag auf Vorbescheid auf Erneuerung einer bestehenden Maschinenhalle und Erweiterung einer bestehenden Hackschnitzelhalle in Unterkashof
13 Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser
14 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
15 Informationen des Bürgermeisters
15.1 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
Bekanntmachung - Abgenommen am:
07.09.2023

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1. Antrag auf Baugenehmigung auf Neubau einer Schleppdachgaube und Anbau einer Terasse in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau einer Garage in Saldenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Bestandsgarage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

b)        anfallendes Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung auf Umbau bzw. Anbau eines Bestandsgebäudes in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 

a)        der Um- bzw Anbau des Bestandsgebäudes an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und an eine private Kleinkläranlage, welche den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen an Reinigungsleistung und Gewässerschutz entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Anbau eines Carports an eine bestehende Garage und Errichtung einer Winkelstützwand in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 5

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Bau des Carports außerhalb der Baugrenze und Errichtung einer Stützmauer) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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6. Antrag auf Baugenehmigung auf Anbau eines Wintergartens und Aufstockung einer Garage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
b)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Einfamilienhauses in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,



d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung auf Erstellen einer neuen Fütterungsanlage für eine Biogasanlage mit einer Überdachung des Technikbereiches sowie Abbruch von zwei bestehenden Fütterungsanlagen in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage in Weidhütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 



d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wohnhauses für zweite Wohneinheit in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 10

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Haslach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 11

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird nicht erteilt, da  dem geplanten Bauvorhaben die fehlende Anbindung zur zusammenhängenden Bebauung und die Abwassererschließung fehlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Vorbescheid auf Erneuerung einer bestehenden Maschinenhalle und Erweiterung einer bestehenden Hackschnitzelhalle in Unterkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 12

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. anfallendes Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
  2. anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
  3. Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 13

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, den Vorbescheid, mit Az.: 40-1-VB-117-2017, unter den gleichen Bedingungen zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 14
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15. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö 15
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15.1. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 33. Sitzung des Bauausschusses 06.09.2023 ö beschließend 15.1
Datenstand vom 29.09.2023 08:24 Uhr