Datum: 11.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 18:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag auf Errichtung einer Garage in Glashütte
2 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen
3 Bauantrag auf Nutzungsänderung eines best. Geräte-Lagerschuppens in eine Stallung zur Ziegenhaltung in Haag
4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl
5 Bauantrag auf Neubau eines Wohngebäudes mit Garage in Hohenau auf Fl.St.Nr. 36 Tfl. der Gemarkung Hohenau
6 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage in Glashütte
7 Antrag auf Vorbescheid auf Wohnhausanbau und Errichtung einer Garage in Schönbrunn a.Lusen auf den Fl.St.Nrn. 1223 und 1225 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen
8 Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Schönbrunn a.Lusen
9 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
10 Informationen des Bürgermeisters
10.1 Holzzerstörender Pilz im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn a.Lusen
10.2 Bewerbung für das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S)
11 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
11.1 Vorschlag von GRM Niemetz Josef auf Erlass einer Ergänzungssatzung in Kirchl für die Verwirklichung des Bauvorhabens von Reyhofer Albert, Kirchl 82, 94545 Hohenau, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl auf Fl.St.Nr. 622 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen
11.2 Anfrage von GRM Küblböck Johann hinsichtlich des aktuellen Sachstandes bei der Sanierung des Friedhofes Schönbrunn a.Lusen und des zu errichtenden Hinterglasmuseums im ehemaligen Schulgebäude Schönbrunn a.Lusen
11.3 Anfrage von GRM Krenn Gerhard bezüglich der gemeindlichen Schneeräumung eines ausgebauten öffentllichen Feld- und Waldweges in Kirchl

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1. Bauantrag auf Errichtung einer Garage in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt und die laut „Garagensatzung“ vorgeschriebenen Abstandsflächen ordnungsgemäß eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        vom Bauwerber die Zufahrt auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
e)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines best. Geräte-Lagerschuppens in eine Stallung zur Ziegenhaltung in Haag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens des Bauausschusses werden hinsichtlich der Lärm- und Geruchsbelästigung aufgrund der Ziegenhaltung für die Anwohner Bedenken geäußert. Es besteht daher Einverständnis, den Bauantrag zurückzustellen und diesbezüglich mit dem Bauwerber und der Unteren Bauaufsichtsbehörde Gespräche zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag auf Neubau eines Wohngebäudes mit Garage in Hohenau auf Fl.St.Nr. 36 Tfl. der Gemarkung Hohenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohngebäudes mit Doppelgarage in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid auf Wohnhausanbau und Errichtung einer Garage in Schönbrunn a.Lusen auf den Fl.St.Nrn. 1223 und 1225 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Verlängerung eines Vorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, den genannten Vorbescheid unter den gleichen Bedingungen weiter zu verlängern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 9
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10. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö 10
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10.1. Holzzerstörender Pilz im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 10.1
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10.2. Bewerbung für das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 10.2
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11. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö 11
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11.1. Vorschlag von GRM Niemetz Josef auf Erlass einer Ergänzungssatzung in Kirchl für die Verwirklichung des Bauvorhabens von Reyhofer Albert, Kirchl 82, 94545 Hohenau, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Kirchl auf Fl.St.Nr. 622 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 11.1
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11.2. Anfrage von GRM Küblböck Johann hinsichtlich des aktuellen Sachstandes bei der Sanierung des Friedhofes Schönbrunn a.Lusen und des zu errichtenden Hinterglasmuseums im ehemaligen Schulgebäude Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 11.2
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11.3. Anfrage von GRM Krenn Gerhard bezüglich der gemeindlichen Schneeräumung eines ausgebauten öffentllichen Feld- und Waldweges in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 27. Sitzung des Bauausschusses 11.04.2018 ö beschließend 11.3
Datenstand vom 20.09.2019 10:08 Uhr