Datum: 14.11.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Kleiner Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der geplanten Maßnahmen zur Friedhofssanierung Schönbrunn a. Lusen durch das Planungsbüro Landformen, Frau Dipl. Ing. Sammer Helga
2 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Kirchl/Wolfau
3 Bauantrag auf Abbrechen eines einsturzgefährdeten Holzschuppens und Wiedererrichtung in Massivbau in Glashütte
4 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude in Schönbrunn a.Lusen
5 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Saulorn
6 Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Holzblockbauweise in Raimundsreut
7 Besichtigungen
7.1 Schlechte Einsehbarkeit eines Einmündungsbereichs in Kirchl
7.2 Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bierhütte auf Vergrößerung des Geräteschuppens hinter dem Feuerwehrgerätehaus in Unterkashof
8 Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben
9 Informationen des Bürgermeisters
9.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu einem Bauantrag auf Anbau einer Aussentreppe an den bestehenden Kindergarten
10 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
10.1 Mündlicher auf Asphaltierung eines gemeindlichen Weges in Raimundsreut

zum Seitenanfang

1. Vorstellung der geplanten Maßnahmen zur Friedhofssanierung Schönbrunn a. Lusen durch das Planungsbüro Landformen, Frau Dipl. Ing. Sammer Helga

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö 1

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dass aus finanziellen Gesichtspunkten vorerst nur der östliche Friedhofsteil in reduzierter Form saniert werden soll. Vom Ing. Büro Sammer Helga soll daher für folgende Maßnahmen eine Ausschreibung durchgeführt werden:
  • Sanierung der Gräberwege (Unterbau evtl. in U-Betonform) wegen Stabilität.
  • Sanierung des Vorplatzes der Aussegnungshalle und des östlich anliegenden Weges bis zu den Containern. In diesem Zusammenhang soll von Helga Sammer der Zustand der Container geprüft werden.
Nach Vorlage der Ausschreibungsergebnisse wird im Gemeinderat darüber beraten bzw. eine Entscheidung getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Kirchl/Wolfau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen wird.
b)        für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers eine eigene ausreichende Kleinkläranlage errichtet wird und
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag auf Abbrechen eines einsturzgefährdeten Holzschuppens und Wiedererrichtung in Massivbau in Glashütte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude in Schönbrunn a.Lusen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        vom Bauwerber die Zufahrt auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
e)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        vom Bauwerber die Zufahrt auf eigene Kosten befestigt bzw. ausgebaut wird,
e)        die Schneeräumung vom Hauseigentümer durchgeführt und nicht durch die Gemeinde Hohenau sichergestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Holzblockbauweise in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dem Bauwerber zu empfehlen hinsichtlich des Ortsbildes auf die Verwendung von Holzrundstämmen zu verzichten. Bei Aufrechterhaltung der Planung wird aber auch der Bauweise mit Holzrundstämmen zugestimmt.
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)                anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Besichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 7
zum Seitenanfang

7.1. Schlechte Einsehbarkeit eines Einmündungsbereichs in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 7.1

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis,  in diesem Bereich zur allgemeinen Verkehrssicherheit einen Verkehrsspiegel aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Bierhütte auf Vergrößerung des Geräteschuppens hinter dem Feuerwehrgerätehaus in Unterkashof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 7.2

Beschluss

Seitens des Bauausschusses wird der Erweiterung des Geräteschuppens nur an der Ostseite zugestimmt, damit die optimale Auslastung der Photovoltaikanlage gewährleistet bleibt. Auch könne somit die Anbringung von aufwändigen Schneefängern vermieden werden. Sämtliche Kosten für die Erweiterung sind von der Freiwilligen Feuerwehr Bierhütte zu tragen und ein entsprechender Bauantrag ist vorzulegen. Außerdem wird für diese Umbaumaßnahmen kein Investitionskostenzuschuss gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Mitteilung über genehmigte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 8
zum Seitenanfang

9. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu einem Bauantrag auf Anbau einer Aussentreppe an den bestehenden Kindergarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 9.1
zum Seitenanfang

10. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö 10
zum Seitenanfang

10.1. Mündlicher auf Asphaltierung eines gemeindlichen Weges in Raimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 10.1

Beschluss

Seitens des Bauausschusses besteht Einverständnis, dass der Weg ausreichend befestigt ist und nicht asphaltiert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 10:05 Uhr