Datum: 17.01.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 16:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Eppenberg
2 Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung einer Terrassenüberdachung über der Bestandsgarage in Kirchl
3 Antrag auf Abweichung zu den örtlichen Bauvorschriften für ein Garagenbauvorhaben in Kirchl
4 Antrag auf Vorbescheid auf Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, mit je 5 WE, mit Garagen und Stellplätzen in Kirchl
5 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
6 Informationen des Bürgermeisters
6.1 Starkregenereignis über Weihnachten und Silvester
7 Verschiedenes, Wünsche und Anfragen
Bekanntmachung - Abgenommen am:
18.01.2024

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1. Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Eppenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung (nur Schmutzwasser) vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Diese Entwässerungseinrichtung ist gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung),  
c)        anfallendes Niederschlagswasser nicht in das öffentliche Schmutzwassernetz geleitet wird, sondern auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen, 
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Niemetz ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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2. Antrag auf Baugenehmigung auf Errichtung einer Terrassenüberdachung über der Bestandsgarage in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Abweichung zu den örtlichen Bauvorschriften für ein Garagenbauvorhaben in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau wird dem Antrag auf Abweichung zu § 4 der örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Hohenau über die Gestaltung von Garagen (Gestaltungssatzung) zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

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4. Antrag auf Vorbescheid auf Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern, mit je 5 WE, mit Garagen und Stellplätzen in Kirchl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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5. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö 6
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6.1. Starkregenereignis über Weihnachten und Silvester

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö beschließend 6.1
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7. Verschiedenes, Wünsche und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 36. Sitzung des Bauausschusses 17.01.2024 ö 7
Datenstand vom 01.03.2024 09:06 Uhr