Datum: 21.02.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus Hohenau: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:40 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch eines bestehenden Schuppens und Neubau einer PV-Anlage auf einer Holzkonstruktion in Neuraimundsreut
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes in Neuraimundsreut
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Saulorn
4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer land- und forstwirtschaftlichen Lagerhalle für Gerätschaften und land-/forstwirtschaftliche Erzeugnisse in Kirchl/Wolfau
5 Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben
6 Informationen des Bürgermeisters
6.1 Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden
Bekanntmachung - Abgenommen am:
22.02.2024

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1. Antrag auf Baugenehmigung auf Abbruch eines bestehenden Schuppens und Neubau einer PV-Anlage auf einer Holzkonstruktion in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes in Neuraimundsreut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Seitens des Bauausschusses Hohenau besteht Einverständnis, den beantragten Abweichungen (Erhöhung der erforderlichen Traufhöhe auf 7,97 m und Erhöhung der Aufschüttung auf 2,55 m) zuzustimmen. Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses in Saulorn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung (§ 9 Abs. 3) festgelegt, auf dem Baugrundstück vor der Grundstücksgrenze ein Kontrollschacht errichtet wird und die Entwässerungsleitung vom zu errichtenden Anwesen bis zum Kontrollschacht im Trennsystem (Regen- und Schmutzwasser sind zwei komplett getrennte Leitungssysteme) ausgeführt wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind gegen Rückstau aus dem Entwässerungsnetz zu schützen (§ 9 Abs. 5 gemeindliche Entwässerungssatzung), 
c)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers zufließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Poxleitner Andreas ist nach Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer land- und forstwirtschaftlichen Lagerhalle für Gerätschaften und land-/forstwirtschaftliche Erzeugnisse in Kirchl/Wolfau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Mitteilung über genehmigte bzw. abgelehnte Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 5
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6. Informationen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö 6
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6.1. Fachstellenbeteiligung gemäß § 2 Abs. 2 BauGB an Bauleitverfahren benachbarter Städte und Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 37. Sitzung des Bauausschusses 21.02.2024 ö beschließend 6.1
Datenstand vom 01.03.2024 09:07 Uhr